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Autor Thema:   Kommanditgesellschaft (KG) bzw. GmbH&Co.KG
Fr.Schmidt
unregistriert
erstellt am 06.04.2000 um 18:43 Uhr             Antwort mit Zitat
Wir haben vor, eine GmbH&Co.KG zu gründen.
Die GmbH übernimmt die Rolle des Komplementärs. Ist für den Kommanditisten Voraussetzung, dass er ebenfalls Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist? Wie hoch muss die Haftungssumme für den Kommanditisten
sein, für die er haftet und die ins Handels-
register eingetragen wird? Können freiberuflich tätige, wie Steuerberater, Architekten odgl. die Rolle des Kommanditisten übernehmen? Welche steuerlichen Vorteile bietet eine GmbH&Co.KG?

IP:

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 07.04.2000 um 18:06 Uhr             Antwort mit Zitat
Die GmbH&CoKG bietet spezielle Vorteile, die steuerlicher Natur sind, sich aber ggf. ab 2001 relativieren.
Darum müsste man wissen, auf welcher Grundlage die bisherige Entscheidung zu dieser Rechtsform erfolgte.

Welche Branche und insbesondere welche Rechte/Pflichten sollen die Gesellschafter haben. Geht es bei der Beteiligung um eine Finanzierungshilfe oder sucht man aktivere Partner?

Die GmbH&CoKG ist trotz Ihrer GmbH eiene Personengesellschaft, die gewerblich tätig ist. Deshalb darf sich höchstwahrscheinlich ein Steuerberater nicht (da gewerblich) daran beteiligen.
Wie wäre die Beteiligung an der GmbH oder eine stille Beteiligung ?!

Bei Rechtsanwälten ist die Beteiligungsmöglichkeit nach deren Berufsrecht zu beurteilen.
Die Beteiligung eines Architekten oder anderen "Freiberuflers" (kritisch wohl nur bei Steuerberater, Rechtsanwalt, WP, Notar) ist für diesen und die Gesellschaft grundsätzlich wohl unproblematisch.

Der steuerliche Vorteil ist der, daß, wegen der Mitunternehmerstellung, bis zur Einlage die Verluste für die Kommanditisten absetzbar sind, während die Verluste einer GmbH in der Gesellschaft bleiben.
(Das ist noch variierbar und nur eine grobe Darstellung der Ausgangssituation, höhere Verluste bei zusätzlichem Kapital =Mehreinsatz+höheres Risiko)

Ein weiterer Vorteil ist der Gewerbesteuervorteil der Personengesellschaft. Dazu ist das Gehalt des Geschäftsführers über die GMBH absetzbar, es sei denn, dieser ist auch noch Kommanditist.

Prüfen Sie, was warum gewollt ist. Maßgeblich sind die Fragen, wer warum beteiligt sein soll, welche Rechte und Pflichten wie verteilt werden sollen und welche Gesellschaftskonstruktionen dafür überhaupt in Frage kommen.

Die steuerliche Konzeption ist eine nachrangige, wenn auch wichtige Optimierung, die oft den Ausschlag gibt.
Wichtiger ist in diese Reihenfolge der Prüfung und Entscheidungsfindung:
1. Wirtschaftlichkeit
2. Rechtssicherheit
3. steuerrechtliche Optimierung

Die GmbH hat keine bindenden Kapitalhöhen, befragen Sie die IHK, was Ihr örtliches Handelsregister für die Eintragung an Kapital sehen will (Fragebogen der IHK).
Die GmbH brauch natürlich ihre eigenen 25.000 EURO.

Also nochmal, wichtig ist das wirtschaftliche Ziel; rechtliche und steuerliche Konzeptionen haben diesem Ziel zu folgen.

Ich gebe zu, knapper Rat und noch mehr Fragen,
dafür aber vielleicht eine Linie !

H.J. Rosen StBv
grs-stb@grs-consult.de


[Diese Nachricht wurde von H.J. Rosen StBv am 07-04-2000 editiert.]

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