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Autor Thema:   Schützen der Geschäftsidee bei Präsentationen
mogli
unregistriert
erstellt am 02.03.2000 um 09:59 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

möchte meine Geschäftsidee (aktuelle Phase: Idee / Estellung des Buisnessplan) bei Kapitalgebern und Leuten (zukünftige Partner oder Arbeitnehmer) präsentieren. Da die Innovation meiner Meinung nach "recht gut" ist möchte ich die Personen gerne vor der Präsentation ein Schriftstück unterzeichnen lassen in dem sie erklären nicht mit der Idee "stehlen zu gehen".
Wer kann mir also eine Adresse eines Notars oder auch von einem Rechtsanwalt geben der sowas ähnliches schon einmal gemacht hat, oder sich darin gut auskennt.
Super wäre natürlich auch wenn sich jemand melden würde der genau das hat machen lassen und evtl. weiß was so ein Schriftstück kostet.

Vorab DANKE für die Mühe.

Grüße
Mogli

IP:

UVIS Beratung GmbH
unregistriert
erstellt am 02.03.2000 um 20:21 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo und Guten Abend,

ich würde das nicht so dramatisch sehen. Ich habe als Berater in den letzten 20 Jahre über 300 Gründer in die Selbständigkeit begleitet und mit meinen Gründungspartner nur gute Erfahrungen gemacht. Ich finde Deine Ängste zwar berechtigt, sie dokumentieren mir aber, dass Du Dich nicht mit einem Berater oder Coach zusammengetan hast und Deine Idee begleiten läßt.

Das könnte gefährlich werden. Über 80 % der Gründer verschwinden wieder vom Markt. Nicht etwas weil ihre Idee geklaut wurde, sondern weil sie zu viele Fehler gemacht haben und glaubten das Rad neu erfinden zu müssen.

Ich würde Dir gerne eine Empfehlung aussprechen, - lese mal nach oder erkundige Dich auf unserer WEB-Site www.uvis.de - dann weißt Du einfach mehr.

Hier die Empfehlung:

1. Die Unternehmer-Trilogie ISBN 3-920834-46-1 beziehbar über jede gute Buchhandlung beschreibt in drei Bänden den gesamten Weg einer Existenzgründung über das Thema der Unternehmenssicherung bis zur Unternehmensentwicklung.

2. Der erste Band geht gezielt auf die Vorbereitungen zur Existenzgründung und die Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen ein.

3. Zahlreiche Fachleute aus der Wirtschaft haben diese Werke geprüft - siehe Vorworte und Rezensionen.

4. Die detaillierten Inhaltsverzeichnisse der drei Werke sind unter www.uvis.de über das Leitthema Publikationen oder in den einzelnen Fachgebieten über Literaturtipps einzusehen.

Viel Spass beim Studium, ansonsten ist der
Unterzeichner e:Mail-mäßig zu erreichen.

Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung -


IP:

Wilde
unregistriert
erstellt am 02.03.2000 um 21:46 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

nur ein kurzer Hinweis.
Im Rahmen der Gründung kann es selten schaden, die wesentlichen Schrite einmal mit einem RA zu besprechen. Wenn man den RA vorab fragt, ob er einen Gründngstarif vereinbaren könne, wird man auch in finanzieller Sicht eine akzeptable Einigung erreichen.
Es wäre so sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrer Frage in der Nähe Ihres Sitzes nach einem IT-vertrauten RA umsehen würden.
Sollten Sie aus dem weiteren Umfeld von Köln anfragen...

Eine Vereinbarung, wie Sie sie beschreiben, kann je nach Vorhaben mehr oder weniger sinnvoll sein. Das wird sich in der Beratung mit dem RA aber leicht feststellen lassen.


Freundliche Grüsse
Steffen Wilde
wilde@kanzlei-wilde.de

IP:

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