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  Selbständigkeit, trotz Angestellten Verhältnis

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Autor Thema:   Selbständigkeit, trotz Angestellten Verhältnis
lothar Seeburger
unregistriert
erstellt am 24.01.2000 um 18:11 Uhr             Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin momentan bei einer Firma beschäftigt. Möchte mich
nun Selbständig machen in derselben Branche. Habe auch schon diverse Kontakte zu evtl. zukünftigen Kunden. Für mich ergeben sich folgende grundlegende Fragen:

Wie kann ich eine Firma gründen, ohne das mein jetziger Arbeitgeber davon aus der
Zeitung erfährt(Veröffentlichungspflicht)?

Wie sieht es mit der steuerlichen Seite aus?
Ich verdiene dann meinen Lohn aus nichtselbständiger Arbeit + Unternehmerlohn aus selbständeriger Arbeit! Erfährt mein bisheriger Arbeitgeber davon?

Für Ihre schnelle und kompetente Antwort bedanke ich mich schon im voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Seeburger

IP:

UVIS Beratung GmbH
unregistriert
erstellt am 24.01.2000 um 21:20 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Herr Seeburger,

ich kann nur sagen, - lesen spart viel Geld und vermeidet Fehler und Kosten.

Die steuerliche Seite ist nur ein sekundäres oder tertiäres Thema. Wichtig ist, ist die Idee gut? Ist die Zielgruppe untersucht? Wie sind die Wettbewerbsverhältnisse?

Wieso ist die Veröffentlichungspflicht ein Thema? Gibt es Konkurrenzausschlußklauseln im Arbeitsvertrag?

Darf ich Ihnen eine Empfehlung aussprechen:

1. Die Unternehmer-Trilogie ISBN 3-920834-46-1 beziehbar über jede gute Buchhandlung beschreibt in drei Bänden den gesamten Weg einer Existenzgründung über das Thema der Unternehmenssicherung bis zur Unternehmensentwicklung.

2. Der erste Band geht gezielt auf die die Vorbereitungen zur Existenzgründung und die Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen ein.

3. Zahlreiche Fachleute aus der Wirtschaft haben diese Werke geprüft - siehe Vorworte und Rezensionen.

4. Die detaillierten Inhaltsverzeichnisse der drei Werke sind unter www.uvis.de über das Leitthema Publikationen oder in den einzelnen Fachgebieten über Literaturtipps einzusehen.

Viel Spass beim Studium, ansonsten ist der
Unterzeichner e:Mail-mäßig zu erreichen.

Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung -

IP:

Ulrich Weber/IHK Dortmund
unregistriert
erstellt am 26.01.2000 um 12:53 Uhr             Antwort mit Zitat
Im Grundgesetz ist das Recht zur freien Berufsausübung verankert. Demnach wäre man nicht verpflichtet, den Chef über eine selbstständige Nebentätigkeit zu informieren bzw. dürfte er eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht verbieten.
Sie sollten aber folgendes auf jeden Fall beachten:
Ihre Nebentätigkeit - egal ob selbstständig ausgeübt oder nicht - verletzt die Interessen des Arbeitgebers, wenn
1. Sie ihm mit der Tätigkeit direkt Konkurrenz machen
2. Sie Ihre Pflichten als Arbeitnehmer in Ihrem Hauptberuf nicht hundertprozentig erfüllen
3. Sie während Ihres Erholungsurlaubes der Nebenbeschäftigung nachgehen
4. der Arzt Sie evtl. arbeitsunfähig geschrieben hat und Sie in dieser Zeit nebenher arbeiten
Beachten Sie: Riskieren Sie im Zweifelsfall nicht leichtfertig Ihren Arbeitsplatz.

Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihrer örtlichen Industrie-u. Handelskammer beraten lassen. Diese beraten *********!

Mit freundlichen Grüssen

Ulrich Weber Existenzgründungsberater

IP:

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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