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Autor Thema:   Dienstleister
M. Hohberg
unregistriert
erstellt am 19.01.2000 um 15:28 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo!
Meine Frau arbeitet nun schon 2 Jahre als Tagesmutter in einer Kleinpflegestelle des Bezirksamtes. Das heißt, sie pflegt bis zu 3, vom Jugendamt vermittelte Kinder zwischen 0-6 Jahren bei uns zu Hause. Diesen Schritt sind wir gegangen, da die Arbeitsmarktlage es Kindergärtnerinnen sehr schwer macht. Aber auch, weil wir die Idee haben, einen privaten Kindergarten aufzubauen. Mit erstens nicht so vielen Kindern in einer Gruppe, wie im Kindergarten üblich und zweitens individueller in den Zeiten der Betreuung und drittens für alle Kinder die nicht in eine besondere Form der Erziehung (z.B. Waldorf,...)geschickt werden sollen. Sprich, einen netten und freundlichen Kindergarten.
Nur klemmt es an allen Ecken und Enden. Nach nun 2 jahren haben wir eine Genehmigung vom Jugendamt für 2 weitere Kinder bekommen, die sich aber selbst finanzieren müssen. Das ist ja auch der Sinn der Sache. Jedoch muß es doch irgendwie möglich sein, sich so zu vergrößern, daß man z.B. auch Räume anmieten kann, um den Kindern mehr zu bieten. Erstmal scheitert es schon an der Finanzierung, und zweitens werden wir vom Gewerbeamt ständig abgewiesen, da diese Art der Dienstleistung angeblich kein Gewerbeschein erfordert. Das kann aber doch nicht sein, oder?
Wie kann ich es schaffen, daß ich die Genehmigung für solch eine Existenzgründung erwerbe?
Ihr M. Hohberg

IP:

Ulrich Weber/ IHK Dortm.
unregistriert
erstellt am 31.01.2000 um 12:00 Uhr             Antwort mit Zitat
Guten Tag Herr Hoberg!

Nicht immer ist für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine gewerberechtliche Anmeldung erforderlich.
Sie sollten sich bei Ihrem Finanzamt melden und sich gem. § 18 Einkommensteuergesetz als Freiberufler registrieren lassen.
In Ihrer Wohnortnähe befindet sich bestimmt eine Industrie- u. Handelskammer. Fragen Sie dort mal nach Beratung an!

Mit freundlichen Grüssen aus Dortmund

Ulrich Weber

IP:

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