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Autor Thema:   Kinderzuschlag
hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 08.01.2005 um 20:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Liebe Gründer,
wie ich heute erfahren habe, gibt es für Geringverdiener (Selbständige oder Arbeitnehmer) bei Bedürftigkeit einen Zuschlag zum Kindergeld, wenn die Kinder
noch in Ihrem Haushalt leben, und Sie kein
Arbeitslosengeld II erhalten. Detailinformationen
finden Sie unter www.kinderzuschlag.de.

mit freundlichen Grüßen

Hans K

IP: 217.245.63.96

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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