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Thema: 25 000 € ist Einkommensgrenze, NICHT Umsatzgrenze
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dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 24.07.2003 um 16:28 Uhr
Hallo Redaktion, bitte in der Forenuebersicht die Beschreibung korrigieren, denn "25 000 € Umsatzgrenze" ist FALSCH!Zum Nachlesen: http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/ich-ag,property=pdf.pdf "Bei der Ich-AG darf nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit während eines Jahres das Arbeitseinkommen 25.000 € nicht übersteigen. Das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn (§ 15 SGB IV). Für die Ich-AG-Gründerinnen und - Gründer kommt in aller Regel die Gewinnermittlung über eine Einnahmen-Überschuss- Rechnung in Betracht." Gruss, dragon IP: 134.94.113.161 |
Redaktion Administrator Beiträge: 11 Von:Deutschland Registriert: Mai 2000
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erstellt am 31.07.2003 um 15:42 Uhr
Danke für die Richtigstellung. Interessant bei dieser Gelegenheit ist allerdings, dass viele Arbeitsämter hierbei falsche Auskunft geben.IP: 217.81.154.27 |
Jörgi unregistriert
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erstellt am 02.08.2003 um 10:27 Uhr
Das das Arbeitsamt die eigenen Richtlinien nicht kennt ist doch üblich. Unwissenheit sollte sich die Redaktion jedoch nicht als Beispiel nehmen. 25.000 Umsatz wäre ja doch viel zu wenig, davon kann niemand existieren.IP: 195.93.64.16 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 26.11.2003 um 12:13 Uhr
Zitat: Original erstellt von Redaktion: Danke für die Richtigstellung. Interessant bei dieser Gelegenheit ist allerdings, dass viele Arbeitsämter hierbei falsche Auskunft geben.
Die wissens halt nicht besser. den unterschied zwischen umsatz und gewinn kennen viele mitarbeiter des aa genauso wenig wie den unterschied zwischen gbr und gmbh. nicht ärgern nur wundern hansIP: 212.20.141.190 |