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Autor Thema:   nebenberuflichen Selbständigkeit
luvased
unregistriert
erstellt am 29.09.2004 um 21:30 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,

neben meinem Angestelltenverhältnis, welches ich auch weiterhin beibehalten möchte, habe ich die Absicht mit einem Freund einen Laden(Einzelhandel) zu eröffnen. Mein Aufgabengebiet bezieht sich auf die Finanzierung und einen gewissen organisatorischen Teil. Muss ich dies meinem Arbeitgeber melden. Eine aktive Nebentätigkeit würde in diesem Fall ja nicht vorliegen.

Wären damit verbundene Einnahmen sozialversicherungspflichtig oder muss das Einkommen nur im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden?
Könnten im Gegenzug Verluste, mit der aus dem Arbeitsverhältnis gezahlten Einkommenssteuer, geltend gemacht werden?

Welche Rechtsform wäre empfehlenswert? wir haben da an eine GbR gedacht.

IP: 213.6.63.25

monika24
Mitglied

Beiträge: 23
Von:23
Registriert: Feb 2005

erstellt am 19.02.2005 um 18:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von monika24 anzusehen!        Antwort mit Zitat
hallo, mache dein anliegen bekannt im anmeldefreien und kostenlosen newsticker unter www.sicnewsticker.com einfach und in echtzeit die einträge - besser gehts nicht, sagt zumindest jack nicholson

oder lass dich beraten von printart24, das ist eine werb- und marketingagentur, findest du unter www.printart24.com oder von datasax GmbH, die machen auch marketing, aber mehr spezialisiert auf internet , findest du unter www.datasax.com

viel glück

IP: 84.140.130.179

paganini
Mitglied

Beiträge: 8
Von:D 59457 Werl
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 28.03.2005 um 11:42 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von paganini anzusehen!   Klicken Sie hier, um paganini eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Monika,
ob Sie die Tätigkeit melden müssen, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Bei der GbR wird auch Ihr Name bekannt (durch die Firmierung in welcher beide vor- Zunamen auftauchen)
Sofern Sie Gewinne mit dem Unternehmen erwirtschaften müssen Sie diese auch der Krankenkasse angeben, danach wird Ihr Beitragssatz neu festgelegt.
Sofern sie Verluste machen (ist in den ersten Geschäftsjahren völlig normal), können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen, was zu Steuerstattungen führt.
Weitere Fragen beantworte ich gerne. E-Mail an ratiomama1@aol.com genügt.
Gruß
paganini

IP: 195.93.60.115

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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