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Thema: Mitgründung einer Firma als Minderjähriger?
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Patrick unregistriert
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erstellt am 21.09.2002 um 11:32 Uhr
Guten morgen. Ich habe mal ein Paar fragen. Und zwar: Ich und noch 3 LEute haben vor 2 Jahren einen Veranstalltungsservice gegründet. Nun wollen wir 4 eine Firma, genauer eine GdBR eröffnen. Nun ist mein Problem. Die anderen sind 23,20,18 und ich leider erst 16. Nunja wollen wir aber irgendwie das auf alle Fälle wir 4 Firmeninhaber sind. Nun kann man ja eine Firma eigendlich erst ab 18 gründen. Nun meine eigendliche Frage: Gibt es eine möglichkeit, dass ich doch auch als Minderjähriger die Firma mitgründen kann? Würde mich über Antworten sehr Freun. mfg Patrick Lord IP: 80.131.96.255 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 21.09.2002 um 13:02 Uhr
Hi Patrick, wenn mehrer Leueute eine Firma als Personengesellschaft (also keine GmbH, ist Kapitalgesellschaft) gruenden, ist das automatisch eine GbR. Jeder braucht aber einen eigenen Gewerbeschein, auch Du. Und da Du noch nicht volljaehrig bist, kannst Du die Gewerbeerlaubnis auf Antrag Deines Vormunds vom Vormundschaftsgericht uebertragen bekommen.Wie habt ihr das denn die letzten zwei Jahre geregelt? Firma gruenden heisst ja immer, einen Gewerbeschein zu haben. Gruss, ip IP: 213.7.178.135 |
Patrick unregistriert
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erstellt am 21.09.2002 um 13:33 Uhr
Ups da habe ich mich verschrieben. Aha. Hast du da vielleicht ein Paar mehr Informationen? Also wie das genau abläuft, kosten, usw. Eventuell auch ein Paar Links?Die Letzt 2 Jahre wahr das mehr so eine Freizeitbeschäftigung. Aber mitlerweile kommen die aufträge richtig rein, und deswegen wollen wir nun endlich eine Firma machen. IP: 80.131.97.79 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 21.09.2002 um 14:11 Uhr
Hi Andy, ein Gewerbeschein kostet rund 13 Euro.Die Vormundschaftssache ist nicht ganz einfach. Was das kosten koennte, weiss ich nicht, musst Du einfach mal nachfragen. Wenn Dir aber die volle Geschaeftsfaehigkeit uebertragen werden soll, musst Du auch unternehmerisches Grungwissen nachweisen koennen. Also ackere mal den E-Lancer-Ratgeber durch www.e-lancer-nrw.de Bei manchen Minderjaehrigen uebernimmt auch schon mal ein Elternteil das Gewerbe fuer den Sproessling. Damit haften sie aber auch fuer allen Mist, den du verbockst oder Deine Partner, denn Ihr seid alle persoenlich voll haftbar fuer alles, was Ihr anstellt. Grus, ip IP: 213.7.178.135 | |