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Autor Thema:   GmbH Gründung, Rechte
Oskar Schäfer
unregistriert
erstellt am 22.05.2000 um 10:35 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo !

Liebe Leser, ich habe ein Problem, das eventuell sehr wichtig für meine Zukunft ist. Da ich mich in Rechtsfragen nicht besonders auskenne, hoffe ich, das ich hier ein paar Tips bekommen werde.

Folgender Sachverhalt:

Habe gegen Bezahlung für Firma A an einer ACCESS Anwendung gearbeitet. Die Anwendung war schon vorhanden, ich habe aber mittlerweile an vielen Stellen Programmcode programmiert. Die Anwendung ist zur Zeit noch sehr auf die Firma A zugeschnitten. Es sind also noch Arbeiten nötig. Der Programmcode ist offen, also nicht geschützt. Ich habe auch die Rechte für die Benutzung abgegeben an Firma A. Die Firma möchte nun eine GmbH (Firma B) gründen und die Anwendung am freien Markt verkaufen. Die Anwendung soll dabei von Firma A an Firma B übertragen werden. Es haben sich 2 Lager gebildet. 2 Personen aus Firma A, denen das Programm gehört und die es vermarkten wollen, und 2 Mitarbeiter (einer davon bin ich) die die Anwendung erstellt haben. Man möchte uns beide jetzt an der GmbH beteiligen. Die Aufteilung eines eventuellen Gewinns soll 70:30 erfolgen. Also 30% für uns, 15% davon für mich.

Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
Wenn die neue Firma B die Anwendung von der jetzigen Firma A ‚erbt‘ (ich habe keine Ahnung wie so etwas vor sich geht), und ich an der GmbH beteiligt bin, gehört mir ab dann auch ein Teil der Anwendung? Ist es rechtens, wenn ich ab dann neue, von mir programmierte Codeteile gegen Änderungen schütze? Was passiert, wenn es sich für mich nicht lohnt? Kann ich aussteigen? Ich möchte dann aber nicht, das Programmcode, den ich während der Beteiligung an der Firma B GmbH, geändert werden kann.

Ich weiß von diesen Dingen leider recht wenig. Ich hätte noch mehr Fragen. Wer kann mir helfen?

Gruß Oskar Schäfer

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