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  Arbeitslos und Unternehmer.... welche Form?

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Autor Thema:   Arbeitslos und Unternehmer.... welche Form?
ventje
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 65779 Kelkheim
Registriert: Okt 2002

erstellt am 18.10.2004 um 22:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ventje anzusehen!   Klicken Sie hier, um ventje eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat

Hallo,
(nun ausführlicher)

ich werde im nächsten Monat Arbeitslos. Neben den Bewerbungen in neue Jobs und dem normalen Arbeitslosengeld möchte ich zusätzlich meine Dienste Firmen anbieten. (vieleicht entsteht daraus eine Selbststndigkeit...) meine Frage ist nun: welche Form von Gewerbe muß ich anmelden, damit das Arbeitslosengeld normal weitergezahlt wird? (Natürlich muß ich die Einnahmen, wenn sie denn kommen angeben) und ist dies dann eine Firma? Ich frage das, da ich unter anderem ein Leasingvertrag von meinem alten Arbeitgeber übernehmen werde, wenn ich das Geschäftlich machen könnte, kann ich die MwSt absetzen.... wie bewerkstellige ich das und zu wem kann man mit all seinen Fragen gehen? Ist die IHK dafür zustndig? Gibt es da freie Auskünfte? Was ist noch zu beachten? Und wo beantrage ich dann eigentlich Gewerbeschein/gbr/wasweißich ?

Vielen lieben Dank.
Kris

IP: 84.129.93.44

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 19.10.2004 um 10:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ...

wenn Sie beim Ordnungsamt Ihr Gewerbe anmelden, dann sind Sie Gewerbetreibender, Sie sollten dies gleichzeitig mit dem Arbeitsamt absprechen, damit man dort über die selbständige Nebentätigkeit informiert ist.

Wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr nicht mehr als 17.500€ ausmacht und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000€, dann fallen Sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 (1) UStG.

Sie brauchen dann keine USt. auszuweisen, dürfen im Gegenzug aber auch keine VSt. in Abzug bringen.

Wenn Sie dennoch den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie zur Regelbesteuerung optieren, sind daran jedoch für die kommenden fünf Jahre gebunden.

Ihr Gewerbe wird zur Firma, wenn Sie sich ins Handelsregister mit einem "Firmennamen" eintragen lassen, Sie unterliegen dann aber den strengeren Gesetzen des HGB, d.h. Sie müssen u.a. Bilanzieren.

Ob Sie sich eintragen lassen wollen, können Sie selbst entscheiden, erst wenn der Umsatz über 350.000€ oder der Gewinn über 30.000€ steigt, werden Sie Kraft Gesetzes hierzu verpflichtet.

Sie können sich natürlich bei der IHK schlau machen, dort wird man Ihnen aber zunächst mal einen schriftlichen Gründerleitfaden an Hand geben.

MfG
BEBOUB http://www.bebo-consulting.de

IP: 195.93.60.13

ventje
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 65779 Kelkheim
Registriert: Okt 2002

erstellt am 19.10.2004 um 14:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ventje anzusehen!   Klicken Sie hier, um ventje eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Vielen Dank. Das half mir schon mal deutlich weiter.

Kris

IP: 84.129.93.44

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