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Thema: GbR Gründung mit Ausnahmen
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Rossi Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:D,28359 Bremen Registriert: Aug 2004
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erstellt am 16.08.2004 um 14:12 Uhr
Ich werde zusammen mit einem Freund ein Unternehmen im Bereich B2B Softwareentwicklung und Gesamtkonzeption gründen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden wir zuerst eine GbR gründen. Die Ausnahme soll sein, dass wir zusammen gründen, aber die Haftung bis Punnkt X komplett auf mich übergeht, Innenverhältnis. Ist das rechtlich möglich durch einen Gesellschaftervertrag zu regeln? IP: 212.144.162.3 |
Thu unregistriert
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erstellt am 14.11.2004 um 13:33 Uhr
Zitat: Original erstellt von Rossi: Ich werde zusammen mit einem Freund ein Unternehmen im Bereich B2B Softwareentwicklung und Gesamtkonzeption gründen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden wir zuerst eine GbR gründen. Die Ausnahme soll sein, dass wir zusammen gründen, aber die Haftung bis Punnkt X komplett auf mich übergeht, Innenverhältnis. Ist das rechtlich möglich durch einen Gesellschaftervertrag zu regeln?
IP: 195.93.60.110 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 01.12.2004 um 13:42 Uhr
Zitat: Original erstellt von Rossi: ..... eine GbR gründen. Die Ausnahme soll sein, dass wir zusammen gründen, aber die Haftung bis Punnkt X komplett auf mich übergeht, Innenverhältnis. Ist das rechtlich möglich durch einen Gesellschaftervertrag zu regeln?
ja das ist möglich. diese regelung gilt aber nur im innenverhältnis. im aussenverhältnis können sich die gläubiger stets an beide gesellschafter einer gbr wenden. toi toi toi hansIP: 62.206.120.126 |