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Autor Thema:   GbR Gründung mit Ausnahmen
Rossi
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:D,28359 Bremen
Registriert: Aug 2004

erstellt am 16.08.2004 um 14:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Rossi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Rossi eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Ich werde zusammen mit einem Freund ein Unternehmen im Bereich B2B Softwareentwicklung und Gesamtkonzeption gründen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden wir zuerst eine GbR gründen. Die Ausnahme soll sein, dass wir zusammen gründen, aber die Haftung bis Punnkt X komplett auf mich übergeht, Innenverhältnis. Ist das rechtlich möglich durch einen Gesellschaftervertrag zu regeln?

IP: 212.144.162.3

Thu
unregistriert
erstellt am 14.11.2004 um 13:33 Uhr             Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Rossi:
Ich werde zusammen mit einem Freund ein Unternehmen im Bereich B2B Softwareentwicklung und Gesamtkonzeption gründen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden wir zuerst eine GbR gründen. Die Ausnahme soll sein, dass wir zusammen gründen, aber die Haftung bis Punnkt X komplett auf mich übergeht, Innenverhältnis. Ist das rechtlich möglich durch einen Gesellschaftervertrag zu regeln?

IP: 195.93.60.110

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 01.12.2004 um 13:42 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Rossi:
..... eine GbR gründen. Die Ausnahme soll sein, dass wir zusammen gründen, aber die Haftung bis Punnkt X komplett auf mich übergeht, Innenverhältnis. Ist das rechtlich möglich durch einen Gesellschaftervertrag zu regeln?
ja das ist möglich. diese regelung gilt aber nur im innenverhältnis. im aussenverhältnis können sich die gläubiger stets an beide gesellschafter einer gbr wenden. toi toi toi hans

IP: 62.206.120.126

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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