Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechtsformen
  Gründung einer GbR :wie organisiere ich das ?

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Gründung einer GbR :wie organisiere ich das ?
Bianca
Mitglied

Beiträge: 5
Von:47057 Duisburg
Registriert: Sep 2003

erstellt am 23.09.2003 um 11:55 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Bianca anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich eröffne mit meinem Partner einen Afroshop/Callcenter.
Wir haben einen Businessplan erstellt und die Kostenrechnung ist da, wir waren bei einem Unternehmensberater und ich habe bei dem Gespräch mit der Bank erfahren, dass es für uns günstiger wäre eine GbR zu gründen.
Wie organisiere ich das?
Ich muss, klar, zum Steuerberater um die Steuerseite zu klären.
Aber wer setzt diesen Vertrag auf, den mein Partner und ich abschliessen müssen zur Gründung der GbR und wo lasse ich das eintragen?
Beim Gewerbemeldeamt?
Da wir zusammen leben ändert sich an unserer vorherigen Planung nichts, außer der (theoretischen)Aufteilung der Einnahmen

IP: 195.124.89.130

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 23.09.2003 um 16:40 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo bianca,
wenn sie geschaeftsfrau werden wollen, organisieren sie erst einmal gar nichts, denn wie es aussieht, begeben sie sich gerade in einen teufelskreis, aus dem sie nicht herauskommen werden.

eine gbr ist nichts weiter als eine kooperation kleinunternehmern ohne handelsregistereintrag (das waere dann ohg).
jeder partner ist privat mit seinem ganzen vermoegen voll haftbar, auch fuer die fehler des anderen.
ohne vom rechtsanwalt ausgearbeitete und notariell beglaubigte vertraege fuer alle eventualitaeten wuerde ich keine gbr wagen.
gerade bei einer gruendung mit lebenspartner neigt man dazu, vieles ueber das gefuehl laufen zu lassen.
geschaeft und privat sind aber voellig zu trennen. alles geschaeftliche muss darum auch unbedingt vertraglich geregelt werden.

ausserdem, wenn die bank ihnen eine gbr empfiehlt, ist schon was faul am unternehmenskonzept und an der vorangegangenen unternehmensberatung.
fuer die bank sind sie schlichtweg nicht kreditwuerdig, die gbr-empfehlung ist nur eine verschleierung der ablehnung.
also konzept ueberarbeiten und versuchen, ohne kredit in die gaenge zu kommen.

zu den gbr-formalien:
person a und person b melden ein eigenes gewerbe an , machen auch ihre eigene einkommenssteuer.
dem gewerbeamt wird die gbr-gruendung mitgeteilt, denn die gbr als personengesellschaft ist umsatzsteuer- und bei ueberschreitung einer gewinngrenze auch gewerbesteuerpflichtg.
liegen keine besonderen vertraege vor, werden die gewinne gleichmaessig auf die partner verteilt, auch die betriebsausgaben.
fuer das finanzamt muss einmal alles fuer die gbr als ganzes und dann nochmal fuer jeden partner einzeln alles aufgeschluesselt werden.
gruss, dragon

IP: 134.94.113.161

Bianca
Mitglied

Beiträge: 5
Von:47057 Duisburg
Registriert: Sep 2003

erstellt am 24.09.2003 um 08:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Bianca anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Dragon,

danke für deinen Hinweis -und deine Sorge.
Aber die ist zumindest teilweise unbegründet.
Die Bank hat mir zu einer Gründung der GbR geraten, weil mein Partner nicht kreditwürdig ist und ich zur Bank gegangen bin um alleine den Kredit zu beantragen.
Daher der Tip auch von der Unternehmensberatung.
Um einen Anwaltstermin kümmere ich mich gerade, das ist schon klar, ich verstehe nur nicht so ganz, wie diese GbR dann offiziell wird.
Durch eine bloße Beglaubigung bei einem Notar ist dies noch nicht offiziell.
Mir ist auch klar, dass wir beide bei dem Gewerbemeldeamt ein Gewerbe anmelden,
Zum anderen wissen wir auch schon, wie wir unsere Einkünfte teilen werden.
Reicht bei einer GbR dann die GuV-Rechnung für die Buchhaltung oder muß dort auch -unabhängig von den erwarteten Umsätzen- doppelte Buchhaltung gemacht werden?

Bei uns geht es leider nicht ohne Kredit.
Aber hätte die Bank dies nicht gewollt, hätte sie mir keinen Kredit gegeben.
Aber er ist nicht besonders hoch, andere Leute müssen ihren Neuwagen abbezahlen und schaffen das auch.
Wir möchten diese Chance nutzen und sind uns sicher, auch wenn es schiefgeht, was wir nicht erwarten, sind wir mit dem Kredit nicht über Jahrzehnte belastet.
Ich bin aber auch davon überzeugt, dass der Laden erfolgreich wird, wenn wir die steuerliche Seite gut meistern.
Die Läden haben alle einen guten Umsatz, zumindest die Läden, die ich kenne.
Das, was die Leute umwirft ist die deutsche Steuerpolitik. Die meisten Ausländer haben in dem Punkt keine Ahnung, was auf sie zukommt und planen ganz anders.
Dort liegt auch meine größte Sorge, aber wir geben alles.

IP: 195.124.89.130

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 24.09.2003 um 19:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo bianca,
die doppelte buchfuehrung ist erst bei einem gewinn vor steuern von 30 000 euro pflicht.

die gbr braucht wirklich nur dem gewerbeamt mitgeteilt zu werden. das gibt dann die meldung ans finanzamt weiter.

der notar ist nur zur eigenen sicherheit erforderlich, um mit dem partner das geschaeftliche verbindlich zu regeln.
gruss, dragon

IP: 134.94.113.161

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer