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Thema: Verwaltungsgesellschaft
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jes2 Mitglied Beiträge: 7 Von:78658 Registriert: Dez 2002
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erstellt am 26.03.2003 um 23:20 Uhr
Hallo, ist es möglich eine Verwaltungsgesellschaft zu gründen und über diese z.b. ein Hotel, ein Schwimmbad, ein Telefonservice und Metallveredelungsbetrieb zu managen.Also alle 4 Aktione (Hotel,Telefonservice,...) werden von der Verwaltungsgesellschaft geleitet. Gilt dann der Haftungsausschluß nur für die Verwaltungsgesellschaft (also wenn einer sich in der Gesellschaft mit seinem Bleistift ersticht oder für alles auch wenn zum Beispiel das Schwimmbad einen immensen Verlust einfährt und der Konkurs bevorsteht?Oder müssen die 4 Aktionen jeweils als Einzelgewerbe angemeldet werden und die Gesellschaft als Inhaber eingetragen werden um den Haftungsauschluss des Geschäftsführers zu erreichen? Danke Jes IP: 62.227.240.79 |
Sandra von Bergen unregistriert
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erstellt am 01.04.2003 um 15:14 Uhr
Sag mal, willst du einen betrügerischen Konkurs vorbereiten, oder wie soll ich das verstehen? Kannst du dein Anliegen auch einmal verständlich darstellen? Dann steigt die Chance, eine vernünftige Antwort darauf zu erhalten.Sandra von Bergen Berlin IP: 62.225.223.215 |
Jörgi vom Tale unregistriert
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erstellt am 01.04.2003 um 22:10 Uhr
Hallo Sandra, grüsse I.P.IP: 195.93.72.18 |
jes2 Mitglied Beiträge: 7 Von:78658 Registriert: Dez 2002
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erstellt am 07.04.2003 um 16:45 Uhr
wieso denn betrügerischer Konkurs??? Ich frage mich nur ob es möglich ist mehrere völlig unterschiedliche Betriebe unter einen Hut zu bringen und nicht persönlich dafür haften zu müssen, wenn etwas schief geht. Und der Hauptvorteil dieser Sache wäre, dass ich nur einmal die 50k Eur Stammkapital aufbringen muss und nicht für jeden Betrieb jeweils eine GmbH gründen muss. Deswegen würde es mich interessieren, ob mann eine Verwaltungsgesellschaft als Inhaber eines Einzelunternehmens eintragen lassen kann. Gruß JesIP: 62.227.244.63 |
Andi C. Masters unregistriert
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erstellt am 08.04.2003 um 16:56 Uhr
... kann man im Detail nicht auf die Schnelle beantworten. Nur soviel: Ansatz für eine praktische Lösung ist die Gründung einer Auslandsgesellschaft (mit dem Vorteil, daß in diese so gut wie kein Stammkapital einzuzahlen ist). Diese fungiert als "Property Holding" (Besitzgesellschaft) ohne eigene sonstige Geschäftstätigkeit und beteiligt sich an den in Deutschland ansässigen Unternehmen. Für diese bietet sich als Rechtsform der Einfachheit und geringen Kosten wegen Kommanditgesellschaften an, an denen die Auslandsgesellschaft jeweils als Komplementär beteiligt ist. Neben den Haftungsvorteilen (vollständiger Ausschluß der persönlichen Haftung) entstehen bei dieser Strukturierung auch interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten, die bei juristisch richtiger Konstruktion zu einer Gesamtsteuerbelastung aus Körperschafts- und persönlicher Einkommenssteuer von maximal 25% führen, und zwar unabhängig davon, wie hoch der Gewinn auch immer ist. Dies alles, das sei angemerkt, unter Einhaltung aller Rechtsvorschriften. Wenn näheres Interesse besteht, bitte kostenloses Infopaket bei Sarah Maria Leander (Press Agent) anfordern (sarahleander@postmaster.co.uk). Bitte Adresse mit Rückrufnummer angeben. Persönliche Beratungen erfolgen ausschließlich gegen Honorar.IP: 217.80.134.104 |
Chris unregistriert
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erstellt am 26.04.2003 um 15:22 Uhr
Hi Jes,also folgendes. Du mußt unterscheiden in welcher Rechtsform die einzelnen Gesellschaften oder Unternehmen geführt werden. Verwaltung als Einzelunternehmen heißt, dass du für die Schulden der Einzelunternehmung mit dem Betriebs- wie auch Privatvermögen haftest (Vollhaftung). Wenn du z.B. das Hotel auch als Einzelunternehmen betreibst, dann haftest du auch Voll für die Schulden. Wenn es eine GmbH ist, dann haftet die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen für die Schulden. D.h. die Gesellschafter (deine Verwaltungsgesellschaft/-unternehmen) haftet nicht mehr mit dem eigenen und privaten Vermögen. Nur das eingesetzte Stammkapital der GmbH ist dann "weg", wenn nach der Insolvenz nichts mehr übrig ist. Ausnahme ist nur, wenn du als Geschäftsführer der einzelnen Gesellschaften auch als Geschäftsführer der Verw.ges. dir z.B. einer Straftat (Insolvenzverschleppung) strafbar gemacht hast, in dem Fall haftest du auch privat. Wenn du Haftungsausschluss willst, dann ist am einfachsten mehrere GmbH's. Du bist Gesellschafter der Verw.gesellschaft mbH und Geschäftsführer dort und die Verwges. gründet die anderen GmbH's und du bist über die Verwges Geschäftsführer. Bei deinem Konstrukt würde ich aber auch einen guten Steuerberater aufsuchen. Gruß Christoph IP: 217.227.210.5 |