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Autor Thema:   Verband - eine Rechtsform?
LisetteElske
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Feb 2003

erstellt am 24.02.2003 um 20:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von LisetteElske anzusehen!   Klicken Sie hier, um LisetteElske eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ist ein Verband eine gültige Rechtsform? Wenn ja, welche Kriterien und Voraussetzungen muß ein Verband erfüllen? Ist ein Zusammenschluß / Kooperation von Selbständigen Handwerkern und Dienstleistern z.B. auch als Verband zu führen? (Die Rechtsform GBR und GmbH ist für uns nicht interessant. Grund Haftung und Kapitaleinsatz.)

Das Ziel der Kooperation soll ein gemeinsamer Marktauftritt, gemeinsamer Vertrieb und gemeinsames Büro (Telefonbereitschaft etc.)sein, welche Rechtsform wäre da noch möglich. Genossenschaft? Verein?

Wer kann uns hier zur richtigen Rechtsform einen Tipp liefern oder/und uns Infos zum Verband, zur Genossenschaft oder zum Verein geben?

Vielen Dank.
Gruß LisetteElske

IP: 62.157.32.45

Jörgi
unregistriert
erstellt am 25.02.2003 um 09:43 Uhr             Antwort mit Zitat
Ein Verband ist k e i n e Rechtsform, wird i.d.R. als eingetragener Verein geführt. GbR stellt keine Anforderung an Mindestkapital, nur Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH.

Was ist die Intention, einen "Handwerker-Verband" zu gründen?

IP: 195.93.72.18

LisetteElske
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Feb 2003

erstellt am 25.02.2003 um 10:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von LisetteElske anzusehen!   Klicken Sie hier, um LisetteElske eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Jörgi,

was meinst Du mit "in der Regel"? Muß ein Verband dann (wenn es keine Rechtsform ist) nicht die tatsächliche Rechtsform im Namen führen? Selbst als Verein müsste doch der Zusatz e.V. geführt werden, oder? Ich habe diverse Verbände im Internet gefunden, die keinen Hinweis auf ihre Rechtsform geben. Deshalb dachte ich, es sei eine eigene Rechtsform.

Unser Interesse an der richtigen Rechtsform begründet sich so: Wir sind ein Team von Selbständigen Unternehmern (Handwerker, Architekten, Händlern) und möchten durch einen gemeinsamen Marktauftritt (neben dem eigenen als Einzelfirma bzw. Freiberufler) zusätzliche Aufträge unter einem gemeinsamen Ziel (Spezialisierung auf eine besondere Kundengruppe) bekommen und "aus einer Hand" ausführen. GBR ist uns wegen der Haftung zu riskant (der Architekt möchte nicht für die Handelsrisiken haften, der Maler nicht für die Planungshaftung etc.). Das heißt, jeder Partner möchte in unserem "Verband" nur für die Risiken aus unserem "Projekt" haften und nicht für die Risiken aus dem Tätigkeitsbereich der einzelnen anderen Partner (neben unserem Projekt).

Können wir auch einen Verein gründen, wenn man nicht gemeinnützig ist? Oder käme die Gründung einer Genossenschaft für uns in Frage? Wer kann uns in Bezug auf Verein, Genossenschaft, "Verband" fachkundig beraten? Die Existenzgründerbücher informieren für diese Rechtsformen nur ganz ganz oberflächlich. Deshalb stelle ich hier auch die Fragen. Hast Du da mehr Infos?

Danke und Gruß

IP: 62.224.224.205

uvis beratung gmbh
Mitglied

Beiträge: 14
Von:Deutschland, 88483 Burgrieden
Registriert: Okt 2003

erstellt am 25.02.2003 um 11:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uvis beratung gmbh anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Lisette, ...

Kennst Du auch den Begriff Verbund?

Ich mach mal einen Umweg, zunächst über den Verband:

Verband = gleichartige Interessen ähnlicher Partner gemeinschaftlich vertreten lassen z.B. Berufsverband, Interessensverband, etc.

In der Regel wird ein Verband als Verein (e.V.) geführt. Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit sind Verbände nur interessant, wenn sie keine Profite erwirtschaften wollen und sich sportiven, kulturellen oder auch sozialen Aspekte zuwenden.

Das schließt nicht aus, dass es auch wirtschaftliche Verbände gibt, bei denen die Gemeinnützigkeit keine Rolle spielt. Hier erwartet natürlich der Fiskus einen erheblichen Einblick. Egal welcher Vereinstyp es ist, es gilt Vereinsrecht, mit den üblichen Regularien (Mindesteteilnehmerzahl, Hauptversammlung, Vorstand, Stellvertreter, Kassenführer, Kassenprüfer, Schriftführer und eventuell einen Beirat).

Unternehmer schließen sich dann zu Verbänden auf der Basis von Vereinen zusammen, wenn sie bspw. Lobbyarbeit betreiben wollen, Lobby im Bereich (Lokal-)Politik, gegenüber Kammern, gegenüber Städten, im Marketing-Bereich, in der Nutzung von Förderprojekten.

Nicht selten bilden sich bei derartigen Verbänden auch operative Arbeitskreis oder Arbeitsgruppen, Fachgliederungen etc., die fokussiert einzelnen Aufgaben nachgehen. Nehmen derartige Verbände eine überregionale Größe an, treten an die Vorstandschaft die Präsidenten (gewählt aus der Mitgliederschaft) und eingesetzte und bezahlte Geschäftsführer, ggfs. auch mit eigenen Mitarbeitern.

Nehmen derartige Geschäftstätigkeiten zu und geht es nicht mehr ausschließlich um Interessensvertretung in einem Verband, kann eine Aufgabenausgliederung in eine eigenständige GmbH erfolgen. Dies macht dann Sinn, wenn der Dienstleistungscharakter innerhalb des Verbandes an Bedeutung gewinnt und Einkaufskooperationen günstige Preise für die Verbandsmitglieder interessant erscheinen lassen. Das gilt auch dann, wenn aus dem Verband heraus eigene Produkte oder Dienstleistungen kreiert werden. Immer dann macht es Sinn, derartige Aktivitäten aus dem Verband herauszulösen und in eine GmbH überzuführen.

Bei Handwerkern tritt an diese Stelle mit Blick auf die Zusammenlegung oder Ergänzung von Koppelprodukten und Dienstleistungen der Verbund.

Verbund = Zusammenschluss von nicht gleichartigen Partnern, deren Zielrichtung aber durchaus Gemeinsamkeiten haben können.

Dies ist ein typischer Vorgang, dass Partner unterschiedlicher Gewerke sich zusammentun und einen gemeinsamen Werbeauftritt im Marketing und bei Messen, öfters auch im Service (Feuerwehrfunktionen rund um die Uhr) wahrnehmen.

Diese Elemente sind Gegenstand oft einer heikelen Teambildung, die aber durchaus fruchten kann. Hier ist es wichtig wenn neben den sonst selbständigen Partner, ohne Rücksicht auf die eigene Rechtsform, innerhalb des Verbundes eine eigenständige Gesellschaft, dies kann bereits eine GbR sein, tritt. Auch diese GbR kann eine eigene Geschäftsführung besitzen und Mitarbeiter einstellen, benötigt aber nicht den formellen Anstrich eines Vereines (mit dem ganzen Primporium).

Wenn es interessiert, kann gerne nachlesen bei "Unternehmensentwicklung, - mit Strategie zu mehr Erfolg" ISBN 3-920834-44-5.
In diesem Werk habe ich die Anbahnung von Kooperationen und deren erfolgreiche Realisierungspotenziale sehr ausführlich beschrieben (Inhaltsverzeichnisse sind auch unter Literturtipps auf der WEB-Site www.uvis.de einsichtbar).

Die von uns angebotenen "Intelligenten Teamkonzepte" (Vorträge und Seminarveranstaltungen) zielen gerade in diese Richtung, einerseits Wettbewerber sowohl auf der horizontalen wie vertikalen Schiene zusammenzubringen (ein äußerst diffizieles Unterfangen) oder auch typisch im Handwerksbereich, für sich ergänzende Partner Grundlagen in der Synergiegewinnung zu schaffen.

Vor einigen Jahren war auch noch der "Neue Markt" für derartige Themen offen, doch scheiterten hier gerade die meisten Kooperationsbemühungen.

Hierfür gibt es einen fertige Abendveranstaltung, die schon bei zahlreichen Kreditinstituten, Verbänden und Gewerbevereinen Interesse an Partnerschaften geweckt hatte.

Man darf sich aber nicht täuschen, - über 90 % derartiger gewollter Partnerschaften scheitern an den Egoismen, einer fehlenden ausgewogenen Organisation bzw. mangelnder Toleranz an den Ungleichmäßigkeiten, die stets vorhanden sind.

Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung -
- www.uvis.de -

IP: 217.86.37.9

LisetteElske
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Feb 2003

erstellt am 25.02.2003 um 11:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von LisetteElske anzusehen!   Klicken Sie hier, um LisetteElske eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

vielen Dank für die sehr hilfreichen Infos. Werde mir gleich Dein Buch bestellen, das trifft genau unseren Infobedarf.

Ich bin schon optimistisch, dass wir zu den übrigen 10 % gehören. Und vielleicht kann das Buch dabei helfen.

Gruß Lisette

IP: 62.224.224.205

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 25.02.2003 um 14:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi,
auch der lange Vortrag von Juergen Arnold laeuft auf eine GbR hinaus., der Grundform einer Kooperation.
Da es aber Lisette um die Haftungsbegrenzung ging, kann die eigentlich nur ueber die Rechtsform GmbH befriedigend geloest werden.

Ein Verein kann durchaus eine Rechtsform sein, denn er zaehlt zu den Koerperschaften Und da ist nicht die Einzelperson die juristische Person, sondern die Organschaft, also der Verein.
Es gibt viele zwischenstufen und bedarf rechtskundlicher Beratung,.
Im Vorfeld sollte diese Datei hier weitere Anhaltspunkte liefern koennen: http://www.jura.uni-bonn.de/institute/handelsr/gbitter/Vorlesung/wiwi/gesellschaft-skript.pdf

Gruss, dragon

IP: 134.94.100.199

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