erstellt am 01.01.2003 um 14:23 Uhr
Hi,
die "Ich-AG" ist keine Sonderform einer Kapitalgesellschaft, sondern eher ein irrefuehrender Begriff zu Foerderung der Selbststaendigkeit von Arbeitslosen.Am bisherigen Gesellschaftsrecht, ob Einzelgewerbetreibender, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, aendert sich nichts.
Ein Arbeitsloser wird in der Regel als Kleinunternehmer anfangen.
Neu ist jetzt ein bis auf max. 3 Jahre begenzter Zuschuss zum Lebensunterhalt, wenn der Gewinn unter 25 000 Euro liegt.
Bisher wurde, wenn ueberhaupt, nur einmalig fuer ein halbes Jahr ein Ueberbrueckungsgeld gezahlt.
Naehere Angaben sind in http://www.bmwi.de/Homepage/download/Arbeit/Arbeitsmarktreformen.pdf
zu finden.
Hier ein Auszug:
"2. Umsetzung der „Ich- bzw. Familien AG“, insbes. Förderung über den
Existenzgründungszuschuss
Es wird ein Aspruch auf einen Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung der so genannten
Ich- bzw. Familien AG eingeführt. Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung
richtet sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte
in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine
selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Der Zuschuss wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre gewährt, solange
- das Einkommen 25.000 € im Jahr nicht überschreitet
- allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600 €, im zweiten Jahr 360 € und im dritten Jahr 240 €.
Diese Beträge entsprechen in etwa 50%, 30% und 20% des durchschnittlichen
Arbeitslosengeldes im bisherigen Jahresdurchschnitt 2002. Der Existenzgründungszuschuss ist
steuerfrei.
Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf für Kleingewerbetreibende und
Gründer einer „ICH-AG“("Small Business Act") vorzulegen.
Dieser soll Regelungen
- zur vereinfachten Besteuerung
- zu vereinfachten Buchführungspflichten
- zur Vereinfachung der Handwerksordnung
enthalten."
Gruss, Ina