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Autor Thema:   Britische Ltd. statt GmbH gründen
Muffin Mc Komm
unregistriert
erstellt am 27.12.2002 um 02:10 Uhr             Antwort mit Zitat
Wer vorhat, eine GmbH zu gründen, sollte einmal über Alternativen nachdenken, die eine Auslandsgründung, zum Beispiel eine britische Ltd., bietet.

Vorteile der britischen Ltd.:
- kein Stammkapital von 25.000 Euro nötig, sondern nur (und mindestens) 2 GBP (übliches Stammkapital sind 1.000 GBP)
- schnelle, unkomplizierte Gründung (ca. 2 Wochen)
- internationale Rechtsfähigkeit, daher auch in Deutschland einsetzbar
- Wegfall der Haftungsrisiken während der Vorgründungsphase
- britische Körperschaftssteuer deutlich niedriger (siehe unten)
- keine Gewerbesteuer in GB

Jedoch: So mal eben eine Ltd. von der Stange" gründen, geht nicht. Auf dem Weg in den sicheren Unternehmenshafen sind einige Klippen zu umschiffen, das sollte nicht verschwiegen werden. Aber der Reihe nach ...

Thema Steuern: Wieviel günstiger Unternehmen im Ausland wegkommen, kann man am Beispiel Großbritannien sehen. Dort beträgt der Körperschaftssteuersatz bei einen Betriebsgewinn von bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort.

Noch mehr Steuern: Ist das Unternehmen im Ausland gegründet worden und befindet sich die Geschäftsleitung in D (klassischer Fall bei vielen von Deutschen in GB gegründeten Ltd., die dann von D aus betrieben werden), so sind entgegen häufig verbreiteten Gerüchten die Steuern in DEUTSCHLAND zu entrichten. Der deutsche Gesetzgeber sagt, daß der Sitz der Geschäftsleitung auch Steuersitz ist. Dazu sagt § 10 der Abgabenordnung (AO), daß die Geschäftsleitung der Mittelpunkt der „geschäftlichen Oberleitung“ ist. Das heißt auf Steuerdeutsch: Sind die GF in D wohnhaft, zahlt das Unternehmen auch in D Steuern. Schon ist´s vorbei mit der britischen Steuerherrlichkeit. Auf diese Umstände verweisen die wenigsten Anbieter von Ltd.-Gründungen.

Will man den Steuervorteil nutzen, muß die Geschäftsleitung also auch tatsächlich im Ausland ansässig sein. Ein persönlicher Umzug ins britische Mutterland ist dazu jedoch nicht erforderlich. Das britische Recht kennt Rechtskonstruktionen, die für brave Deutsche im ersten Moment etwas seltsam anmuten, jedoch völlig legal sind. So kann man als Gründer und Eigner einen in GB ansässigen sogenannten „Nominee Director“ einsetzen, der formaljuristisch die Geschäftsführung übernimmt. Über einen notariell beglaubigten Veztrag, dessen Rechtmäßigkeit man sich von der deutschen Botschaft bestätigen lassen kann, regelt man, daß der GF in der Praxis nicht auf eigene Faust tätig werden kann. Gleichzeitig wird eine beglaubigte Generalvollmacht für den/die deutschen Eigner ausgestellt („General Power of Attorney“), mit der man die Handlungsvollmacht erhält, sämtliche Geschäfte für die Gesellschaft durchführen zu können. Über die Anteilseignerschaft behält man ohnehin über alle Prozesse stets Kontrolle, kann also z.B. per Gesellschafterbeschluß den Direktor entlassen u.dgl. Das funktioniert in der Praxis - wenn man´s richtig macht - ohne Probleme.

Noch etwas ist wichtig, will man mit einer solchen Rechtskonstruktion auch tatsächlich in den Genuß der günstigen britischen Körperschaftssteuersätze kommen: Die Ein- und Auszahlungen müssen über GB laufen. Dazu ist ein britisches Bankkonto erforderlich. Begnügt man sich mit einer deutschen Bankverbindung, läuft man Gefahr, daß der deutsche Fiskus den Klingelbeutel aufhält - und der britische sowieso. Schon ist Ärger vorprogrammiert. Das ist auch so ein Punkt, auf den viele Gründungsanbieter nicht hinweisen. Die Eröffnung eines britischen Bankkontos ist leider alles andere als ein Zuckerschlecken. Ohne Referenzen (z.B. Empfehlungsschreiben einer deutschen Bank - haha!) erhalten Ausländer in GB so gut wie nie ein Konto. Dank des Online-Zeitalters ist Banking auch in GB übrigens kein Problem. Die Bankwahl ist dann noch ein anderes Problem. Leider ist auch im Mutterland des Fußballs der Dienst am lebenden Kunden eher Glücksache – wie bei uns in D. Empfehlen kann man nur zwei, drei Banken, die in der Lage sind, ausländischen Kunden den notwendigen Service zu bieten.

Doch zum Glück gibt es in GB für all diese Probleme spezialisierte Beratungs- und Service-Unternehmen, die das komplett erledigen. Bei der Auswahl empfiehlt sich allerdings der Grundsatz „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Auf dem Unternehmensgründermarkt toben zahlreiche unseriöse oder schlicht dilletantische Anbieter herum. Vielen von ihnen fehlt jedwede Fachkenntnis, und leider erhält man in den wenigsten Fällen eine qualifizierte Beratung, bei der die spezifischen Anforderungen des Unternehmens eingehen. Ein Blick in die samstäglichen Kleinanzeigenwüsten überregionaler Tageszeitungen oder im Internet läßt jedem betriebswirtschaftlich Vorbelasteten die Haare zu Berge stehen. Unter dem Strich gibt es nur ein paar Händevoll Anbieter, mit denen man wirklich vernünftig zusammenarbeiten kann. Das Gros kann (sollte!) man schlicht knicken.

Die Installation eines derartigen Unternehmensgebildes macht, wie sich unschwer erkennen läßt, schon etwas Arbeit. Auch im täglichen Betrieb muß man sehen, wie man ein sinnvolles Handling hinbekommt – lösbar ist das aber alles.

Nicht unwichtig sind die Kostenaspekte bei der Sache. Anzeigen mit der verlockenden Überschrift „Ihre britische Ltd. für 500 Euro in 5 Tagen“ o.dgl. sind pure Augenwischerei und gehen an der Realität vorbei. Eine Konstruktion, wie sie oben beschrieben wurde, ist für ca. 2.500-3.000 Euro zu haben. Darin sind die Gründungskosten, sämtliche juristischen Dokumente sowie die Verwaltungskosten für das 1. Jahr enthalten. Die Folgekosten für die darauffolgenden Jahre liegen bei ca. 2.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den britischen Steuerberater. Ab ca. 1.000 Euro p.a. ist man dabei (abhängig natürlich vom Umfang der zu bearbeitenden Materialien). Man sieht schon: Mit ein paar Euro kommt man nicht aus. Dafür kommt man so aber in den Genuß zahlreicher Vorteile: keine 25.000 Euro Gründungskapital erforderlich, effektive Haftungsbegrenzung auf Stammkapital (GF-Durchgriffshaftung ade!), geringe Körperschaftssteuer mit hohem Freibetrag und mehr.

Auch interessant sind übrigens so lustige Firmenkonstruktionen, bei der sich eine („reinrassige“ brtische) Ltd. an einer deutschen KG beteiligt. Sie tritt dann als Komplementär in die KG ein – und haftet mit ihrem Stammkapital (das standardmäßig 1.000 GBP oder auch weniger/mehr beträgt). Gibt´s mal Ärger, müssen die lieben Kläger schon in GB vorstellig werden. Wenn es dabei nicht um die große Forderungswurst geht, bügelt man damit so manchen Ärger in der Praxis ab, weil diese in der Regel das hohe Prozeßrisiko scheuen – selbst wenn im unglücklichsten Fall dabei die KG hopps geht. Die Kommanditisten braucht´s nicht zu grämen, denn sie kann man nur bis zur Höhe ihrer Einlage (mindestens 250 Euro) in die Pflicht nehmen. Daß man natürlich besser daran tut, es zu einer derartigen Situation erst gar nicht kommen zu lassen, füge ich hier der Vollständigkeit halber an. Ich wollte diesen Aspekt nur einmal etwas provokant beleuchten ...;-)

Noch weitere Spielarten sind denkbar. So kann man bspw. eine britische Ltd. und eine deutsche KG gründen. Letztere übernimmt die Funktion eines Vertriebspartners und wird für ihre Dienste von der Ltd. entlohnt. Sinnigerweise verlagert man dann Kostenblöcke in die KG und steuert die Provisionsregelungen so, daß die KG nicht viel mehr als kostendeckend arbeitet, aber nie nennenswerte Gewinne entstehen, die zu unnötigen Steuerbelastungen führen würden. Die Gewinne verbleiben dann im wesentlichen in der Ltd., die steuerlich günstiger dasteht. Und so weiter, der Phantasie sind da wenig Grenzen gesetzt, wenn man mit dem Thema kreativ umgeht.

Wer sich für die Gründung einer Ltd. oder die Firmengründungsproblematik als Ganzes interessiert, kann mich gern ansprechen. Ich bin Anteilseigner eines britischen IT-Unternehmens und habe mich vor meinem Einstieg ausführlich mit den unternehmerischen Fragen rund um dieses Thema beschäftigt.

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 62.225.223.202

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 27.12.2002 um 10:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
In weiten Bereichen (insbesondere bei der Schilderung der Vorteile) wurde ja sehr weit ausgeholt.

Man soll sich eine abschließende Meinung ja immer erst dann bilden, wenn man auch einmal andere Fundstellen untersucht hat.

Aus diesem Grunde hier eine solche...
http://www.kanzlei-licker.de/firmen/firmen_einfuehrung.html


Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.219.164

Muffin Mc Komm
unregistriert
erstellt am 27.12.2002 um 17:13 Uhr             Antwort mit Zitat
Unterschiedliche Standpunkte zu sichten, lohnt sich immer, da stimme ich Ihnen zu. Und selbstverständlich gibt es bei der britischen Ltd. auch Nachteile. Allerdings finde ich unter http://www.kanzlei-licker.de/firmen/firmen_einfuehrung.html durchaus Vergleichbares. Auf den Umstand, daß das Unternehmen tatsächlich von GB aus betrieben werden muß, sollen die Vorteile, insbesondere hinsichtlich Steuersituation, Haftung usw. zum Tragen kommen, habe ich explizit hingewiesen - und auch, wie dieses formal zu bewerkstelligen ist. Da gehen wir d´accord. Insofern verraten Sie nicht aufregend viel Neues, außer, auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen. Aber es freut mich, daß Sie eine recht ähnliche Sicht der Dinge haben ... ;-)

IP: 62.225.223.233

Waaaahnfried
unregistriert
erstellt am 17.02.2003 um 23:29 Uhr             Antwort mit Zitat
Möchte ne grönländische Schnee-AG gründen. Machste det auch?
Waaaahnfried

IP: 217.80.134.101

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