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Autor Thema:   GmbH vs. GmbH & Co. KG
smueller2202
unregistriert
erstellt am 04.11.2002 um 13:21 Uhr             Antwort mit Zitat
Könnte mir jemand dabei helfen die steuerlichen Aspekte der GmbH vs GmbH & Co. KG besser zu verstehen?

Wir wollen eine Firma gründen und die Gründer werden das notwendige Kapital von ca. 200.000 € selbst aufbringen.

Frage
Wie wirken sich Kapitaleinlage und ggf. Darlehn an die Gesellschaft steuerlich für die Investoren aus?

Gruß

Sascha Müller

IP: 80.141.69.204

Hans Jürgen Rosen @ GRS
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:51069 Köln
Registriert: Okt 2002

erstellt am 04.11.2002 um 14:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hans Jürgen Rosen @ GRS anzusehen!   Klicken Sie hier, um Hans Jürgen Rosen @ GRS eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Herr Müller,

da haben Sie aber ein sch...wieriges Thema angeschnitten. Das liegt vor allem an den sog. Steuerreformen.

Sehr stark vereinfacht:

Die GmbH gilt steuerlich als juristische Person. Sie zahlt ihre eigene Gewerbesteuer (ohne Freibetrag) und eine Art Einkommensteuer, die aber hier Körperschaftsteuer heißt.
-Bleibt Gewinn nach Steuern übrig, so wird er, sofern er ausgeschüttet wird, beim Empfänger nur zur Hälfte versteuert (Halbeinkünfteverfahren).
-Kosten die dem Gesellschafter persönlich z.B. Zinsen zur Kapitalbeschaffung entstehen, sind auch nur zur Hälfte abziehbar
-Das Gehalt des Gesellschafters ist in der GmbH Betriebsausgabe
-Verluste der GmbH sind nur mit Gewinnen der GmbH verrechenbar

Die GmbH&Co.KG gilt steuerlich als Personengesellschaft. Sie zahlt nur Gewerbesteuer (mit Freibeträgen und ggf. Teilanrechnung auf die Einkommensteuer).
-Der Restgewinn gilt als Gewinn der Gesellschafter im Entstehungsjahr, nicht erst bei der Ausschüttung
-Kosten der Gesellschafter sind Sonderbetriebsausgaben und bei ihm voll
absetzbar
-Gehalt der Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar, es ist dann ein "Vorabgewinnanteil", der voll beim Empfänger zu versteuern ist
-Verlustabzug ist bis zur Höhe der Hafteinlage möglich, darüber hinaus wird der Verlust "geparkt" und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.

Das ist nur eine Primitiv-Info, denn hier sind viele Aspekte zu beachten: gibt es voraussichtlich Anfangsverluste, wie viele Gesellschafter werden mit wieviel Gehalt tätig, wie ist ansonsten der persönliche Einkommensteuersatz,ist man nach Kopfzahl beteiligt oder nach Einlagenhöhe (ist das im Vertrag bestimmt), sind Sonderausgabenhöchstbeträge ausgeschöpft und wird die Firma so eingeschätzt, daß sie einmal Pensionszusagen zulassen wird?????

Leider ist im Crash-Fall die KG günstiger. Man gibt ja ohnehin nur soviel Kapital wie nötig, weil die Bank Sie "verhaftet", das verlorene Kapital ist aber voll abziehbarer Verlust.

Bei der GmbH kommt noch hinzu, daß die Regierung an eine Mindestbesteuerung denkt. Das kann also noch mehr Kapital fressen. Es steht in den Sternen was daraus wird.

Denken Sie daran, daß Sie mit Gesellschafter-Gehalt den GmbH-Gewinn senken können, daß dann aber weniger Gewinn zur Ausschüttung mit Halbeinkünfteverfahren verbleibt, während das Gehalt voll zu versteuern ist.

Hier ist wie in den meisten Fällen individuelle Beratung angesagt, bei der Ihre Planung und die Gesellschafterstruktur und deren Steuerverhältnisse auf den Tisch müssen.

Suchen Sie einen Berater, der nicht nur die reinen Steuerkennzahlen vergleicht, sondern der auch die anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte betrachtet, da sich die Themen überschneiden!

Viel Erfolg!

IP: 193.27.50.70

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 05:15 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich will hier einmal auf einen anderen Aspekt eingehen, der nicht unbedingt haarscharf mit der Frage zu tun hat. Wenn´s um Steuern geht, würde ich mir an eurer Stelle einmal Gedanken über eine clevere Auslandsgründung machen. Mit einer Gründung in einem "Niedrigsteuerland", z.B. in Großbritannien, ist dies möglich. Aber auch andere Länder haben z.T. deutlich niedrigere Steuersätze als Deutschland.
In Großbritannien beträgt der Körperschaftssteuersatz für einen Betriebsgewinn bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort. Nicht umsonst zählt GB zu den gründerfreundlichsten Ländern in der EU. Durch die EU-Gesetzgebung kann man heute überall ein Unternehmen gründen, das in den anderen Mitgliedsländern rechtlich anerkannt wird.

Aktuelle GB-Körperschaftssteuersätze kann man im Internet auf zahlreichen Seiten nachlesen, bspw. unter http://www.winters.co.uk/txcorp.htm.

Mit einer UK-Firmengründung und deutscher unselbständiger Betriebsstätte läßt sich die Körperschaftssteuer nachhaltig senken. Auslandsfirmengründungen sollten allerdings nicht "auf die Schnelle" vorgenommen, sorgfältig geplant werden, um insbesondere bei den Steuern keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Die GbR ist im übrigen auch aus anderen Gründen nicht gerade der unternehmerische Hit, allein schon, wenn man an die Haftungsproblematik denkt.

Falls euch mehr zu dem Thema interessiert, mailt doch einfach mal.

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 62.225.224.65

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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