erstellt am 04.11.2002 um 14:51 Uhr
Hallo Herr Müller,da haben Sie aber ein sch...wieriges Thema angeschnitten. Das liegt vor allem an den sog. Steuerreformen.
Sehr stark vereinfacht:
Die GmbH gilt steuerlich als juristische Person. Sie zahlt ihre eigene Gewerbesteuer (ohne Freibetrag) und eine Art Einkommensteuer, die aber hier Körperschaftsteuer heißt.
-Bleibt Gewinn nach Steuern übrig, so wird er, sofern er ausgeschüttet wird, beim Empfänger nur zur Hälfte versteuert (Halbeinkünfteverfahren).
-Kosten die dem Gesellschafter persönlich z.B. Zinsen zur Kapitalbeschaffung entstehen, sind auch nur zur Hälfte abziehbar
-Das Gehalt des Gesellschafters ist in der GmbH Betriebsausgabe
-Verluste der GmbH sind nur mit Gewinnen der GmbH verrechenbar
Die GmbH&Co.KG gilt steuerlich als Personengesellschaft. Sie zahlt nur Gewerbesteuer (mit Freibeträgen und ggf. Teilanrechnung auf die Einkommensteuer).
-Der Restgewinn gilt als Gewinn der Gesellschafter im Entstehungsjahr, nicht erst bei der Ausschüttung
-Kosten der Gesellschafter sind Sonderbetriebsausgaben und bei ihm voll
absetzbar
-Gehalt der Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar, es ist dann ein "Vorabgewinnanteil", der voll beim Empfänger zu versteuern ist
-Verlustabzug ist bis zur Höhe der Hafteinlage möglich, darüber hinaus wird der Verlust "geparkt" und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.
Das ist nur eine Primitiv-Info, denn hier sind viele Aspekte zu beachten: gibt es voraussichtlich Anfangsverluste, wie viele Gesellschafter werden mit wieviel Gehalt tätig, wie ist ansonsten der persönliche Einkommensteuersatz,ist man nach Kopfzahl beteiligt oder nach Einlagenhöhe (ist das im Vertrag bestimmt), sind Sonderausgabenhöchstbeträge ausgeschöpft und wird die Firma so eingeschätzt, daß sie einmal Pensionszusagen zulassen wird?????
Leider ist im Crash-Fall die KG günstiger. Man gibt ja ohnehin nur soviel Kapital wie nötig, weil die Bank Sie "verhaftet", das verlorene Kapital ist aber voll abziehbarer Verlust.
Bei der GmbH kommt noch hinzu, daß die Regierung an eine Mindestbesteuerung denkt. Das kann also noch mehr Kapital fressen. Es steht in den Sternen was daraus wird.
Denken Sie daran, daß Sie mit Gesellschafter-Gehalt den GmbH-Gewinn senken können, daß dann aber weniger Gewinn zur Ausschüttung mit Halbeinkünfteverfahren verbleibt, während das Gehalt voll zu versteuern ist.
Hier ist wie in den meisten Fällen individuelle Beratung angesagt, bei der Ihre Planung und die Gesellschafterstruktur und deren Steuerverhältnisse auf den Tisch müssen.
Suchen Sie einen Berater, der nicht nur die reinen Steuerkennzahlen vergleicht, sondern der auch die anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte betrachtet, da sich die Themen überschneiden!
Viel Erfolg!