Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechtsformen
  AHA, nur Gewerbeanmeldung

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   AHA, nur Gewerbeanmeldung
Roland
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:25980 Sylt-Ost
Registriert: Dez 2004

erstellt am 07.06.2002 um 14:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Roland anzusehen!   Klicken Sie hier, um Roland eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Aha, dann reicht es also, wenn ich nur eine Gewerbeanmeldung ausfülle und diese beim Rathaus abgebe. Damit kann mein Kleingewerbe beginnen. Oder ? Somit bin ich dann Einzelkaufmann, oder ?

IP: 62.180.196.253

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 07.06.2002 um 16:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Genau!
ip

IP: 134.94.113.66

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 07.06.2002 um 18:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Oh, pardon, ein Einzelkaufmann bist Du erst, wenn Du Dich ins Handelsregister eintragen laesst. Wann das gesetzlich vorgeschrieben ist, haengt von Deinem Umsatz ab.
Das kostet erstens einiges, und zweitens bist Du dann zur doppelten Buchfuehrung verpflichtet. Steht aber alles im E-Lancer.
Fang mal als Kleingewerbetreibender an.
Gruss, ip

IP: 62.246.130.76

Roland
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:25980 Sylt-Ost
Registriert: Dez 2004

erstellt am 08.06.2002 um 08:44 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Roland anzusehen!   Klicken Sie hier, um Roland eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Ah ja, sehr schön, danke.
Aber was muss man beachten, wenn man das Ganze nebenberuflich machen möchte. Ich bin z.B. noch Student, bekomme Bafög. Ab Oktober werde ich dann ganz normal arbeiten und nebenbei dieses Geschäft führen wollen. Bis dahin wäre ich gerne hauptsächlich noch über meine Studentenkrankenverischerung versichert.

IP: 212.144.171.180

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 09.06.2002 um 23:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Solange Du Student bist solltest Du Den freibetrag nicht ueberschreiten (steht im Bafoeg und E-Lancer).
Wenn Du mit dem Studium fertig bist, fest angestellt bist und das Gewerbe nebenberuflich weiterfuehren willst, darf es nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen und die Einnahmen daraus muessen weit unter Deinem Gehalt liegen.
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du deinen Arbeitgeber ueber Nebengewerbe informieren musst, solltest Du das nachtraeglich tun.
Gruss, ip

IP: 62.246.77.67

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer