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Autor Thema:   GbR und Steuern
Andy
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Jul 2002

erstellt am 03.06.2002 um 08:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Andy anzusehen!   Klicken Sie hier, um Andy eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi,
ich hab mal noch eine Frage zu einer GbR. Die Einnahmen müssen ja Versteuert werden, Wie läuft denn dies bei einer GbR. Wir sind zwei Personen, muß da also jeder seine Einnahmen für sich versteuern und reicht es aus das einmal im Jahr mit seiner normalen Steuererkärung zu machen?

Gruß
Andy

IP: 195.37.36.70

Björn Wulf
unregistriert
erstellt am 03.06.2002 um 09:33 Uhr             Antwort mit Zitat
Bei der GbR wird der Gewinn FÜR die GbR gesondert festgestellt. Je nach Gestaltung der GbR wird der Gewinn verteilt, in der Regel nach Köpfen. Also erhält jeder von Euch beiden jeweils 50% des Gewinns, falls nicht anders vereinbart.

Falls einer von Euch "selbst" Kosten getragen hat (also nicht von der GbR getragen und die Einkünfte aus der GbR betreffend, wie z.B. Arbeitszimmer daheim o.ä.), dann kann derjenige diese Kosten dann als Sonderwerbungskosten bei seinen eigenen Einkünften abziehen.

Ich hoffe, das reicht als kleine Ausführung.

Gruss,

Björn Wulf

webmaster@btk-online.de www.btk-online.de

IP: 62.226.115.103

Andy
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Jul 2002

erstellt am 03.06.2002 um 12:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Andy anzusehen!   Klicken Sie hier, um Andy eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Björn Wulf:

Ich hoffe, das reicht als kleine Ausführung.


erstmal danke für die schnelle Info...
aber eine kleine Frage hätte ich noch.

Reicht es also aus, wenn ich den Gewinn einmal im Jahr mit meiner Steuererklärung abrechne (sollte im moment nicht mehr als 5000 € im Jahr sein) ?
Das ganze ist ja erstmal nur ein Nebenjob für uns.

IP: 195.37.36.70

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 03.06.2002 um 12:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi Andy,
lest Euch doch noch ausfuehrlich im http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/8-1-4.html alles Wichtige durch.
Bei den geringen Umsaetzen reicht die Verrechnung in den ESt-Erklaerungen aus.
Macht Euch aber unbedingt noch im E-Lancer schlau!
Gruss, ip

IP: 134.94.113.66

Andy
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Jul 2002

erstellt am 04.06.2002 um 09:28 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Andy anzusehen!   Klicken Sie hier, um Andy eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
ok, danke

IP: 195.37.36.70

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 05:17 Uhr             Antwort mit Zitat
Wenn´s um Steuern geht, würde ich mir an eurer Stelle einmal Gedanken über eine clevere Auslandsgründung machen. Mit einer Gründung in einem "Niedrigsteuerland", z.B. in Großbritannien, ist dies möglich. Aber auch andere Länder haben z.T. deutlich niedrigere Steuersätze als Deutschland.
In Großbritannien beträgt der Körperschaftssteuersatz für einen Betriebsgewinn bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort. Nicht umsonst zählt GB zu den gründerfreundlichsten Ländern in der EU. Durch die EU-Gesetzgebung kann man heute überall ein Unternehmen gründen, das in den anderen Mitgliedsländern rechtlich anerkannt wird.

Aktuelle GB-Körperschaftssteuersätze kann man im Internet auf zahlreichen Seiten nachlesen, bspw. unter http://www.winters.co.uk/txcorp.htm.

Mit einer UK-Firmengründung und deutscher unselbständiger Betriebsstätte läßt sich die Körperschaftssteuer nachhaltig senken. Auslandsfirmengründungen sollten allerdings nicht "auf die Schnelle" vorgenommen, sorgfältig geplant werden, um insbesondere bei den Steuern keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Die GbR ist im übrigen auch aus anderen Gründen nicht gerade der unternehmerische Hit, allein schon, wenn man an die Haftungsproblematik denkt.

Falls euch mehr zu dem Thema interessiert, mailt doch einfach mal.

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 62.225.224.65

Germanist
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 10:54 Uhr             Antwort mit Zitat
Fleissiger Werbeeinsatz am Weihnachtstag, gratuliere. Soviele Postings am frühen Morgen gabs noch nie!!
Na wer jetzt keine Ltd. in Übersee gründet, der macht ja doch gleich eine Einzelfirma in Deutschland auf, oder eine GbR.

IP: 195.93.72.18

Türkist
unregistriert
erstellt am 05.02.2003 um 16:48 Uhr             Antwort mit Zitat

IP: 134.155.31.84

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