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Autor Thema:   Rechtsform LTD
sikd
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Hamburg
Registriert: Feb 2002

erstellt am 13.02.2002 um 12:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von sikd anzusehen!   Klicken Sie hier, um sikd eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hat jemand mit der Gründung einer LTD in UK oder Ireland Erfahrung??

Wie sind dort die Haftungen und wie hoch ist die Einlage.
Oder kann man eine GmbH irgendwo günstig erwerben??

Ne Menge Fragen und leider keine Antworten darauf.

IP: 213.191.92.219

Volker
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:D-40210 Düsseldorf
Registriert: Dez 2003

erstellt am 31.07.2002 um 07:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Volker anzusehen!        Antwort mit Zitat
Wie wäre es denn mit einer spanischen GmbH? Mindestkapital beträgt lediglich 3006 Euro und die SL ist nicht so verrufen wie die Ltd.

IP: 62.36.145.172

sikd
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Hamburg
Registriert: Feb 2002

erstellt am 31.07.2002 um 08:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von sikd anzusehen!   Klicken Sie hier, um sikd eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
An sich keine schlechte Idee.
Hab leider auch damit keine Erfahrung. Was ist den die Vorraussetzung? Hast D uschon mal eine spanische GmbH durchgesetzt?

IP: 62.109.115.128

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 31.07.2002 um 22:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Was sollen eigentlich diese Diskussionen hier im Forum bringen?
In der EU haben wir Freizuegigkeit und jeder EU-Buerger kann in einem anderen EU-Land eine Firma gruenden.
Wer das machen will, sollte sich mit seinem Geschaeftskonzept, dem Markt und der neuen Kultur auseinandersetzen.
Hat man keine Landeserfahrung, sollte man einen "inlaendischen" Partner mit ins Boot holen. Ausserdem braucht man noch einen mit den Gesetzen des Ziellandes vertrauten Anwalt (Gesellschafts- und Handelsrecht). Die Botschaften koennen auch prima informieren, ist sogar kostenlos.
Also spekuliert hier nicht im Forum, sondern geht zu Fachleuten!
ip

IP: 62.246.76.9

Björn Wulf
unregistriert
erstellt am 02.08.2002 um 10:50 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo !

Kurze Einwurf von mir zum Thema LTD/SL und was immer: Achtung!

Wenn man aus Deutschland eine LTD z.B. auf einer Kanalinsel gründet, dann ist das zwar eine "englische" GmbH aber der Spass rettet einen nicht unbedingt vor der Haftung, wenn dort nur ein Briefkasten ist und die faktische Geschäftsführung und der Geschäftsbetrieb in der BRD sind. Dann hat man keine Haftungsbeschränkung durch die LTD, ausserdem kommen hier steuerliche Probleme hinzu, aus den genannten Gründen.

Also sicherheitshalber bei Fragen dazu an "echte" Profis wenden und nicht unbedingt an die "Delaware LTD für 500 EUR - STEUERPARADIES!"-Akteure aus den Geschäftsverbindungen der üblichen Tageszeitungen wenden...

Gruss,

Björn Wulf

b.wulf@btk-steuern-recht.de www.btk-online.de

IP: 193.27.50.70

Tiger
unregistriert
erstellt am 11.10.2002 um 21:03 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo !

Schau mal auf: www.eu-gmbh.de.vu
dort wird alles ausführlich beschrieben.

CU

Zitat:
Original erstellt von sikd:
Hat jemand mit der Gründung einer LTD in UK oder Ireland Erfahrung??

Wie sind dort die Haftungen und wie hoch ist die Einlage.
Oder kann man eine GmbH irgendwo günstig erwerben??

Ne Menge Fragen und leider keine Antworten darauf.


IP: 217.235.50.211

Carsten Hausner
unregistriert
erstellt am 30.11.2002 um 02:43 Uhr             Antwort mit Zitat
He Volker, was heisst hier "Ltd. verrufen"? Das ist doch ein alter Hut. Du sprichst hier die sogenannten "Briefkastenfirmen" an. Was aber wäre denn an einer spanischen GmbH anders, wenn die Geschäftsleitung (aller Wahrscheinlichkeit nach) hier in Deutschland das Business macht? Also, klopp hier nicht Vourteile, die Ltd. ist in jedem Fall ne interessante Alternative und im übrigen längst etabliert, allein schon, weil unzählige Unternehmen aus GB hier deutsche Niederlassungen unterhalten. Von den interssanten Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere aus steuerlicher SIcht, mal ganz zu schweigen.

IP: 62.225.224.107

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 07:37 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

die Ltd. ist eine sehr interssante ALternative zur deutschen GmbH und bietet handfeste Vorteile. U.a. wird kein Stammkapital von 25.00 Euro verlangt (sondern nur 2 GBP) und auch sonst hat sie zahlreiche juristische und steuerliche Vorzüge.

Thema Steuern: Wieviel günstiger Unternehmen im Ausland wegkommen, kann man am Beispiel Großbritannien sehen. Dort beträgt der Körperschaftssteuersatz bei einen Betriebsgewinn von bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort.

Noch mehr Steuern: Ist das Unternehmen im Ausland gegründet worden und befindet sich die Geschäftsleitung in D (klassischer Fall bei vielen von Deutschen in GB gegründeten Ltd., die dann von D aus betrieben werden), so sind entgegen häufig verbreiteten Gerüchten die Steuern in DEUTSCHLAND zu entrichten. Der deutsche Gesetzgeber hat bestimmt, daß der Sitz der Geschäftsleitung auch Steuersitz ist. Dazu lohnt sich ein Blick in die Abgabenordnung. § 10 der AO sagt, daß die Geschäftsleitung der Mittelpunkt der „geschäftlichen Oberleitung“ ist. Das heißt auf Steuerdeutsch: Sind die GF in D wohnhaft, zahlt das Unternehmen auch in D Steuern. Schon ist´s vorbei mit der Steuerherrlichkeit, die Unternehmen im Ausland bezüglich der Körperschaftssteuer z.T. ja bekanntermaßen deutlich günstiger stellt als in D.

Will man den Steuervorteil nutzen, muß die Geschäftsleitung also auch tatsächlich im Ausland ansässig sein. Ein persönlicher Umzug ins britische Mutterland – um bei dem Fall zu bleiben - ist dazu glücklicherweise nicht erforderlich. Das britische Recht kennt Rechtskonstruktionen, die für brave Deutsche im ersten Moment etwas seltsam anmuten, jedoch völlig legal sind. So kann man als Gründer und Eigner einen in GB ansässigen sogenannten „Nominee Director“ einsetzen, der formaljuristisch die Geschäftsführung übernimmt. Über einen notariell beglaubigten (und am besten von der deutschen Botschaft abgesegneten) internen Vertrag regelt man, daß der GF in der Praxis nicht auf eigene Faust tätig werden kann. Gleichzeitig wird eine beglaubigte Generalvollmacht für den/die deutschen Eigner ausgestellt („General Power of Attorney“), mit der man die Handlungsvollmacht erhält, sämtliche Geschäfte für die Gesellschaft durchführen zu können. Über die Anteilseignerschaft behält man über alle Prozesse jederzeit Kontrolle, kann also z.B. per Gesellschafterbeschluß den Direktor auswechseln.

Noch etwas ist wichtig, will man mit einer solchen Rechtskonstruktion auch tatsächlich in den Genuß der günstigen britischen Körperschaftssteuersätze kommen: Die Ein- und Auszahlungen müssen über GB laufen. Dazu ist ein britisches Bankkonto erforderlich. Begnügt man sich mit einer deutschen Bankverbindung, läuft man Gefahr, daß der deutsche Fiskus einen trotz des formalen Aufwands zur Kasse bittet – und gleichzeitig womöglich noch die britischen Steuerbehörden. Ärger ist da schnell vorprogrammiert. Die Eröffnung eines britischen Bankkontos ist leider alles andere als ein Zuckerschlecken. Ohne Referenzen (z.B. Empfehlungsschreiben einer deutschen Bank) erhalten Ausländer in GB so gut wie nie ein Konto. Dank des Online-Zeitalters ist Banking auch in GB übrigens kein Problem. Die Bankwahl ist dann noch ein anderes Problem. Leider ist auch im Mutterland des Fußballs der Dienst am lebenden Kunden eher Glücksache – wie bei uns in D. Empfehlen kann man nur zwei, drei Banken, die in der Lage sind, ausländischen Kunden den notwendigen Service zu bieten.

Doch zum Glück gibt es in GB für all diese Probleme spezialisierte Beratungs- und Service-Unternehmen, die das komplett erledigen. Bei der Auswahl empfiehlt sich allerdings der Grundsatz „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Auf dem Unternehmensgründermarkt toben zahlreiche unseriöse Anbieter herum. Vielen von ihnen fehlt jedwede Fachkenntnis, und leider erhält man in den wenigsten Fällen eine qualifizierte Beratung, bei der die spezifischen Anforderungen des Unternehmensprojekts im Mittelpunkt stehen. Auf rechtliche und steuerliche Aspekte gehen nur die wenigsten ein. So mancher Unternehmer hat hinterher schon erleben müssen, daß seine mühselig zusammengezimmerte Rechtskonstruktion den leisesten Wind nicht überstanden hat. Sowas kann ausgesprochen ärgerliche Folgen haben, wie man sich denken kann. Ein Blick in die samstäglichen Kleinanzeigenwüsten überregionaler Tageszeitungen oder im Internet läßt einem die Haare zu Berge stehen. Unter dem Strich gibt es nur eine Handvoll Anbieter, mit denen man wirklich vernünftig zusammenarbeiten kann. Das Gros kann (sollte) man schlicht knicken.

Die Installation eines derartigen Unternehmensgebildes macht, wie sich unschwer erkennen läßt, schon etwas Arbeit. Auch im täglichen Betrieb muß man sehen, wie man ein sinnvolles Handling hinbekommt – lösbar ist das aber alles.

Nicht unwichtig sind die Kostenaspekte bei der Sache. Anzeigen mit der verlockenden Überschrift „Ihre britische Ltd. für 500 Euro in 5 Tagen“ o.dgl. sind pure Augenwischerei und gehen an der Realität vorbei. Eine Konstruktion, wie sie oben beschrieben wurde, ist für ca. 2.500-3.000 Euro zu haben. Darin sind die Gründungskosten, sämtliche juristischen Dokumente sowie die Verwaltungskosten für das 1. Jahr enthalten. Die Folgekosten für die darauffolgenden Jahre liegen bei ca. 2.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den britischen Steuerberater. Ab ca. 1.000 Euro p.a. ist man dabei (abhängig natürlich vom Umfang der zu bearbeitenden Materialien). Man sieht schon: Mit ein paar Euro kommt man nicht aus. Dafür kommt man so aber in den Genuß zahlreicher Vorteile: keine 25.000 Euro Gründungskapital erforderlich (2 GBP reichen als Einzahlung), effektive Haftungsbegrenzung auf Stammkapital (GF-Durchgriffshaftung ade!), geringe Körperschaftssteuer und mehr.

Auch interessant sind übrigens so lustige Firmenkonstruktionen, bei der sich eine („reinrassige“ brtische) Ltd. an einer deutschen KG beteiligt. Sie tritt dann als Komplementär in die KG ein – und haftet mit ihrem Stammkapital (das standardmäßig 1.000 GBP oder auch weniger/mehr beträgt). Gibt´s mal Ärger, müssen die lieben Kläger schon in GB vorstellig werden. Wenn es dabei nicht um die große Forderungswurst geht, bügelt man damit so manchen Ärger in der Praxis ab, weil diese in der Regel das hohe Prozeßrisiko scheuen – selbst wenn im unglücklichsten Fall dabei die KG hopps geht. Die Kommanditisten braucht´s nicht zu grämen, denn sie kann man nur bis zur Höhe ihrer Einlage (mindestens 250 Euro) in die Pflicht nehmen.

Noch weitere Spielarten sind denkbar. So kann man bspw. eine britische Ltd. und eine deutsche KG gründen. Letztere übernimmt die Funktion eines Vertriebspartners und wird für ihre Dienste von der Ltd. entlohnt. Sinnigerweise verlagert man dann Kostenblöcke in die KG und steuert die Provisionsregelungen so, daß die KG nicht viel mehr als kostendeckend arbeitet, aber nie nennenswerte Gewinne entstehen, die zu unnötigen Steuerbelastungen führen würden. Die Gewinne verbleiben dann im wesentlichen in der Ltd., die steuerlich günstiger dasteht. Und so weiter, der Phantasie sind da wenig Grenzen gesetzt, wenn man mit dem Thema kreativ umgeht.

Wenn du dich für die Gründung einer Ltd. oder die Firmengründungsproblematik als Ganzes interessierst, kannst du mich gern ansprechen. Ich bin Anteilseigner eines britischen IT-Unternehmens (toller Laden übrigens) und habe mich vor meinem Einstieg ausführlich mit den unternemerischen Fragen rund um dieses Thema beschäftigt.

Muffin Mc Komm
MuffKOmm@gmx.de

IP: 62.225.224.65

Torsten Mertens
unregistriert
erstellt am 31.12.2002 um 02:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Ina, die Botschaften sind da nicht unbedingt immer die idealen Ansprechpartner. Was hast du gegen eine Diskussion hier im Forum? Ist doch klar, dass sich für dieses Thema Leute interessieren. Mir scheint, einige stört, dass sie selber dazu wenig sagen können und so keine Beratungsleistungen an den Mann oder die Frau bringen können ;-))

IP: 217.80.134.76

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 01.01.2003 um 22:28 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
ausländ. Gesellschaft scheinen in Mode zu kommen. Ehrlich gesagt, halte ich davon nicht soviel. Was nicht heißt, das in Einzelfall dies keine gute Lösung sein kann.
Warum soll man sich mit einer ausländ. Rechtsform hier in Deutschland selbständig machen? Der Steuern wegen? Ist dies nicht viel mehr ein Fall für neue Geschäftsfelder von Steuerberatern/Rechtsanwälten?
Warum schaut man nicht mehr auf die eigene Geschäftsidee und konzentriert sich darauf, diese gut umzusetzen, anstatt mit mancherlei Schnickschnack inländische Tatsachen zu umschiffen?
Umsonst bekommt man diese Ltd etc. auch nicht geschenkt. Die Mehrarbeit/Mehrkosten werden gerne verschwiegen.
Am besten kommen- so denke ich - Neugründer mit einem Einzelunternehmen zurecht und lassen mancherlei Rechtsform/Steuerspartricks etc. aussen vor.
Schönen Abend
Manfred

IP: 213.7.81.60

sikd
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Hamburg
Registriert: Feb 2002

erstellt am 02.01.2003 um 10:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von sikd anzusehen!   Klicken Sie hier, um sikd eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Manfred,
der Grund für eine Gründung ist ganz einfach: man schützt sein Eigentum!!!

Ob nun GmbH oder was anderes, das wichtigste ist selbstverständlich dass man seine "Idee" umsetzt, aber man sollte sich auch Gedanken machen was ist wenn. Erst einmal ganz lieben Dank für die guten Vorschläge und die anrufe (hab mich dann zwar nicht mehr gemeldet, SORRY, habe aber mit dem erhalt meiner Firma sehr zu kämpfen) Ist ja schließlich nur eine "kleine" Werbeagentur und der Markt ist gerade nicht so Wahnsinnig gut. aber das Jahr haben wir jetzt auch hinter uns und es kann ja nur besser werden ;-)

Also was ein Konto in UK angeht so ist es für mich kein Problem, hab ich während des Studiums dort eingerichtet und Barclays ist sogar in Deutschland vertretten.

Nochmals an alle DANKE für die beiträge und es freut mich dass ich nicht ganz alleine mit dem Informationsmangel da stehe.

Die Gründung einer LTD muss allerdings noch etwas warten, da ich ersteinmal meine Firma auf einigermassen sichere Füße stellen muss.

Dabei ist der Fiskus allerdings nicht sonderlich hilfreich, deshalb ist die Steuerliche Seite bei einer LTD für mich noch interessanter.

Also, ich möchte allen Beteiligten dieser Diskusssion noch ein frohes neues Jahr wünschen, und das alle Wünsche in Erfüllung gehen mögen.

Sven

IP: 213.39.130.150

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