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  Ein Frau/Mann GmbH?

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Autor Thema:   Ein Frau/Mann GmbH?
manuela
unregistriert
erstellt am 05.02.2002 um 20:56 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
ich möchte eine GmbH gründen, und habe in irgendeiner Broschüre gelesen, dass eine sogenannte Ein-Mann-GmbH lediglich 25.000 DM Kapital erfordert. Leider finde ich nirgendwo eine Bestätigung für diese Auskunft. Kann mir jemand helfen?

Manu

IP: 62.144.238.248

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 05.02.2002 um 22:07 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Fuer jede GmbH ist ein Stammkapital von
25 000 EURO erforderlich, unabhaengig von der Anzahl der Gesellschafter.
Davon muss die Haelfte in bar auf das Geschaeftskonto, die andere Haelfte kann in Sachwerten in die Firma eingebracht werden.
Sie muessen im Haftungsfall auch die restlichen 25 000 EURO bei Verkauf decken koennen, soviel zur Orientierung.
ip

IP: 213.6.157.249

INDIBE
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 04315 Leipzig
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 20.03.2002 um 09:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von INDIBE anzusehen!   Klicken Sie hier, um INDIBE eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
[QUOTE]Original erstellt von manuela:
[B]Hallo,
ich möchte eine GmbH gründen, und habe in irgendeiner Broschüre gelesen, dass eine sogenannte Ein-Mann-GmbH lediglich 25.000 DM Kapital erfordert. Leider finde ich nirgendwo eine Bestätigung für diese Auskunft. Kann mir jemand helfen?

Hallo Manuela,
Sie liegen mit Ihren Angaben und Informationen richtig. Die Gründung einer GmbH ist für die Haftunsgbeschränkung unerlässlich. Jedoch stellt sich die Frage, warum man so eine Menge Geld aufbringen muss, um die Haftung und somit das unternehmerische Risiko beschränken zu dürfen. Mit der Gründung einer Limited Company erreichen Sie dasselbe, d.h. Sie haben eine beschränkte Haftung und müssen dafür bei weitem weniger Geld auf den Tisch blättern. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage (www.indibe.de)unter der Rubrik: Initiative-BUILD A NEW BUSINESS. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihr INDIBE Team.

IP: 80.135.235.205

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 20.03.2002 um 10:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Manuela, ich sehe gerade, dass in meinem Beitrag Euro durcu DM ersetzt werden muss, dann stimmen die Zahlen.
Wenn Dir aber einer erzaehlt, fuer eine Ein-Personen -GmbH brauchst Du nur die halbe Summe, ist das absoluter Quatsch.
ip

IP: 195.37.174.5

INDIBE
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 04315 Leipzig
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 20.03.2002 um 11:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von INDIBE anzusehen!   Klicken Sie hier, um INDIBE eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Dieses Hick hack mit EURO und DM macht noch ganz kirre. Also, ganz gleich ob Ein-Mann-GmbH oder GmbH im allgemeinen, die 25.000 EURO(!!!) müssen in beiden Fällen vorhanden sein. Man kann aber bei der Gründung auch nur die Hälfte des Stammkapitals (12.500 EURO) einlegen und bekommt dann hinter den Firmennamen das Kürzel GmbH i.G. (in Gründung). Das restliche Kapital muß dann im Normalfall im ersten Jahr der GmbH nachgeschossen werden. Nachteil ist aber, dass, wenn in diesem Jahr was schief läuft und die GmbH noch in Gründung ist, diese dennoch die volle Haftung von 25.000 EURO hat.

IP: 80.135.235.205

Björn Wulf
unregistriert
erstellt am 26.03.2002 um 12:46 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo !

Um das mal richtig zu stellen :
Eine GmbH hat ein Stammkapital von min. 25 TEUR, davon sind bei Gründung (hier: Termin notarieller Beurkundung) 100% (Ein-Mann-GmbH)sonst 50% vorzuweisen bzw. zu "versichern". Wer das vor dem Notar versichert und das Geld nicht hat, dem könnte Gründungsbetrug nach §82f GmbHG nachgewiesen werden.
Das Kürzel GmbH i.Gr. trägt man so lange, bis die GmbH im Handelsregister eingetragen, da die GmbH als juristische Person erst AB Eintragung besteht, bis dahin haften die Gesellschafter PERSÖNLICH (daher Vorteil bei GmbH-Mantel Kauf: Sofort haftungsbeschränkt).

Trick zur Ein-Mann-GmbH : Einen zweiten Gesellschafter mit dem kleinsten möglichen Anteil (min 100 EUR, sonst durch 50 EUR teilbar) aufnehmen, so dass man nur 50% des Stammkapitals einzahlen muss.

Wegen Ltd. : Problem mit der Steuer, wenn der nachweisbare Sitz der Geschäftsführung in der BRD liegt und die Ltd. nur "auf dem Papier" in UK oder sonstwo liegt. Faktische Haftung usw. sind hier die Schlagworte... Also hier ist auch ein wenig Vorsicht geboten. Ganz so leicht kann man die Steuer nicht umgehen.

Hoffe geholfen und richtig gestellt zu haben.

mfg
Björn Wulf

webmaster@btk-online.de www.btk-online.de

IP: 62.226.114.105

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 07:51 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

warum eine GmbH gründen? Ich würde mich an Deiner Stelle einmal mit der Gründung einer britischen Ltd. beschäftigen, die u.a. kein Stammkapital von 25.00 Euro verlangt (sondern nur 2 GBP) und auch sonst zahlreiche juristische und steuerliche Vorteile bietet. Was die Haftung betrifft, kann man, ein richtiges Vorgehen vorausgesetzt, die Haftung effektiv begrenzen, und zwar auf das Stammkapital, das bei der Ltd. standardmäßig mit 1.000 GBP festgesetzt wird - ein Klecks. Die britische Ltd. kennt darüber hinaus auch keine sogenannte Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer, die bei der GmbH ein nicht unbeträchtliches persönliches Risiko darstellt.

Thema Steuern: Wieviel günstiger Unternehmen im Ausland wegkommen, kann man am Beispiel Großbritannien sehen. Dort beträgt der Körperschaftssteuersatz bei einen Betriebsgewinn von bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort.

Noch mehr Steuern: Ist das Unternehmen im Ausland gegründet worden und befindet sich die Geschäftsleitung in D (klassischer Fall bei vielen von Deutschen in GB gegründeten Ltd., die dann von D aus betrieben werden), so sind entgegen häufig verbreiteten Gerüchten die Steuern in DEUTSCHLAND zu entrichten. Der deutsche Gesetzgeber hat bestimmt, daß der Sitz der Geschäftsleitung auch Steuersitz ist. Dazu lohnt sich ein Blick in die Abgabenordnung. § 10 der AO sagt, daß die Geschäftsleitung der Mittelpunkt der „geschäftlichen Oberleitung“ ist. Das heißt auf Steuerdeutsch: Sind die GF in D wohnhaft, zahlt das Unternehmen auch in D Steuern. Schon ist´s vorbei mit der Steuerherrlichkeit, die Unternehmen im Ausland bezüglich der Körperschaftssteuer z.T. ja bekanntermaßen deutlich günstiger stellt als in D.

Will man den Steuervorteil nutzen, muß die Geschäftsleitung also auch tatsächlich im Ausland ansässig sein. Ein persönlicher Umzug ins britische Mutterland – um bei dem Fall zu bleiben - ist dazu glücklicherweise nicht erforderlich. Das britische Recht kennt Rechtskonstruktionen, die für brave Deutsche im ersten Moment etwas seltsam anmuten, jedoch völlig legal sind. So kann man als Gründer und Eigner einen in GB ansässigen sogenannten „Nominee Director“ einsetzen, der formaljuristisch die Geschäftsführung übernimmt. Über einen notariell beglaubigten (und am besten von der deutschen Botschaft abgesegneten) internen Vertrag regelt man, daß der GF in der Praxis nicht auf eigene Faust tätig werden kann. Gleichzeitig wird eine beglaubigte Generalvollmacht für den/die deutschen Eigner ausgestellt („General Power of Attorney“), mit der man die Handlungsvollmacht erhält, sämtliche Geschäfte für die Gesellschaft durchführen zu können. Über die Anteilseignerschaft behält man über alle Prozesse jederzeit Kontrolle, kann also z.B. per Gesellschafterbeschluß den Direktor auswechseln.

Noch etwas ist wichtig, will man mit einer solchen Rechtskonstruktion auch tatsächlich in den Genuß der günstigen britischen Körperschaftssteuersätze kommen: Die Ein- und Auszahlungen müssen über GB laufen. Dazu ist ein britisches Bankkonto erforderlich. Begnügt man sich mit einer deutschen Bankverbindung, läuft man Gefahr, daß der deutsche Fiskus einen trotz des formalen Aufwands zur Kasse bittet – und gleichzeitig womöglich noch die britischen Steuerbehörden. Ärger ist da schnell vorprogrammiert. Die Eröffnung eines britischen Bankkontos ist leider alles andere als ein Zuckerschlecken. Ohne Referenzen (z.B. Empfehlungsschreiben einer deutschen Bank) erhalten Ausländer in GB so gut wie nie ein Konto. Dank des Online-Zeitalters ist Banking auch in GB übrigens kein Problem. Die Bankwahl ist dann noch ein anderes Problem. Leider ist auch im Mutterland des Fußballs der Dienst am lebenden Kunden eher Glücksache – wie bei uns in D. Empfehlen kann man nur zwei, drei Banken, die in der Lage sind, ausländischen Kunden den notwendigen Service zu bieten.

Doch zum Glück gibt es in GB für all diese Probleme spezialisierte Beratungs- und Service-Unternehmen, die das komplett erledigen. Bei der Auswahl empfiehlt sich allerdings der Grundsatz „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Auf dem Unternehmensgründermarkt toben zahlreiche unseriöse Anbieter herum. Vielen von ihnen fehlt jedwede Fachkenntnis, und leider erhält man in den wenigsten Fällen eine qualifizierte Beratung, bei der die spezifischen Anforderungen des Unternehmensprojekts im Mittelpunkt stehen. Auf rechtliche und steuerliche Aspekte gehen nur die wenigsten ein. So mancher Unternehmer hat hinterher schon erleben müssen, daß seine mühselig zusammengezimmerte Rechtskonstruktion den leisesten Wind nicht überstanden hat. Sowas kann ausgesprochen ärgerliche Folgen haben, wie man sich denken kann. Ein Blick in die samstäglichen Kleinanzeigenwüsten überregionaler Tageszeitungen oder im Internet läßt einem die Haare zu Berge stehen. Unter dem Strich gibt es nur eine Handvoll Anbieter, mit denen man wirklich vernünftig zusammenarbeiten kann. Das Gros kann (sollte) man schlicht knicken.

Die Installation eines derartigen Unternehmensgebildes macht, wie sich unschwer erkennen läßt, schon etwas Arbeit. Auch im täglichen Betrieb muß man sehen, wie man ein sinnvolles Handling hinbekommt – lösbar ist das aber alles.

Nicht unwichtig sind die Kostenaspekte bei der Sache. Anzeigen mit der verlockenden Überschrift „Ihre britische Ltd. für 500 Euro in 5 Tagen“ o.dgl. sind pure Augenwischerei und gehen an der Realität vorbei. Eine Konstruktion, wie sie oben beschrieben wurde, ist für ca. 2.500-3.000 Euro zu haben. Darin sind die Gründungskosten, sämtliche juristischen Dokumente sowie die Verwaltungskosten für das 1. Jahr enthalten. Die Folgekosten für die darauffolgenden Jahre liegen bei ca. 2.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den britischen Steuerberater. Ab ca. 1.000 Euro p.a. ist man dabei (abhängig natürlich vom Umfang der zu bearbeitenden Materialien). Man sieht schon: Mit ein paar Euro kommt man nicht aus. Dafür kommt man so aber in den Genuß zahlreicher Vorteile: keine 25.000 Euro Gründungskapital erforderlich (2 GBP reichen als Einzahlung), effektive Haftungsbegrenzung auf Stammkapital (GF-Durchgriffshaftung ade!), geringe Körperschaftssteuer und mehr.

Auch interessant sind übrigens so lustige Firmenkonstruktionen, bei der sich eine („reinrassige“ brtische) Ltd. an einer deutschen KG beteiligt. Sie tritt dann als Komplementär in die KG ein – und haftet mit ihrem Stammkapital (das standardmäßig 1.000 GBP oder auch weniger/mehr beträgt). Gibt´s mal Ärger, müssen die lieben Kläger schon in GB vorstellig werden. Wenn es dabei nicht um die große Forderungswurst geht, bügelt man damit so manchen Ärger in der Praxis ab, weil diese in der Regel das hohe Prozeßrisiko scheuen – selbst wenn im unglücklichsten Fall dabei die KG hopps geht. Die Kommanditisten braucht´s nicht zu grämen, denn sie kann man nur bis zur Höhe ihrer Einlage (mindestens 250 Euro) in die Pflicht nehmen.

Noch weitere Spielarten sind denkbar. So kann man bspw. eine britische Ltd. und eine deutsche KG gründen. Letztere übernimmt die Funktion eines Vertriebspartners und wird für ihre Dienste von der Ltd. entlohnt. Sinnigerweise verlagert man dann Kostenblöcke in die KG und steuert die Provisionsregelungen so, daß die KG nicht viel mehr als kostendeckend arbeitet, aber nie nennenswerte Gewinne entstehen, die zu unnötigen Steuerbelastungen führen würden. Die Gewinne verbleiben dann im wesentlichen in der Ltd., die steuerlich günstiger dasteht. Und so weiter, der Phantasie sind da wenig Grenzen gesetzt, wenn man mit dem Thema kreativ umgeht.

Wenn du dich für die Gründung einer Ltd. oder die Firmengründungsproblematik als Ganzes interessierst, kannst du mich gern ansprechen. Ich bin Anteilseigner eines britischen IT-Unternehmens (toller Laden übrigens) und habe mich vor meinem Einstieg ausführlich mit den unternemerischen Fragen rund um dieses Thema beschäftigt.

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 62.225.224.65

LUIGI
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 13:43 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Muffin,
Limitid glingt gans vernünftig, die will isch auch haben. Mit insulata mista, tortellini und eine flasch chianti. Bestimmt schmecken gut.
Prego!
Grazie mille
Luigi Calderone

IP: 195.93.72.18

Muffin Mc Komm
unregistriert
erstellt am 28.12.2002 um 16:31 Uhr             Antwort mit Zitat

Hi Luigi,


... was will uns dein Posting nun sagen, das ist hier die Frage ... Könnte es sein, daß du ein wenig zuviel Lambrusco gesuffelt hast? Es freut mich aber, daß meine Zeilen so sehr dein Phantasie angeregt haben ... ;-)) ... In diesem Sinne: SALUTE!

Muffin

IP: 62.225.223.238

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