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Thema: GmbH - Haftung
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manili unregistriert
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erstellt am 22.10.2001 um 12:54 Uhr
Hallo alle miteinander,ich habe Fragen zur Haftung einer GmbH: 1. Falls die Kapitaleinlage von € 25.000 noch nicht vollständig geleistet ist, haften die Gesellschafter persönlich bis € 25.000 oder ist die Haftungsbegrenzung dann aufgehoben? 2. Haftet der persönlich haftende Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen uneingeschränkt oder gibt's da auch Grenzen? Schon mal vielen Dank für Eure Antworten, manili IP: 149.225.71.11 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 28.10.2001 um 23:59 Uhr
Hallo, bitte gehen Sie zu einem Anwalt und machen Sie sich sachkundig, denn Ihre Fragen lassen noch mehr Erklaerungsbedarf vermuten. Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermoegen. Die Mindesteinlage betraegt 50 000DM, von denen 25 ooo DM in bar und 25 000 DM in Sachwerten eingebracht werden muessen. Weniger als 25 000DM in bar geht nicht. Die juristische Person ist die GmbH, vertreten durch den Geschaeftsfuehrer. Der haftet mit seinem Privatvermoegen, wenn er der GmbH durch schweres Fehlverhalten Schaden zugefuegt hat. Es muesste dann eine Anklage und als Folge eine Verurteilung vorliegen. Gruss, Ina PetersenIP: 213.6.161.98 |
Jebe96 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Okt 2001
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erstellt am 08.11.2001 um 19:24 Uhr
ähm...Frau Petersen...die GmbH haftet nicht mit ihrem gesamten Vermögen, aber ich kann mir vorstellen, was Sie meinen .IP: 217.229.168.191 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 08.11.2001 um 21:24 Uhr
ähm...sorry...die GmbH haftet mit ihrem gesamten Gesellschafts-Vermögen (§13 GmbHG). Hier noch eine Korrektur eines moeglichen Missverstaendnisses: Das erforderliche Stammkapital muss mindestens aus 25 000 DM Bareinlage bestehen, die restliche Stammeinlage, hier im Wert von 25 000 DM, kann aus Sacheinlagen bestehen (§5 GmbHG). §7 GmbHG regelt die Mindesteinzahlungen zum Zeitpunkt der Anmeldung. Dringende Empfehlung bei derartigen Fragen: Wirtschaftsgesetze kaufen, Taschenbuchauflage mit einer Sammlung der wichtigsten Wirtschaftsgesetze gibt es schon fuer ca. 13,- DM. I.P.
IP: 213.6.160.93 |
Jebe96 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Okt 2001
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erstellt am 09.11.2001 um 15:07 Uhr
ähm..Frau Petersen :-) ... okay, ich hatte da etwas falsch verstanden bei der ersten Aussage von Ihnen, wobei erwähnt werden sollte, dass alle Gesellschafter nur in der Höhe ihrer Einlage haften ! Somit ist sie immer noch die relatic sicherste Rechtsform, was meinen Sie ? 2. Richtig, 25.000 DM bar und die anderen 25.000DM können auch Sachwerte sein, wie z.B. Firmenwagen, Büromöbel, Maschinen....Übnrigens werden einem Unternehmer Sachwerte als letzte Instanz weg gepfändet...und das sollte auch vermieden werden...man kann auch die Sacheinlagen gegen Bares tauschen und Stammkapital aufstocken mit der Zeit...wäre sinnvoll! Viele Grüsse, Jens Beckmann IP: 217.235.75.33 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 09.11.2001 um 17:26 Uhr
Hallo Jens, Ihre Email funktioniert nicht: ----- The following addresses had permanent fatal errors ----- <jbeckmann@portalo-mobile.de>
----- Transcript of session follows ----- ... while talking to mx01.schlund.de.: >>> RCPT To:<jbeckmann@portalo-mobile.de> <<< 550 Cannot route to <jbeckmann@portalo-mobile.de> 550 <jbeckmann@portalo-mobile.de>... User unknown I.P. IP: 134.94.100.199 |
Jebe96 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Okt 2001
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erstellt am 10.11.2001 um 01:16 Uhr
Hallo Ina,vielen Dank für diese Information, habe ich auch gerade gemertkt ... damn :-( Sie können mir auch auf prince_of_belair@hotmail.com schreiben ! Viele Grüsse, Jens Beckmann IP: 217.84.26.219 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 10.11.2001 um 13:05 Uhr
OK., jetzt aber noch paar Bemerkungen zu GmbH-Fragen. Das Thema "Kapitalgesellschaften", wozu GmbH und AG zaehlen, ist viel zu umfangreich und kompliziert, um es im Gruenderforum erschoepfend beantworten zu koennen. Vor allem, wenn es um Rechtsfragen geht, ist das Forum hier ungeeignet, denn es ist gesetzlich festgelegt, wer Rechtsauskuenfte erteilen darf. Die meisten von uns duerfen es nicht, darum "eiern" wir auch in den Antworten so herum, ansonsten haben wir eine Abmahnung am Hals. Schon die Fragen von "manili" lassen sich nicht in paar Saetzen beantworten, denn hier muesste ein Grundkurs "GmbH-Gruendung" vorangestellt werden. Darum waere es besser, direkt das Problem zu beschreiben, z. B., eine GmbH gruenden zu wollen, aber noch nicht das Geld zusammen zu haben, denn es gibt durchaus Loesungswege, mit weniger als 25000 DM cash eine GmbH erst einmal anzumelden, wenn es unbedingt eine GmbH sein muss, steht alles im GmbHG. Andererseits ist es sehr abenteuerlich, ohne ausreichende Rechtsberatung und Finanzierung eine Kapitalgesellschaft gruenden zu wollen. I.P.IP: 145.253.20.27 |
outclaSs unregistriert
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erstellt am 26.11.2001 um 18:46 Uhr
Guten Tag,ich hab da eine Frage zu den 25.000 DM Sachwerten. Wie wird festgelegt umwiel es sich handelt. Ich meine einer muss das ja schätzen. Dies wird sicherlich wieder einiges kosten. Danke schon mal im vorraus. Frank Eisenhauer IP: 217.4.51.213 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 30.11.2001 um 21:39 Uhr
Das laesst sich auch nicht so pauschal beantworten. Die Sachwerte stellen eine Sicherheit dar, in diesem Fall fuer die noch nicht bar eingezahlten 25 000 DM . Frage einfach mal bei der IHK, bei Versicherungen, Banken und eventuell entsprechenden Gebrauchtwarenhaendlern nach. I.P.IP: 145.254.54.197 |