erstellt am 01.09.2001 um 14:11 Uhr
ACHTUNG nach dem Handelsregister-Eintrag.
Manche Firmen versuchen "abzuzocken"!Beim Anmelden unserer GmbH zum Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg bekam ich ein Merkblatt. Darin heißt es: "In letzter Zeit ist von privaten Verlagen und Werbediensten versucht worden, den Firmen amtlich aussehende Rechnungen über die Registereintragungen zu übersenden, um Kosten für PRIVATE Adress- und Gewerbeverzeichnisse einzuheben."
Weiter wir erklärt, daß Rechnungen für die mit der Registereintragung in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungskosten (Bundesanzeiger) NUR von der entsprechenden
Landesjustizkasse versendet werden.
Tatsächlich hat uns eine Firma "DATIG DATABASE H. Höhne-Datenbanken" aus 63263 Neu-Isenburg ein Schreiben der o.g. Kategorie zugesandt. Der Brief sieht nach amtlicher Rechnung aus, inkl. einem vorgedruckten Zahlschein über die Summe von DM 1.276,--!!!
Nur der Begriff "Leistungsofferte" weist darauf hin, daß es sich um keine Rechnung handelt.
Allerding hat ein Mitarbeiter unserer Firma das Schreiben nach flüchtiger Betrachtung tatsächlich für eine amtliche Rechnung gehalten - glücklicherweise hat er das Geld
nicht sofort überwiesen!!!
Kleiner Rechtstip: Falls das Geld in dem Glauben, daß es sich dabei um eine Rechnung für den amtlichen Registereintrag handeln würde, doch überwiesen wurde, können Sie das "Rechtsgeschäft" wegen "Erklärungsirrtums" nach §119 I BGB anfechten. Dies muß jedoch UNVERZÜGLICH nach Kenntniserlangung erfolgen!
Die betreffende Firma hat dann gemäß §812 I S.1 BGB das Geld herauszugeben.
Sind Sie betroffen, so gehen Sie sofort mit der Sache zu Ihrem Rechtsanwalt!