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Autor Thema:   verein als vorläufige rechtsform ?
buzzzer
unregistriert
erstellt am 15.06.2001 um 20:56 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo.
Zur Zeit bin ich mit 8 weiteren Personen in der frühen Vorbereitungsphase für ein größeres Unternehmen mit vielen verschiedenen Geschäftsbereichen. Wir überlegen einen Verein zu gründen, da im Moment noch nicht die nötigen Finanzmittel zur Gründung einer GmbH oder AG vorhanden sind. Ein weiterer zur Zeit sehr wichtiger Grund ist die rechtliche Absicherung hinsichtlich Haftung, die ein Verein momentan bieten könnte. Rein faktisch könnten wir sehr wahrscheinlich schon als GbR betrachtet werden.
Welche Nachteile können sich ergeben, wenn wir den Verein gründen ? Verbauen wir uns damit eventuell die Chance von einigen Fördertöpfen zu profitieren ? Gibt es mögl. Hinderungsgründe oder Erschwernisse, wenn wir in Zukunft ,bei fortgeschrittener Entwicklung des Projektes, eine andere Rechtsform, etwa GmbH oder AG wählen wollen ?
Wie sieht es Ihrer Erfahrung nach mit Risiko-Kapitalgebern aus, die wir uns zur Finanzierung der konkreten Planungsphase erhoffen. Und natürlich später für den "dicken Batzen".

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen und freue mich auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
buzz

IP: 172.176.192.104

Marcus Klebba
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Jan 2002

erstellt am 05.01.2002 um 20:13 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Marcus Klebba anzusehen!   Klicken Sie hier, um Marcus Klebba eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo buzz,

ich bin zwar kein Experter in dieser Beziehung, aber nach meinem
besten Wissen kann ich Ihnen sagen, dass es für Sie und Ihre "Kumpels" besser ist,
als Übergangslösung in der Vorbereitungsphase keinen Verein zu gründen, da das Vereinsvermögen nur dem Verein und nicht der Gesamtheit seiner Mitglieder gehört.
Mir ist auch nichts davon bekannt, dass man einem Verein direkt in einer GmbH oder AG umwandeln kann. Es besteht eigentlich nur die Möglichkeit, dass der Verein selbst eine GmbH oder AG gründet und dabei die Stellung des Hauptgesellschafters bzw. des Hauptaktionärs einnimmt. Um Euch direkt an der GmbH bzw. der AG beteiligen zu können, müsstet Ihr also die durch den Verein erworbene Anteile auf Euch übertragen lassen. Die Frage hierbei ist nur, ob Ihr dem Verein die Anteile abkaufen müssst, da sie schließlich vom Vereinsvermögen finanziert wurden?

Ich empfehle Ihnen und Ihre "Kumpels" in der Vorbereitungsphase alle Geschäfte als GbRmbH zu führen. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen müsste allerdings mit dem Vertragspartner vereinbart werden. Durch die Bildung von Rücklagen könntet Ihr Euch das erforderliche Stamm- bzw. Grundkapital zusammen sparen.

Es ist auf jedem Fall ratsam, einen Steuerberater oder einen auf Gesellschafts- bzw. einen auf Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Euren Fragen zu konfrontieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Klebba

IP: 172.178.36.174

Marcus Klebba
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Jan 2002

erstellt am 06.01.2002 um 11:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Marcus Klebba anzusehen!   Klicken Sie hier, um Marcus Klebba eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Marcus Klebba:
Hallo buzz,

ich bin zwar kein Experte in dieser Beziehung, aber nach meinem
besten Wissen kann ich Ihnen sagen, dass es für Sie und Ihre "Kumpels" besser ist,
als Übergangslösung in der Vorbereitungsphase keinen Verein zu gründen, da das Vereinsvermögen nur dem Verein und nicht der Gesamtheit seiner Mitglieder gehört.
Mir ist auch nichts davon bekannt, dass man einem Verein direkt in einer GmbH oder AG umwandeln kann. Es besteht eigentlich nur die Möglichkeit, dass der Verein selbst eine GmbH oder AG gründet und dabei die Stellung des Hauptgesellschafters bzw. des Hauptaktionärs einnimmt. Um Euch direkt an der GmbH bzw. der AG beteiligen zu können, müsstet Ihr also die durch den Verein erworbenen Anteile auf Euch übertragen lassen. Die Frage hierbei ist nur, ob Ihr dem Verein die Anteile abkaufen müsst, da sie schließlich vom Vereinsvermögen finanziert wurden?

Ich empfehle Ihnen und Ihre "Kumpels" in der Vorbereitungsphase alle Geschäfte als GbRmbH zu führen. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen müsste allerdings mit dem Vertragspartner vereinbart werden. Durch die Bildung von Rücklagen könntet Ihr Euch das erforderliche Stamm- bzw. Grundkapital zusammen sparen.

Es ist auf jedem Fall ratsam, einen Steuerberater oder einen auf Gesellschafts- bzw. einen auf Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Euren Fragen zu konfrontieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Klebba


IP: 172.179.69.154

uvis beratung gmbh
Mitglied

Beiträge: 14
Von:Deutschland, 88483 Burgrieden
Registriert: Okt 2003

erstellt am 07.01.2002 um 15:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uvis beratung gmbh anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Buzzer, ...

... eine wirklich gute Idee. Viele Partnerschaften später scheitern u.a. an den ureigens wichtigen Dingen der Kommunikation.

Gerade bei einer größeren Gemeinschaft ist es vehemment wichtig, miteinander umzugehen, sich Regeln und Normen zu geben, um darauf aufbauend die Ziele zu konkretisieren.

Dabei spielt es zunächst keine große Rolle, wie ihr euch etabliert. Wichtig nur, - der Inhalt und die Absichten müssen klar definiert und es muß das Ende klar umrissen werden.

Es darf hierbei weniger um finanzielle Transaktionen gehen, der Teamgeist, das organisatorische Miteinander muß im Vordergrund stehen.

Funktioniert das wie gewünscht, wird es recht bald Zeit unter Zuhilfenahme relevanter Fachleute (Steuerberater, Anwälte auch UB's) das Projekt in trockene Tücher zu bringen.

Ich bin der Überzeugung, dass sich dann zu diesem Zeitpunkt die ganzen Vorabtätigkeiten gelohnt haben.

Für euer Vorhaben viel Erfolg. Es zeigt mir, dass ihr es versteht strategisch, konsequent und konstruktiv an die Sache heranzugehen.


Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung - www.uvis.de

IP: 217.1.123.39

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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