erstellt am 11.01.2002 um 16:36 Uhr
Hallo Martin, um einen Onlineshop zu betreiben bedarf es nicht der Gründung einer GmbH. Eine GmbH wäre für Sie auch nicht empfehlenswert, da Sie sonst neben Einkommens- und Gewerbe-steuer auch noch Ihre Dividende(Gewinnausschüttung, die auf die Gesell-schafter entfällt) versteuern müssen. Jede GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000,-- Euro aufweisen können, wobei die Hälfte durch Sacheinlagen erbracht werden kann. Des weiteren muss die Gründung einer GmbH natariell beglaubigt und veröffentlicht werden. Die Kosten hierbei betragen um die
1.000,-- EUR.
Ich denke, Sie sollten ein freiberufliches Gewerbe betreiben. Sie haben dann im Gegensatz zu einer GmbH viel weniger Steuern zu bezahlen und müssen sich auch nicht mit den komplizierten Gesetzgebungen vom HGB oder GmbHG auseinandersetzen.
Für den Fall, dass Sie noch nicht volljährig sind, könnte es eventuell Probleme beim betreiben eines freiberuflichen Gewerbes geben. Es könnte durchaus sein, dass Ihre Eltern für Sie bürgen müssen. Auch interessant wäre für Sie, wenn Sie mit einem Elternteil eine GbR gründen. Für die Gründung einer GbR bedarf es keine Eintragung in das Handelsregister und ein Gesellschaftsvertrag ist normalerweise auch nicht erforderlich.
Um Ihren Onlineshop betreiben zu können, benötigen Sie noch einen Gewerbeschein, den Sie vom zuständigen Finanzamt erhalten
Ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt halte ich für Sie empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Klebba
P.S. Alle Angaben sind ohne Gewähr!