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Autor Thema:   Onlineshop
Martin
unregistriert
erstellt am 07.06.2001 um 17:24 Uhr             Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Damen und Herrren,
ich bin Schüler auf einem Gymnasium und möchte neben der Schule einen kleinen Onlineshop einrichten, um mein Taschengeld ein wenig aufzubessern!!!
Welche rechtlichen Schritte muß ich berückstigen etwa wegen Steuern, etc.? Muß ich eine Gmbh gründen?? Muß ich eine Firma gründen??? Bitte um Hilfe!!!!

IP: 62.224.242.194

Marcus Klebba
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Jan 2002

erstellt am 11.01.2002 um 16:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Marcus Klebba anzusehen!   Klicken Sie hier, um Marcus Klebba eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat

Hallo Martin,

um einen Onlineshop zu betreiben bedarf es nicht der Gründung einer GmbH. Eine GmbH wäre für Sie auch nicht empfehlenswert, da Sie sonst neben Einkommens- und Gewerbe-steuer auch noch Ihre Dividende(Gewinnausschüttung, die auf die Gesell-schafter entfällt) versteuern müssen. Jede GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000,-- Euro aufweisen können, wobei die Hälfte durch Sacheinlagen erbracht werden kann. Des weiteren muss die Gründung einer GmbH natariell beglaubigt und veröffentlicht werden. Die Kosten hierbei betragen um die
1.000,-- EUR.

Ich denke, Sie sollten ein freiberufliches Gewerbe betreiben. Sie haben dann im Gegensatz zu einer GmbH viel weniger Steuern zu bezahlen und müssen sich auch nicht mit den komplizierten Gesetzgebungen vom HGB oder GmbHG auseinandersetzen.

Für den Fall, dass Sie noch nicht volljährig sind, könnte es eventuell Probleme beim betreiben eines freiberuflichen Gewerbes geben. Es könnte durchaus sein, dass Ihre Eltern für Sie bürgen müssen. Auch interessant wäre für Sie, wenn Sie mit einem Elternteil eine GbR gründen. Für die Gründung einer GbR bedarf es keine Eintragung in das Handelsregister und ein Gesellschaftsvertrag ist normalerweise auch nicht erforderlich.

Um Ihren Onlineshop betreiben zu können, benötigen Sie noch einen Gewerbeschein, den Sie vom zuständigen Finanzamt erhalten

Ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt halte ich für Sie empfehlenswert.


Mit freundlichen Grüßen


Marcus Klebba

P.S. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

IP: 172.176.161.24

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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