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Thema: Phantasienamen bei einer GbR ?
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norre Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:Deutschland,86316 Friedberg Registriert: Mai 2001
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erstellt am 06.05.2001 um 13:31 Uhr
hallo Leute, ich habe im Gruenderzentrum der deutschen Ausgleichsbank (www.dta.de) die Info erhalten das Phantasiebezeichnungen bei einer GbR mittlerweile zulässig sind. Als ich dann meine GbR angemeldet habe, wurde mir von der zuständigen Person bei meiner Stadtverwaltung mitgeteilt das das nicht möglich sei, und so läuft meine GbR nun ganz normal auf die Namen der Inhaber. Auch die "Experten" der IHK wußten von dieser Neuregelung noch nichts. Nun meine Frage: Ich würde die Firma gerne so nennen:XYZ IT-Dienstleistungen GbR Inhaber: Karl Mustermann, Gustav Musteramnn ist das möglich oder nicht ? wenn ja, muß ich die GbR dann bei der Stadt noch einaml ummelden ? für Hilfe wäre ich sehr dankbar gruß norre
IP: 217.0.149.248 |
KDernedde unregistriert
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erstellt am 29.08.2001 um 15:06 Uhr
Der Name einer GbR ist rechtlich gesehen keine Firma, sondern nur eine Geschäftsbezeichnung.Für die Bezeichnung einer GbR gelten dieselben Schranken wie für die Bildung einer kaufmännischen Firma. Sie darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen und auch nicht täuschend sein (also nicht "Institut oder Akademie für Sprachen GbR" bei einer kleinen Sprachschule)und nicht in das Namensrecht anderer eingreifen, d.h. nicht mit bereits vorhandenen, zulässig geführten Namen oder Firmen leicht verwechselbar sein. Ein Phantasiename könnte z.B. lauten "PC-Shop Ulandstraße GbR" oder "Reformkostladen Bio GbR". IP: 195.93.65.161 | |