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Autor Thema:   Wer gilt als Freiberufler i.S.d.G.?
TeKaCe
unregistriert
erstellt am 13.04.2001 um 05:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich momentan ernsthaft damit, mich selbständig zu machen: nach fast 20 Jahren in Vertrieb und Marketing wird es Zeit, dass ich Wissen und Erfahrung als Berater an andere Unternehmen weitergebe und damit mein eigenes Geld verdiene. Auch wenn es überheblich klingen mag: ich persönlich bin der Ansicht, dass es viel zu viele (auch - oder gerade - etablierte) Unternehmen gibt, die ohne ein schlüssiges Konzept, eine klare Strategie und auch noch dazu mit grottenschlechter Werbung auf dem Markt sind. das möchte ich gern ändern.
Nun meine Frage(n):
1. Gilt ein Marketingsberater als Freiberufler (wie z.B. ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder Landwirt, d.h. entfällt für mich die Notwendigkeit der Mitgliedschaft bei IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und sonstigen 'Raubrittern' (Sorry)?
2. Bin ich als freiberuflicher Marketingsberater gewerbesteuer- oder lediglich einkommenssteuerpflichtig?
3. Macht die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. BDU o.ä.) Sinn oder ist das rausgeschmissenes Geld?
4. Empfiehlt es sich, als 'Einzelunternehmer' zu starten und später unter einer Art 'Vertriebsholding' ein Netzwerk weiterer Dienstleister aufzubauen?
5. Welche unangenehmen Überraschungen von staatlicher und halbstaatlicher Seite erwarten mich bzw. wo MUSS ich mitmachen (gesetzlich vorgeschrieben)?
Für Antworten bin ich aufrichtig dankbar!
TeKaCe

IP: 217.1.210.97

h.j.rosen
unregistriert
erstellt am 04.05.2001 um 19:13 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo TeKaCe!!

Auch das klingt vielleicht "von oben herab":
Foren und Kollegen-Infos sind nett, aber man baut darauf kein Unternehmen auf. Was Sie den Unternehmen nach außen an konzeptlosem Marketing vorwerfen, darf es nach innen auch nicht geben. Deshalb bitte Beratung und Unternehmensentwicklung mit Konzept!

1. Marketing- und Vertriebsberater sind generell keine Freiberufler. Ggf. könnte eine akademische Forbildung (in DIESEM) Segment helfen. Dann kommt es aber sehr auf die Tätigkeitsausgestaltung an!?
2. Freiberuflichkeit erspart an Steuern nur die Gewerbesteuer. Hier gibt es aber großzügige Freibeträge und eine Art Anrechnung auf die Einkommensteuer seit 1.1.2001. Wovor also Angst? Bloß keine teuren und unnützen Konstrukte, um denvermeintlich besseren Freiberuflichkeitsstatus zu erlangen. (Tatsächlich fällt aber außer Steuern beim Freiberufler kein IHK-Beitrag an). Immer fällt Einkommen- und Umsatzsteuerpflicht in diesen Bereichen an.
3.Auffassungssache; manche Mitgliedschaften bedingen Info-Pools und günstigere Leistungen. (... und wieder Marketing: Fachmitgliedschaft implizeirt Fachkenntnis)4. Kostengünstig ist der Einzeleinstieg und die Zusammenarbeit mit Partnern, die man nur "auf den Punkt" benötigt. Bei guten Erfahrungen wird daraus das "Networking". Aber (Thema Marketing & CI), manchmal gibt es mehr her, mit einer "Company" aufzuwarten. Die GmbH kann also auch ein Thema sein!
5.Steuern, wie erläutert, und ggf. IHK. Diese hat aber oft einige Kursangebote oder bietet Fortbilungen und Zertifikate und der Beitrag ist sowieso erträglich.
Nicht die Eigenvorsorge vergessen! Selbständigkeit bedingt Unternehmer(eigen)verantwortung. Das lässt sich nicht in Nebenbereichen ganz wegdelegieren.

Sinnvoll ist es jedenfalls, die Schritte so zu steuern, daß anfangs keine zusätzlichen und unnötige Kosten entstehen.

Eigentlich müßte Ihr Steuerberater soetwas sagen können, nachdem Sie ihn informiert haben. Soweit Sie noch keinen Berater haben, so ist das Honorar in der steuerlichen "Erstberatung" sogar gesetzlich limitiert. Dringend sollten Sie sich einen Partner Ihres Vertrauens aussuchen, egal ob er regional oder bundesweit tätig ist. In der heutigen IT-Landschaft ist der Berater "um die Ecke" wohl nicht die Priorität.

Viel Erfolg!

H.J. Rosen StBv
GRS
Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
FON 0221-96857-0
FAX 0221-96857-33
MAIL h.j.rosen@grs-consult.de


IP: 193.27.50.71

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