Autor
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Thema: Zulässigkeit einer Top Level Domain
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Morid unregistriert
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erstellt am 30.03.2000 um 14:34 Uhr
Hallo allerseits! Ich plane eine Event-Site für Hamburg und Umgebung und habe mir im Zuge der Vorbereitungen auch die Domain Fischauktionshalle.de (ein Veranstaltungszentrum am Hamburger Hafen)registrieren lassen. Nun hat sich der Pächter der Fichauktionshalle bei mir gemeldet und gefordert, ich solle die Domain Ihm überlassen, da er ansonsten seine Rechte als Pächter durch die Stadt Hamburg gegen mich geltend machen würde. 1. Was habe ich für Rechte? 2. Ist der Begriff "Fischauktionshalle" überhaupt schutzwürdig? Denn auch in Cuxhaven gibt s eine Fischauktionshalle (vermutlich woanders auch) 3. Wird auch hier das größere ökonomische Interesse an der Domain zu prüfen sein?Für eine Auskunft bin ich sehr dankbar, da ich mich nur ungern auf einen sinnlosen Rechtsreit mit der Statd Hamburg einlassen würde. Vielen dank im Voraus. Morid IP: |
ra-liese unregistriert
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erstellt am 06.04.2000 um 13:59 Uhr
Hallo Morid,zu der Reservierung von Domains, die allgemeine Begriffe enthalten, gibt es divergierende Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte. Aufgrund des nicht unbeachtlichen Streitwertes und der Tatsache, dass kostenlose Rechtsberatung unzulässig ist, kann ich Ihnen jedoch nur ein kommerzielles Angebot zur Prüfung Ihrer Rechtsfragen machen. Wenn Sie das interessiert geht eine Mail an mail@ra-liese.de. RA Elmar Liese IP: | |