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  Überbrückungsgeld erneut?

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Autor Thema:   Überbrückungsgeld erneut?
fabfive
unregistriert
erstellt am 03.03.2005 um 12:43 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
vor zwei Jahren habe ich das letzte Mal Überbrückungsgeld erhalten. Leider ist die Geschäftsidee kurz darauf gescheitert.

Seitdem bin ich arbeitslos :-(
Nun habe ich eine erneute Geschäftsidee, ausserdem will ich endlich raus aus der Arbeitslosigkeit.
Kann ich erneut Überbrückungsgeld beantragen/bekommen? Wenn ja, nach welchen Grundlagen wird dieses jetzt berechnet? Bekam die letzten zwei Jahre AlG,AlHi nun AlG II.

Danke...

IP: 195.138.44.12

fabfive
unregistriert
erstellt am 03.03.2005 um 14:40 Uhr             Antwort mit Zitat
Habe gerade etwas gefunden zum Thema:
"...Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und eine Gründung planen, steht Ihnen als Förderung nur das so genannte Einstiegsgeld offen.
...Mit Hilfe des Einstiegsgelds können Sie bis zu zwei Jahre lang die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II um 50 bis 100 Prozent erhöhen und zusätzlich noch etwas dazuverdienen. Außerdem erhöhen Sie Ihre Vermittlungschancen bzw. bauen sich aus der Sicherheit des Arbeitslosengeld II-Bezugs eine selbstständige Existenz auf....
...Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung...
...Die Förderung darf maximal für zwei Jahre vergeben werden, wobei bei Förderungen von mehr als einem Jahr eine "Zuschussdegression" stattfinden soll, sprich: Ähnlich wie beim Überbrückungsgeld wird die Förderung nach 12 Monaten in aller Regel gekürzt. Die zuständige Stelle kann lokal auch eine Förderdauer von weniger als zwei Jahren festlegen und bestimmt auch den Umfang der Zuschussdegression....
...Das Einstiegsgeld hat einen entscheidenden Nachteil zu Ich-AG und Überbrückungsgeld: Der Einstiegsgeld-Gründer darf nicht beliebig viel dazu verdienen. Es gibt noch nicht einmal einen Freibetrag wie bei Zuverdiensten zum Arbeitslosengeld I, wo man bis zu 165 Euro dazu verdienen darf, ohne dass es zu einer Anrechnung kommt. Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen alle Umsätze und Gewinne regelmäßig bei ihrem Fallmanager melden und dürfen davon nur etwa zehn bis 17 Prozent behalten. Wenn es ihnen gelingt, in einem Monat 1.000 Euro Gewinn zu erzielen, werden sie davon nur etwa 165 Euro als zusätzliches Einkommen zu Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld behalten können....
...Andererseits: Wenn Ihr selbstständiges Einkommen Ihr Arbeitslosengeld II übersteigt, können Sie natürlich auf das Arbeitslosengeld II verzichten und Ihren Gewinn ungekürzt verwenden. Sie gründen also aus der Sicherheit des Arbeitslosengeld II-Bezugs heraus. Sie erhöhen dadurch in jedem Fall Ihre Vermittelbarkeit und bauen sich mit ein wenig Glück eine selbstständige Existenz auf..."
Weiterhin:"...Voraussetzung für die Förderbarkeit sind:

-Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Im einzelnen werden geprüft: Bezug von ALG II, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit)
-Die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit (auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ab 15 Stunden werden gefördert)
-Die Erforderlichkeit der Geldleistung in Hinblick auf die "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt".
-Erstellung eines Businessplans (vergleiche unten). ...."
Quelle:http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueberbrueckungsgeld/einstiegsgeld.shtml

Interessant ist der Absatz "Die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit (auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ab 15 Stunden werden gefördert)"

Wer kann mir sagen, wer die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung trägt?
Denn für Krankenvers. und Rentenvers. wird das Einstiegsgeld bei weitem nicht reichen!!!

IP: 195.138.44.12

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