|
Autor
|
Thema: Gewerbe anmelden
|
wave7 Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 26.11.2003 um 18:53 Uhr
Hi! Ich möchte ein Gewerbe mit Onlineshop, Vertrieb, etc. starten. Dieses soll vorerst nebenberuflich geschehen. Was muss ich dabei beachten? Brauche ich nur ein Gewerbe anmelden? Wo muss ich mich noch anmelden? Muss ich meine Domain patentieren lassen oder so oder gehört die automatisch mir, wenn ich die erworben hab? Wenn Ihr noch weitere Tipps für den Anfang habt, ich wäre euch sehr dankbar. IP: 145.254.157.212 |
Josip Lasic Mitglied Beiträge: 34 Von:D, 10965 Berlin Registriert: Aug 2003
|
erstellt am 27.11.2003 um 11:04 Uhr
Gerwebe gleichgültiger Art werden immer im Wirtschaftsamt, meist im Rathaus ansäßg, kostenpflichtig angemeldet, in deinem Fall kostet es 25-30€, je nach Gemeinde/Bezirk wo du wohnst.Domains kannst du beantragen und fallen auch unter das firmenrecht, allerdings solltes du bedenken das gewisse Namen schon vergeben sind. hierzu kannst du mal das Handelsregister anrufen und dort mal nachfragen ob dein gewünschter Firmenname schon vergeben ist. Die Auskunft kostet in der Regel nichts, du selber musst dich nicht ins Handelsregister eintragen allerdings würde ich dir eine diesen Schritt der Selbständigkeit nur empfehlen wenn du über eine kaufmännische Ausbildung verfügst, da doppelte Buchführung und ähnliches anfallen werden. Ebenfalls ist ein gutes Startkapital voraussetzung in welcher Artikelsparte du dich auch immer selbständig machen möchtest, ebenfalls müssen Kontakte zu Hersteller-/Lieferfirmen geknüpft werden. Eine kleine Unternehmensberatung könnte auch nicht schaden.  Grüße, Josip Lasic IP: 217.9.59.44 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 27.11.2003 um 11:57 Uhr
Hallo Wave,meines Wissens musst Du das Gewerbe bei Deinem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung kostet, wie schon oben erwähnt, ca. 25 € - 30 €. Das die Information zu einer freien Domain über das Handelsregister erfolgt, ist mir neu. I.d.R. kannst Du dieses direkt bei der Anmeldung Deiner Domain erfahren. Sollte die Domain, die Du haben möchtest, schon vergeben sein, wird Dir dieses direkt angezeigt. Bei .de-Domänen kannst Du dies auch direkt bei der zuständigen Vergabestelle, der Denic, unter www.denic.de erfahren. Zur Bilanzierung bist Du allerdings erst verpflichtet, wenn Dein Gewinn 25.000,00 € bzw. Dein Umsatz 260.000,00 € p.A. übersteigt. Ab dem 01.01.2004 erhöhen sich diese Beträge für den Gewinn auf 30.000,00 € bzw. 350.000,00 € für den Umsatz. Siehe auch unter http://www.weingarten.ihk.de/IHK_Bodensee/artikel/Aktuelles/detail000573.jsp?msf=&printview=1 Ansonsten reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wenn ich Dir sonst noch helfen kann, frag' hier oder schick' einfach eine Email. Viel Erfolg Gruß Frank IP: 62.227.206.237 |
Josip Lasic Mitglied Beiträge: 34 Von:D, 10965 Berlin Registriert: Aug 2003
|
erstellt am 27.11.2003 um 17:31 Uhr
Nein... ich meinte eher den eigentlichen Firmennamen den er sich evtl. geben möchte bzw. unter welchem sein Unternehmen laufen soll, da sollte er sich mal beim Handelsregister erkundigen ob dieser evtl. schon vergeben ist damit es keine nachträglichen rechtlichen Namensstreitereien gibt. Tut mir leid das es sich oben so anhörte das Domains übers Handelsregister abrufbar sind, ist natürlich nicht so.  Grüße, Josip Lasic
IP: 217.9.59.32 |
wave7 Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 27.11.2003 um 18:04 Uhr
Hi! Danke erstmal für Eure zahlreichen Antworten. Klingt alles gar nicht so schwierig. Kfm. Ausbildung hab ich, Adressen kann man sich besorgen, was soll da noch schief gehen??? ;-) Wenn Ihr mir dann noch zu meinem zweiten Posting helfen könnten, wäre ich überglücklich. Gruß wave IP: 145.254.155.50 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 28.11.2003 um 09:43 Uhr
Bitte..gern geschehen. Bei dem Vertrieb von Lizenzprodukten kann ich Dir leider nicht helfen.IP: 62.227.206.180 |
Koulchen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:D-35745 Herborn Registriert: Aug 2003
|
erstellt am 02.12.2003 um 13:49 Uhr
Hallo Wave,was das Namens- und Markenrecht betrifft, solltest Du Dich nicht nur im Handelsregister umsehen, sondern auch überregional beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Könnte ja sein, daß jemand ausgerechnet den Namen Deiner Domain schon als Marke hat schützen lassen und Dich auf Herausgabe der Domain verklagt. Sowas ist grundsätzlich möglich, besonders wenn der Kläger ein Gewerbe in derselben Waren- bzw. Dienstleistungsklasse wie Du angemeldet hat. Laß Dich einfach kostenlos auf der Seite https://dpinfo.dpma.de/ registrieren, dann kannst Du nach allen Marken recherchieren, die sich eventuell mit Deiner Wunschdomain ins Gehege kommen. Ich würde Dir übrigens zu einer Markenanmeldung raten, damit Du den Domainnamen auf jeden Fall sicher hast. Ohne Markenanmeldung funktioniert das nämlich nur, wenn der Name Verkehrsgeltung hat, d.h. weithin bekannt ist. Wenn jemand anderes mit demselben Namen anfängt und schneller bekannt wird als Du, hast Du nämlich ein echtes Problem - selbst wenn der andere ihn ebenfalls nicht als Marke angemeldet hat. Als Markeninhaber hingegen könntest Du den anderen abmahnen, wenn Ihr ähnliche Warenklassen habt. Details zu diesen Waren- und Dienstleistungsklassen findest Du auf www.dpma.de Viel Erfolg! Gruß Koulchen IP: 145.254.97.174 |
caswardi Junior Mitglied Beiträge: 2 Von:Deutschland, 60488 Frankfurt am Main Registriert: Apr 2005
|
erstellt am 15.04.2005 um 13:57 Uhr
Halloich habe vor ca. 6 Monate ein Homepage gemacht www.t-soccer.de Aber vor 1 Woche habe ich ein email von jemanden bekommen. Er hat mirmit geteilt das mein Domein beim Deutschen Patent und Markenamt registreirt und auf seinen Namen angemeldet ist. Was soll ich machen jetzt, MfG caswardi@gmail.com
Zitat: Original erstellt von Koulchen: Hallo Wave,was das Namens- und Markenrecht betrifft, solltest Du Dich nicht nur im Handelsregister umsehen, sondern auch überregional beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Könnte ja sein, daß jemand ausgerechnet den Namen Deiner Domain schon als Marke hat schützen lassen und Dich auf Herausgabe der Domain verklagt. Sowas ist grundsätzlich möglich, besonders wenn der Kläger ein Gewerbe in derselben Waren- bzw. Dienstleistungsklasse wie Du angemeldet hat. Laß Dich einfach kostenlos auf der Seite https://dpinfo.dpma.de/ registrieren, dann kannst Du nach allen Marken recherchieren, die sich eventuell mit Deiner Wunschdomain ins Gehege kommen. Ich würde Dir übrigens zu einer Markenanmeldung raten, damit Du den Domainnamen auf jeden Fall sicher hast. Ohne Markenanmeldung funktioniert das nämlich nur, wenn der Name Verkehrsgeltung hat, d.h. weithin bekannt ist. Wenn jemand anderes mit demselben Namen anfängt und schneller bekannt wird als Du, hast Du nämlich ein echtes Problem - selbst wenn der andere ihn ebenfalls nicht als Marke angemeldet hat. Als Markeninhaber hingegen könntest Du den anderen abmahnen, wenn Ihr ähnliche Warenklassen habt. Details zu diesen Waren- und Dienstleistungsklassen findest Du auf www.dpma.de Viel Erfolg! Gruß Koulchen
IP: 193.175.100.40 |
Axel F unregistriert
|
erstellt am 19.04.2005 um 15:04 Uhr
Hallo caswardi, was komisch ist, dass jemand eine Domain zwar beim Patent- und Markenamt anmeldet, sie aber nicht, wie üblich und normal online registriert z.B. bei Denic. Hast Du die Domain denn bereits genutzt? Beim Markenrecht kommt es auch immer darauf an, ob man seine Marke oder seinen Titel auch in Gebrauch nimmt. Wenn nicht, ist zumindest der Titel nach einem Jahr Schall und Rauch, jeder andere kann ihn nutzen. Du solltest herausfinden, seit wann die Markenrechte bestehen und das vielleicht einmal von einem befreundetetn RA rechtlich prüfen lassen. www.gruendermagazin.com www.franchising-network.de IP: 195.14.211.101 | |