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Thema: wie lange arbeitslos für "ich-ag" ??
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holger Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Nov 2003
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erstellt am 25.11.2003 um 19:57 Uhr
wie lange muss ich arbeitslos "also geld vom arbeitsamt beziehen" um eine "ich-ag" zu beantragen ? ich bin momentan noch bis februar beschäftigt und werde dann wohl erst arbeitslos werden, möchte mich aber gerne selbstständig machen. aber den ich-ag zuschuß bekommt man ja nur als arbeitsloser. also, ab wann kann ich es beantragen ? praktisch sofort wenn ich arbeitslos bin "01.02.04" oder muss ich erst 6 monate "leistungen" vom aa beziehen ?? danke für tips IP: 217.228.91.139 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 26.11.2003 um 08:50 Uhr
Zitat: Original erstellt von holger: wie lange muss ich arbeitslos "also geld vom arbeitsamt beziehen" um eine "ich-ag" zu beantragen ? ich bin momentan noch bis februar beschäftigt und werde dann wohl erst arbeitslos werden, möchte mich aber gerne selbstständig machen. aber den ich-ag zuschuß bekommt man ja nur als arbeitsloser. also, ab wann kann ich es beantragen ? praktisch sofort wenn ich arbeitslos bin "01.02.04"
nach allen mir bekannten aussagen zu § 421 l des SGB III ist keine mindestfrist einzuhalten. du könntest den zuschuss bereits jetzt für feb. 04 beantragen. vgl. http://www.arbeitsamt.de/karlsruhe/aktuelles/presseinfo3.html viel erfolg hansIP: 212.20.141.190 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
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erstellt am 26.11.2003 um 11:01 Uhr
Zitat: Original erstellt von hansk: [QUOTE]Original erstellt von holger: [b]wie lange muss ich arbeitslos "also geld vom arbeitsamt beziehen" um eine "ich-ag" zu beantragen ? ich bin momentan noch bis februar beschäftigt und werde dann wohl erst arbeitslos werden, möchte mich aber gerne selbstständig machen. aber den ich-ag zuschuß bekommt man ja nur als arbeitsloser. also, ab wann kann ich es beantragen ? praktisch sofort wenn ich arbeitslos bin "01.02.04"
nach allen mir bekannten aussagen zu § 421 l des SGB III ist keine mindestfrist einzuhalten. du könntest den zuschuss bereits jetzt für feb. 04 beantragen. vgl. http://www.arbeitsamt.de/karlsruhe/aktuelles/presseinfo3.html viel erfolg hans[/B][/QUOTE] Das kann ich so bestätigen :-) IP: 62.158.145.30 |