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Autor Thema:   2-Mann-Kleingewerbe
Messina
Mitglied

Beiträge: 8
Von:
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 11.11.2003 um 16:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Messina anzusehen!   Klicken Sie hier, um Messina eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Guten Tag,

ich weiss, dass hier sehr kompetente Leute arbeiten, hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich möchte mit einem Freund ein kleines Unternehmen gründen, jedoch wollen wir die steuerlichen und sonstigen Vorteile eines Einzelunternehmens nutzen. Jetzt haben wir vor ein Einzelunternehmen - mit einem von uns beiden als Inhaber - anzumelden, und den Anderen als stillen Teilnehmer zu betrachten.
Ist das umsetzbar oder seht ihr dabei Probleme oder Risiken???

mfg
Christopher

IP: 172.182.5.56

Messina
Mitglied

Beiträge: 8
Von:
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 11.11.2003 um 16:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Messina anzusehen!   Klicken Sie hier, um Messina eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo, ich bin´s nochmal,

hab mich gerade noch mal schlau gemacht. Eine GbR zu gründen wäre sicherlich ratsamer, oder, da die Besteuereungs- und Buchführungspflicht genau wie bei einem Einzelunternehmen ausfällt, oder?
Wo liegt eigentlich einfach gesagt der Unterschied zwischen gewerblichen und selbstständigen Einnahmen???

Danke im Vorraus!!!
Christopher

IP: 172.182.5.56

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 11.11.2003 um 21:05 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Christopher,

die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den §§ 140, 141 ff AO (Abgabenordnung).

Der Unterschied zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Arbeit ist in den §§ 15 und 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.

MfG
M. Grigo

IP: 195.93.75.168

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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