Autor
|
Thema: 2-Mann-Kleingewerbe
|
Messina Mitglied Beiträge: 8 Von: Registriert: Mrz 2003
|
erstellt am 11.11.2003 um 16:02 Uhr
Guten Tag,ich weiss, dass hier sehr kompetente Leute arbeiten, hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich möchte mit einem Freund ein kleines Unternehmen gründen, jedoch wollen wir die steuerlichen und sonstigen Vorteile eines Einzelunternehmens nutzen. Jetzt haben wir vor ein Einzelunternehmen - mit einem von uns beiden als Inhaber - anzumelden, und den Anderen als stillen Teilnehmer zu betrachten. Ist das umsetzbar oder seht ihr dabei Probleme oder Risiken??? mfg Christopher IP: 172.182.5.56 |
Messina Mitglied Beiträge: 8 Von: Registriert: Mrz 2003
|
erstellt am 11.11.2003 um 16:25 Uhr
Hallo, ich bin´s nochmal,hab mich gerade noch mal schlau gemacht. Eine GbR zu gründen wäre sicherlich ratsamer, oder, da die Besteuereungs- und Buchführungspflicht genau wie bei einem Einzelunternehmen ausfällt, oder? Wo liegt eigentlich einfach gesagt der Unterschied zwischen gewerblichen und selbstständigen Einnahmen??? Danke im Vorraus!!! Christopher IP: 172.182.5.56 |
BEBOUB Mitglied Beiträge: 77 Von:Deutschland, 44795 Bochum Registriert: Dez 2002
|
erstellt am 11.11.2003 um 21:05 Uhr
Hallo Christopher,die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den §§ 140, 141 ff AO (Abgabenordnung). Der Unterschied zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Arbeit ist in den §§ 15 und 18 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. MfG M. Grigo IP: 195.93.75.168 |