erstellt am 13.11.2003 um 20:14 Uhr
Hallo hansk,der Text von blackshark ist ein wenig verwirrend, ich habe auch nur durch mehrfache eMails verstanden, was gemeint ist, es ist aber eigentlich recht einfach.
Der Investitions- und Finanzierungsbedarf beträgt 63.000 €, er verfügt über 15.000 € und benötigt noch 48.000 € und fragt, ob dies mit Startgeld finanzierbar ist.
Dies ist nicht mit Startgeld finanzierbar, weil die Richtlinie lautet, dass Investitions- und Finanzierungsbedarf die Summe von 50.000 € nicht übersteigen dürfen.
Man kann einen Antrag stellen, vielleicht "rutscht" er durch, doch streng genommen "muß" er aus dem zuvor genannten Grunde abgelehnt werden.
Wenn es im Nachhinein auffällt, dann läuft er Gefahr seine Förderung sofort zurückzahlen zu müssen.
Die Frage ist, ob der Businessplan soweit "abgespeckbar" ist, dass er Startgeld beantragen kann, gleichwohl die Gründung dann aber noch tragfähig ist, sodass keine Ablehnung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit erfolgt.
Zur Ausfallbürgschaft ist zu sagen, dass das Startgeld die Hausbank obligatorisch mit 80% von der Haftung freistellt, eine Ausfallbürgschaft, die maximal gleichfalls auf 80% lautet, ist daher nicht mehr beantragbar.
Anders wäre dies z.B. bei einem Förderprogramm, das eine Haftungsfreistellung optional anbietet, hier wäre unter Umständen der Austausch einer "geringen" Haftungsfreistellung des Förderprogramms durch eine "höhere" Haftungsfreistellung durch die Ausfallbürgschaft sinnvoll.
Allerdings sind bei dieser Konstruktion etliche Entscheidungen Dritter hinzunehmen, die alle auch ein Risiko darstellen, weil sie auch "NEIN" lauten können und darüber hinaus kostet dies alles auch seine Zeit.
MfG
M. Grigo