erstellt am 17.09.2003 um 09:34 Uhr
Hallo ???ich will mal kurz darauf antworten…
Zu 1.
Die Nebentätigkeit darf im Hinblick auf zeitlichem Umfang und Gewinn nicht größer sein als der Job, solange dies der Fall ist, ändert sich an der Sozialversicherung nichts.
Der Jahresüberschuss (Einnahmen ./. Ausgaben) wird dem Einkommen hinzugerechnet und ist Einkommensteuerpflichtig, die Höhe der Steuer kannst Du dem EStG entnehmen.
Zu 2.
Der Arbeitgeber sollte informiert werden, es gibt auch Arbeitsverträge, die diese Informationspflicht vorschreiben, da muss man dann einfach noch einmal seinen Arbeitsvertrag überprüfen.
Zu 3.
Die Nebentätigkeit kann ruhig angegangen werden, wenn Gewinne erzielt werden, erhöhen diese das Einkommen und sind steuerpflichtig, wenn Verluste erzielt werden, wird das Einkommen entsprechend gemindert.
Wird die Nebentätigkeit allzu ruhig angegangen, d.h. werden nach 5-7 Jahren noch immer keine Gewinne erzielt, dann unterstellt Vater Staat Liebhaberei und macht der Sache ein Ende.
An Kosten fällt die einmalige Gebühr der Gewerbeanmeldung an und der Steuerberater wird, für die Einnahmen/Überschuss Rechnung und USt.-Erklärung einmal jährlich rund 500 € verlangen.
Darüber hinaus fallen die laufenden Kosten für die Korallenzucht an ???
Zu 4.
Als Rechtsform kommt ein Einzelunternehmen in Frage, das mit Gewerbeanmeldung gegründet wird, in diesem Fall haftet der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen, für Verbindlichkeiten, die er im Namen seiner Firma eingeht.
Zu 5.
Das Gewerbe kann jederzeit ohne Begründung wieder abgemeldet werden.
Viel Erfolg !
BeBo Consulting