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Autor Thema:   nebenberuflich Selbstständig machen
daytrader
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Gebesee
Registriert: Sep 2003

erstellt am 17.09.2003 um 06:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von daytrader anzusehen!   Klicken Sie hier, um daytrader eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Mir sind noch einige Punkte unklar die mich davon abhalten mich selbstständig zu machen. Ich bin in Vollzeit beschäftigt und möchte mich mit meinem Hobby(Korallenzucht) nebenbei selbstständig machen(mit dazugehörigen Onlineshop). Da ich ersteinmal langsam reinwachsen möchte und nichts riskieren möchte, will ich das ganze ersteinmal in meiner Freizeit anfangen und testen.Ich habe dazu noch einige rechtliche Fragen.
1. Wieviel darf ich Gewinn/Umsatz machen damit mein Arbeitgeber die ganzen Sachen wie Krankenversicherung etc. weiter zahlt? Ab welchem Gewinn muß ich wieviel selber zahlen?

2. Muß der Arbeitgeber informiert werden? Ich denke mal ja, oder? Muß er auf jeden Fall bescheid wissen, oder erst wenn man einen bestimmten Gewinn erreicht? Wenn ja, kann er mir meine nebenberufliche Selbstständigkeit(wir stehen nicht in Konkurrenz; völlig anderer Bereich) verbieten?

3.Ich habe zwar mal Kaufmann gelernt, bin aber seit Jahren in einem anderen Umfeld tätig. Die Berufsschule liegt schon länger zurück.
Wie wirkt sich die Nebentätigkeit auf mein Gehalt von meinem Vollzeitjob aus? Wird das strikt getrennt oder habe ich da einbußen?
Ich bin mir nicht ganz sicher was alles für Kosten auf mich zukommen vom Vater Staat. Mal angenommen ich habe aus Beruflichen Gründen keine Zeit und würde garnichts verkaufen können. Werden dann irgendwelche Steuern/andere Kosten fällig? Oder kann ich ganz normal meinem Job nachgehen und meine Nebentätigkeit ganz ruhig angehen ohne immer die Angst im Nacken zu haben das ganze nicht finanzieren zu können? Das ganze soll von meinem Wohnhaus ausgehen,
also keine zusätzliche Miete und Angestellten.

4. Welche Rechtsform kommt in meinem Fall in Frage?

5. Kann ich im Bedarfsfall das Gewerbe einfach wieder ohne Begründung abmelden?
Schonmal im Forum besten Dank für eure Hilfe!

IP: 192.109.190.88

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 17.09.2003 um 09:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ???

ich will mal kurz darauf antworten…

Zu 1.
Die Nebentätigkeit darf im Hinblick auf zeitlichem Umfang und Gewinn nicht größer sein als der Job, solange dies der Fall ist, ändert sich an der Sozialversicherung nichts.

Der Jahresüberschuss (Einnahmen ./. Ausgaben) wird dem Einkommen hinzugerechnet und ist Einkommensteuerpflichtig, die Höhe der Steuer kannst Du dem EStG entnehmen.

Zu 2.
Der Arbeitgeber sollte informiert werden, es gibt auch Arbeitsverträge, die diese Informationspflicht vorschreiben, da muss man dann einfach noch einmal seinen Arbeitsvertrag überprüfen.

Zu 3.
Die Nebentätigkeit kann ruhig angegangen werden, wenn Gewinne erzielt werden, erhöhen diese das Einkommen und sind steuerpflichtig, wenn Verluste erzielt werden, wird das Einkommen entsprechend gemindert.

Wird die Nebentätigkeit allzu ruhig angegangen, d.h. werden nach 5-7 Jahren noch immer keine Gewinne erzielt, dann unterstellt Vater Staat Liebhaberei und macht der Sache ein Ende.

An Kosten fällt die einmalige Gebühr der Gewerbeanmeldung an und der Steuerberater wird, für die Einnahmen/Überschuss Rechnung und USt.-Erklärung einmal jährlich rund 500 € verlangen.

Darüber hinaus fallen die laufenden Kosten für die Korallenzucht an ???

Zu 4.
Als Rechtsform kommt ein Einzelunternehmen in Frage, das mit Gewerbeanmeldung gegründet wird, in diesem Fall haftet der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen, für Verbindlichkeiten, die er im Namen seiner Firma eingeht.

Zu 5.
Das Gewerbe kann jederzeit ohne Begründung wieder abgemeldet werden.

Viel Erfolg !

BeBo Consulting

IP: 195.93.73.9

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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