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Autor Thema:   Unternehmensberatung auf Naturalbasis
hempstar
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Sep 2003

erstellt am 10.09.2003 um 21:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hempstar anzusehen!   Klicken Sie hier, um hempstar eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

was haltet Ihr von meiner Idee, Unternehmensberatung auf Naturalbasis anzubieten (natürlich nur als hobby, aber durchaus ernsthaft)?: www.consulting4food.de

gruesse
hempstar

IP: 217.229.114.109

Josip Lasic
Mitglied

Beiträge: 34
Von:D, 10965 Berlin
Registriert: Aug 2003

erstellt am 11.09.2003 um 00:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josip Lasic anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josip Lasic eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Nun, zwar ist sowas eher untypisch aber schon machbar, doch solltest du darauf achten das der geldliche Wert deiner Dienstleistung auch dem entsprechend auf Basis von Naturalien ausbezahlt wird.

Ich glaube nicht das eine handelsübliche Pizza (3-5€) gegenüber ein ausführliches Marketingkonzept (300-500€) gerechtfertigt wär.

Wie gesagt solange der Wert für die angebotene Dienstleistung stimmt wäre sicherlich nix einzuwänden.
Frag mich aber nur nicht, wie man sowas steuerlich regelt!? :P


Grüße,
Josip Lasic

IP: 217.9.56.3

hempstar
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Sep 2003

erstellt am 11.09.2003 um 07:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hempstar anzusehen!   Klicken Sie hier, um hempstar eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Du hast vollkommen recht. die beispiele sollen auch eher plakativer natur sein. bis auf weiteres soll das ganze allerdings auch mehr oder weniger hobby bleiben. allerdings habe ich mir seit einen halben jahr kein brot mehr kaufen müssen!

IP: 217.83.34.243

mindboard.de
Junior Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Aug 2003

erstellt am 12.09.2003 um 09:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von mindboard.de anzusehen!   Klicken Sie hier, um mindboard.de eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Die Sache klingt sehr interessant, nur wie werden die Naturalien beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer verbucht. Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Werden trotzdem Rechnungen geschrieben? Wird für das Finanzamt in Euro umgerechnet?
Solche Fragen sind bei uns ja leider nicht unwichtigt.

MfG
Christian Wilkens
mindboard.de

IP: 172.182.54.169

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 12.09.2003 um 15:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Herr Wilkens,

prinzipiell kann man das machen.

Sebstverständlich müssen die Wirtschaftsgüter / Dienstleistungen, um die es hier geht, mit einem üblichen Verkaufspreis bewertet werden.

Bei beiden Geschäftpartnern entstehen dadurch a) umsatzsteuerpflichtige Umsätze und b) vorsteuerbehaftete Einkäufe - mit der Folge, daß anschließend bei jedem sowohl Forderungen und Verbindlichkeiten zu Buche stehen.

Die beiden Geschäftspartner erklären nun im Anschluss die Aufrechnung!

Kurzinfo dazu hier:
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/04_Erloschen_von_Schuldverhaltnissen/387ff.ueb.pdf

Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten erlöschen damit zum Zeitpunkt der erstmaligen Verrechnungsmöglichkeit (Fälligkeiten!).

Die Verrechnungen sind zu buchen und finden nur auf dem Papier statt. Entweder findet keine Geldbewegung statt (bei Wertgleichheit) oder der Eine hätte an den Anderen lediglich den Ausgleich zu zahlen.

Dieses Beispiel bezieht sich jetzt nicht auf Einnahme-Überschussrechner... Wie wir oben feststellten, kann es möglich sein, daß es in der Folge letztlich nicht zu geldlichen Einnahmen kommt...
In diesen Fällen wäre zu überlegen, wie es realisiert werden könnte. Z. B. tatsächlicher Zahlungsfluß von A nach B und von B nach A...

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.226.215

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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