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Autor Thema:   Rentenversicherung
Brenda
unregistriert
erstellt am 06.05.2003 um 19:12 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich werde mich kurzfristig selbständig machen. Wie ist das da mit der Rentenversicherung. Muss ich mich gesetzlich versichern? Wie hoch sind dann die Beiträge?

Gruesse
Sabine

IP: 212.202.128.170

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 06.05.2003 um 23:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi,
selbststaendig ueber Arbeitsamtleistungen (Ich-AG oder Ueberbrueckungsgeld)?

Ansonsten lies dir mal den Ratgeber E-Lancer durch: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html
Gruss, dragon

IP: 134.94.100.199

eprs GmbH
unregistriert
erstellt am 12.05.2003 um 17:15 Uhr             Antwort mit Zitat
Sie können freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Dies erscheint bei der Lage der Rentenkassen allerdings nicht sinnvoll. Es gibt sehr viele Möglichkeiten sich privat abzusichern.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Tel. o621-41076813

eprs GmbH - Financial Consulting

IP: 80.140.15.162

B-Tina
unregistriert
erstellt am 14.05.2003 um 16:43 Uhr             Antwort mit Zitat
Interessant wäre eine weitere Betragszahlung höchstens für den evtl. späteren Bezug der Erwebsunfähigkeitsrente. Für den Erhalt dieses Anspruches genügt die Zahlung des Mindestbeitrages. Dieser liegt bei z.Z. ungefähr 70,00 Euro monatlich.

Grüße
B-Tina

IP: 145.254.123.18

Koulchen
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:D-35745 Herborn
Registriert: Aug 2003

erstellt am 21.05.2003 um 22:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Koulchen anzusehen!   Klicken Sie hier, um Koulchen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Und dann bleibt natürlich noch die Frage, ob Sie im künstlerisch-publizistischen Bereich tätig werden. In diesem Fall sind Sie in der Renten- und Pflegeversicherung gesetzlich pflichtversichert, nur bei der Krankenversicherung besteht am Anfang die Wahlmöglichkeit. Alles zusammen wird an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt, aber nur der Arbeitnehmeranteil, den Rest legen Bund und Verwerter drauf. (Weshalb diese Art der Versicherung sehr begehrt ist.)

Auf die Höhe der Beiträge hat man direkten Einfluß, weil man einmal im Jahr eine Schätzung über die Gewinne im nächsten Jahr an die KSK liefern muß. Detaillierter ist das alles auf www.mediafon.net zu finden und ganz besonders gut im "Ratgeber Freie - Kunst und Medien" von Goetz Buchholz, der ein Muß in diesem Bereich ist.

Viele Grüße
Koulchen

IP: 145.254.94.167

Ahela67
unregistriert
erstellt am 23.05.2003 um 08:11 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

falls Du ein Ich-AG`ler sein solltest: In diesem Fall ist man verpflichtet, so lange, wie man die Förderung vom Arbeitsamt bekommt, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hier kannst Du zwischen dem halben Regelbeitrag oder 19,5 % des Jahresgewinns wählen. Im letzteren Falle muß eine Bescheinigung des Steuerberaters über den voraussichtlich zu erwartenden Gewinn beigefügt werden. Du bekommst einen Fragebogen von der zuständigen Rentenversicherungsstelle zugeschickt.

Gruß Andrea

IP: 195.93.72.18

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