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Thema: Rentenversicherung
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Brenda unregistriert
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erstellt am 06.05.2003 um 19:12 Uhr
Hallo,ich werde mich kurzfristig selbständig machen. Wie ist das da mit der Rentenversicherung. Muss ich mich gesetzlich versichern? Wie hoch sind dann die Beiträge? Gruesse Sabine IP: 212.202.128.170 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 06.05.2003 um 23:24 Uhr
Hi, selbststaendig ueber Arbeitsamtleistungen (Ich-AG oder Ueberbrueckungsgeld)?Ansonsten lies dir mal den Ratgeber E-Lancer durch: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html Gruss, dragon IP: 134.94.100.199 |
eprs GmbH unregistriert
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erstellt am 12.05.2003 um 17:15 Uhr
Sie können freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Dies erscheint bei der Lage der Rentenkassen allerdings nicht sinnvoll. Es gibt sehr viele Möglichkeiten sich privat abzusichern.Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Tel. o621-41076813 eprs GmbH - Financial Consulting IP: 80.140.15.162 |
B-Tina unregistriert
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erstellt am 14.05.2003 um 16:43 Uhr
Interessant wäre eine weitere Betragszahlung höchstens für den evtl. späteren Bezug der Erwebsunfähigkeitsrente. Für den Erhalt dieses Anspruches genügt die Zahlung des Mindestbeitrages. Dieser liegt bei z.Z. ungefähr 70,00 Euro monatlich.Grüße B-Tina IP: 145.254.123.18 |
Koulchen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:D-35745 Herborn Registriert: Aug 2003
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erstellt am 21.05.2003 um 22:34 Uhr
Und dann bleibt natürlich noch die Frage, ob Sie im künstlerisch-publizistischen Bereich tätig werden. In diesem Fall sind Sie in der Renten- und Pflegeversicherung gesetzlich pflichtversichert, nur bei der Krankenversicherung besteht am Anfang die Wahlmöglichkeit. Alles zusammen wird an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt, aber nur der Arbeitnehmeranteil, den Rest legen Bund und Verwerter drauf. (Weshalb diese Art der Versicherung sehr begehrt ist.) Auf die Höhe der Beiträge hat man direkten Einfluß, weil man einmal im Jahr eine Schätzung über die Gewinne im nächsten Jahr an die KSK liefern muß. Detaillierter ist das alles auf www.mediafon.net zu finden und ganz besonders gut im "Ratgeber Freie - Kunst und Medien" von Goetz Buchholz, der ein Muß in diesem Bereich ist. Viele Grüße Koulchen IP: 145.254.94.167 |
Ahela67 unregistriert
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erstellt am 23.05.2003 um 08:11 Uhr
Hallo,falls Du ein Ich-AG`ler sein solltest: In diesem Fall ist man verpflichtet, so lange, wie man die Förderung vom Arbeitsamt bekommt, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hier kannst Du zwischen dem halben Regelbeitrag oder 19,5 % des Jahresgewinns wählen. Im letzteren Falle muß eine Bescheinigung des Steuerberaters über den voraussichtlich zu erwartenden Gewinn beigefügt werden. Du bekommst einen Fragebogen von der zuständigen Rentenversicherungsstelle zugeschickt. Gruß Andrea IP: 195.93.72.18 |