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Thema: Arbeitgeber müßte mir kündigen, damit ich das Überbrückungsgeld bekomme
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MDersch75 unregistriert
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erstellt am 22.04.2003 um 17:27 Uhr
Hallo liebe Forum-Teilnehmer!Ich mache mich gerade dran, mich selbstständig zu machen und möchte das Überbrückungsgeld vom AA in Anspruch nehmen. Jetzt ist aber so, dass mir der Arbeitgeber kündigen müsste, damit ich keine Sperrzeit aufgebrummt bekomme und gleich in die Selbstständigkeit gelange. Das Problem bei der Küdigung ist aber, dass mein Kollege mit mir kündigt bzw. mein Partner bei der Existenzgrüdung wird. Wenn wir beide jetzt die Firma verlassen, müssten die eigentlich wieder jemanden einstellen, weil ansonsten der Betrieb zerfällt bzw. die Abteilung. Wenn das AA also nachfrägt müsste der Arbeitgeber zugeben, dass er wieder Leute braucht, da die Abteilung nicht aufrecht zu halten ist. Kann der Arbeitgeber angeben, dass wir ihm zu teuer geworden sind? Zumindest ich verdiene im Betrieb übertariflich! Danke! Grüße MDErsch IP: 217.89.69.250 |
m. hübner unregistriert
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erstellt am 22.04.2003 um 18:17 Uhr
hallo MDersch75,das lässt sich so pauschal nicht beantworten. wenn du deinen job kündigst, bekommst du in der regel eine 3-monatige sperre, d.h. dein anspruch auf arbeitslosengeld würde entfallen und somit in diesen 3 monaten auch der anspruch auf das überbrückungsgeld. wenn du aber deinen job kündigst, weil du dich selbständig machen willst, dann frage einfach die zuständige bearbeiterin (persönlich!) bei aa. in der regel wirst du keine sperre bekommen, wenn du ein gespräch über deine selbständigkeit geführt hast. das einfachst ist, dass dein arbeitgeber dir gekündigt hat. dem aa ist das doch total egal aus welchen gründen. fazit: rede zuerst mit deinem chef. wenn er unternehmer ist, dann wird er verstehen, dass deine zukunft nicht in seiner firma enden wird. falls dein chef dich nicht kündigen will (dann wäre er ein idiot), dann gehe zum aa und bespreche dir lage. viel erfolg, markus hübner/unternehmensberater www.monetaer.de IP: 217.236.0.195 |
zolli Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Jan 2003
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erstellt am 23.04.2003 um 00:35 Uhr
Wenn ich das hier so lese geht mir der nicht vorhandene Hut hoch! 1.Als Unternehmensberater einen anderen Unternehmer als Idioten darzustellen halte ich für einen verbalen Fehlgriff.2. Was hier diskutiert wird grenzt an Leistungsmissbrauch. Das Übergangsgeld soll dazu dienen Arbeitslosen oder von der Arbeitslosigkeit bedrohten den Übergang in die Selbständigkeit zu erleichtern. - Von der Ich - AG reden wir mal lieber gar nicht, die halte ich für Augenwischerei. Aber das nur am Rande. Das Arbeitsamt wird sich freuen, wenn es die ohnehin knappen Mittel für ein derartiges Kunstrukt ausgeben soll. Ich würde deshalb von einem Gespräch mit dem Arbeitsamt abraten. Es mag durchaus sein, dass sich in der Praxis Mitarbeiter kündigen lassen und auf die Art an Fördermittel zu kommen. Im Sinne des Erfinders ist es jedenfalls nicht. Was den Chef befrifft: sicher wird er wissen und verstehen, dass er seine beiden Mitarbeiter langsfristig nicht halten kann. Auf der anderen Seite solltet Ihr Verständnis für seine Situation haben. So wie du sie beschrieben hast kann er euch gar nicht beide gleichzeitig gehen lassen. Habt ihr mal über einen fliessenden Übergang nachgedacht? Evtl. seid ihr auf das Übergangsgeld dann gar nicht angewiesen. Problematisch könnte es werden, wenn ich euch in der gleichen Branche betätigen wollt wie euer Chef. Dann wird er kaum zu einer Kooperation bereit sein. Aber da ich ihn nicht kenne ist das schwer zu beurteilen. Zolli IP: 145.254.147.98 |
m. hübner unregistriert
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erstellt am 23.04.2003 um 08:32 Uhr
zolli, nun nicht gleich so aufbrausend wirken.du hast geschrieben: "1.Als Unternehmensberater einen anderen Unternehmer als Idioten darzustellen halte ich für einen verbalen Fehlgriff." <wenn du meinen text genau durchliest, dann wirst du sehen, dass ich mich auf eine vermeintliche handlung des unternehmers bezogen habe und nicht auf den unternehmer allgemein." weiterhin schreibst du: "2. Was hier diskutiert wird grenzt an Leistungsmissbrauch. Das Übergangsgeld soll dazu dienen Arbeitslosen oder von der Arbeitslosigkeit bedrohten den Übergang in die Selbständigkeit zu erleichtern." <das übergangsgeld ist etwas anders als das überbrückungsgeld. im übrigen stimmt der satz nicht so. die förderung bezieht sich nicht nur auf arbeitslose, sondern auch auf arbeitnehmer, die sich selbständig machen wollen. dazu bedarf es nicht mehr des status des arbeitslosen. "Das Arbeitsamt wird sich freuen, wenn es die ohnehin knappen Mittel für ein derartiges Kunstrukt ausgeben soll. Ich würde deshalb von einem Gespräch mit dem Arbeitsamt abraten." <nun, dass muss der leser entscheiden. aber mal im ernst: dein rat ist unsubstantiert. woher nimmst du diese erkenntnis? arbeitest du beim arbeitsamt, oder beschäftigst du dich auch mit existenzgründern und deren förderung? gruss, markus -- markus hübner/unternehmensberater www.monetaer.de
IP: 217.236.9.134 |
MDersch75 unregistriert
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erstellt am 23.04.2003 um 10:55 Uhr
Hallo!Erstmal DANKE für die Antworten. Der Gedanke zur Selbstständigkeit hat sich daraus ergeben, dass es der Firma nicht sonderlich gut geht und diese in diesem Jahr wahrscheinlich einen MEGA-Verlust einfährt. Die Arbeitsbediengungen sind mehr als schlecht - 80h Woche ist keine seltenheit. Wobei die Überstunden nicht abgefeiert werden können, da uns die Men-Power fehlt. Die Überstunden können auch nicht ausbezahlt werden, weil das Geld fehlt. Zur Zeit habe ich über 800 Überstunden und in diesem Jahr noch 67 Tage Urlaub, wobei ich mir bereits 20Tage in Raten ausbezahlen lasse. Auf einmal ging sowieso nicht. Ich will nicht schlecht über meinen derzeitigen Arbeitgeber sprechen. Er muss halt auch sehen, wie er durch die schlechte Konjunktur kommt. Aber mein Gefühl sagt mir, wenn sich nicht bald irgendwas ändert stehe ich früher oder später sowieso vorm AA. Ich weiss ja heute schon, dass ich meine 800 Überstunden weder ausbezahlt, noch in Freizeit bekomme. Rechnet Euch das mal aus! Ich verdiene derzeit ca. 15Euro Brutto die Stunde - was da bei 800 Überstunden zusammenkommt. Ich will den schwarzen Peter nicht an die Wand malen, aber mein Gefühl sagt mir, dass mein derzeitiger Arbeitgeber enorme Schwierigkeiten bekommt und beten muss, dass er dieses Jahr übersteht. Ich glaube nicht, dass ich mit der Entscheidung mich selbständig zu machen irgendwelche Förderungen (Überbrückungsgeld) vom AA missbrauche! Ich habe halt bei www.focus.de gelesen, dass es durch die aktuelle Gesetztesänderung im JobAktiv-Gesetz möglich ist, selber zu kündigen und trotzdem das Überbrückungsgeld vom AA beantragen zu können, damit der Übergang lückenlos ist. Ich wollte das nur verifiziert haben. Ich Danke Euch für Eure Antworten, wollte aber auch klarstellen, dass ich hier nichts Mißbrauche und womöglich den Staat ausnutze. Grüße MDersch75 IP: 217.89.69.250 |
Koulchen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:D-35745 Herborn Registriert: Aug 2003
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erstellt am 23.04.2003 um 10:57 Uhr
Hallo allerseits,in ein paar Punkten muß ich Herrn Hübner ebenfalls widersprechen: Das Überbrückungsgeld ist keine milde Gabe des Staates, damit sich jemand selbständig machen kann! Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt ohne Sperrzeit ist, daß man zumindest von Arbeitslosigkeit bedroht sein muß. Daß es dem Arbeitsamt völlig egal ist, aus welchen Gründen jemand gekündigt wurde, kann ich auch nicht bestätigen. Mir sagte damals der Personalchef, mit dem ich einen entsprechend formulierten Aufhebungsvertrag ausgehandelt habe, daß die Arbeitsämter üblicherweise immer noch einen Kontrollzettel an die Personalabteilungen schicken, in dem die Gründe für die Kündigung bzw. Schließung eines Aufhebungsvertrags "zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung" angegeben werden müssen. Ein so abgefaßter Aufhebungsvertrag ist aus meiner Sicht sowieso die elegantere Lösung - die allerdings nur gut funktioniert, wenn tatsächlich im Betrieb Stellen abgebaut werden. Das zweite Kriterium, das der Aufhebungsvertrag erfüllen muß, ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Nur mit diesen beiden Passagen im Text gibt es keine Sperrzeit. Kann sein, daß man mit einigen Arbeitsämtern bzw. deren Beratern Sonder-Deals hinbekommt, aber meine Berater haben sich auf sowas nicht eingelassen. Was ich übrigens voll verstehe, weil die Voraussetzungen nun mal minutiös im SGB III gesetzlich geregelt sind. Welcher Staatsangestellte will sich schon der Beihilfe zum Erschleichen von staatlichen Leistungen schuldig machen? Viele Grüße Koulchen IP: 145.254.94.170 |
Nike.Nemo Junior Mitglied Beiträge: 4 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 24.05.2003 um 20:47 Uhr
Hallo Fragestellende,im Forum-Bereich Finanzen wird gerade das gleiche Thema erörtert, nur zur Info. Ich selbst habe vor kurzem Überbrückungsgeld beantragt, weil ich nach Aufhebungsvertrag seit einem Jahr arbeitslos war und quasi in letzter Minute diese Finanzspritze für den Start in die Freiberuflichkeit wünschte. Arbeitslosenhilfe hätte ich vorerst nicht bekommen wg. zu hoher Sparguthaben. Wenn jemand (der noch nicht mal 30 ist) zurzeit sicher im Job sitzt und aus dieser Sattheit heraus gründen möchte, dann finde ich es nicht okay (schon gar nicht in der momentanen staatlichen Situation), auf die öffentliche Hilfe für Leute zu spekulieren, denen es nicht so gut geht oder die sogar aus der Not heraus die Selbstständigkeit wählen. Darüberhinaus: Es besteht kein Anspruch auf Überbrückungsgeld, d.h., das Arbeitsamt kann frei entscheiden, ob es das Geld gewährt. Momentan wird es nicht mehr so freigebig erteilt wie noch 2002, als Gründen "in" war. Jetzt also fest mit Überbrückungsgeld zu rechnen, ist genauso naiv oder irrwegig wie für die Arbeitslosenhilfe eine Lebensversicherung aufzukündigen. Nike IP: 213.39.251.146 |
Koulchen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:D-35745 Herborn Registriert: Aug 2003
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erstellt am 26.05.2003 um 13:46 Uhr
Hallo Nike,warum kritisierst Du MDersch, nur weil er Überbrückungsgeld beantragen will? Wenn Du diesen Thread hier genauer gelesen hättest, wäre Dir auch die Passage untergekommen, daß es der Firma von MDersch eben gar nicht gut geht, daß also von "Sattheit" nicht die Rede sein kann! Im übrigen nimmt niemand den Arbeitslosen irgendwas weg, wenn er Überbrückungsgeld beantragt. Überbrückungsgeld ist kein Arbeitslosengeld, auch wenn es auf dieser Basis berechnet wird. Als Bezugsvoraussetzung reicht die drohende Arbeitslosigkeit, und die sehe ich dann doch, wenn die Firma dieses Jahr große Verluste einfährt, es sich nicht mehr leisten kann, die Überstunden auszuzahlen und vielleicht das Jahr nicht überlebt. Der Sinn des Überbrückungsgeldes ist eine Anschubfinanzierung für Existenzgründer aus der (drohenden) Arbeitslosigkeit, um diesen Personenkreis möglichst für immer aus den Arbeitslosenstatistiken herauszubekommen. Von daher handelt MDersch absolut im Sinne des Staats, nicht erstmal abzuwarten, wahrscheinlich arbeitslos zu werden und Arbeitslosengeld zu bekommen (Stellenangebote gibt es ja auch nicht mehr so viele), sondern gleich eine Alternative zu finden. Das spart den Staat einen Haufen Geld. Ich will ja jetzt nicht gemein sein, aber rechne mal nach, was Deine Variante die Steuerzahler gekostet hat, im Vergleich dazu, wie es gewesen wäre, wenn Du gleich das Überbrückungsgeld beantragt hättest. Gruß Koulchen IP: 145.254.94.219 | |