erstellt am 12.04.2003 um 12:20 Uhr
hallo teddy,
du hast geschrieben:
Ich habe die Möglichkeit an einem Badesee ein Kiosk über die Sommermonate zu pachten.
Da ich selbst Arbeitslos bin , spiele ich mit dem Gedanken dieses zu tun .
Wie sieht es aus : wäre die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld besser ?
< das überbrückungsgeld dient zur überberückung der ersten monate in der selbständigkeit. da sich der zeitraum der selbständigkeit nicht auf ein paar monate bezieht, würdest du das überbrückungsgeld nicht bekommen.
als arbeitslos gemeldeter hast du aber einen rechtlichen anspruch auf den existenzgründungszuschuss. wie lange du in diesem fall selbständig sein wirst, wollte herr clement nicht wissen. hauptsache, du tauchst nicht mehr in der arbeitslosenstatistik auf.
wenn du den pachvertrag nach 6 monaten beendest, könntest du dich wieder arbeitslos melden. der anspruch auf arbeitslosengeld ruht in der zeit der selbständigkeit.
ob das der sinn der sache ist? nun, darüber müssen wir hier nicht diskutieren.
"Und wie sieht das dann Steuerlich für mich aus ? - Welche Abgaben müsste ich entrichten ?"
<alle einnahmen, die du in deiner selbständigkeit einnimmst, müssen natürlich versteuert werden. da dir ebenso aufwendungen entstehem, würde sich der zu versteuernde umsatz um diese aufwendungen minden.
der existenzgründungszuschuss hat steuerlich keine bedeutungen, quasi ein geschenk.
das überbrückungsgeld würde sich progressiv auf die steuerlast auswirken
gruss, markus