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Autor Thema:   Selbständig als Konkurrent zum jetzigen Arbeitgeber
Kalle-W
unregistriert
erstellt am 16.03.2003 um 18:31 Uhr             Antwort mit Zitat
Zur Situation: Ich bin bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt, das sich auf den Internetauftritt mittelgroßer Unternehmen spezialisiert hat (vom Web-Design bis zur Pflege der Interessenten-Datenbank). Im Rahmen dieser Tätigkeit arbeite ich z.Zt. faktisch nur für ein Unternehmen, also einen Kunden meines jetzigen AG. Mein Kunde hat nun die Dienstleistung ausgeschrieben, weil er mit meiner jetzigen Firma u.a. wegen des relativen hohen Preises nicht mehr weiter arbeiten will. Mit meiner Arbeit an sich ist der Kunde jedoch zufrieden.

Was darf ich jetzt machen?


Möglichkeit: Ich mache bei der Ausschreibung mit! D.h. ich plane einfach die Selbständigkeit, indem ich den jetzigen Job in einer Ich-GmbH (hat jetzt gewiß nix mit Harz zu tun) durchführe.

Das Problem ist, daß ich damit ja gegen die Interessen meines jetzigen AG handele. Gibt es da irgendwelche Loyalitätszwänge (nach dem Motto: "Treu bis in den Tod!")? Da ich wirklich keine Perspektive in der jetzigen Firma sehe (der Kunde ist definitiv weg, egal wie), wäre ich sogar bereit selbständig zu kündigen. Würde mich das von irgendwelchen Treuezwängen befreien?

IP: 217.80.69.164

morsbach03
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:NRW, 40477, Düsseldorf
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 17.03.2003 um 11:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von morsbach03 anzusehen!   Klicken Sie hier, um morsbach03 eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Herr Kalle W.

Ihre Situation ist nachvollziehbar, aber nicht unkritisch. Zunächsteinmal ist ja davon auszugehen, dass Sie bei Ihrem jetzigen AG einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, aus dem hervorgehen dürfte, was geht und was nicht. In der Regel ist es Mitarbeitern in unserer Branche untersagt nebenberufliche Tätigkeiten auszuüben, die sich mit der hauptberuflichen Tätigkeit überschneiden. Im Falle einer Kündigung kommt in der Regel die Konkurrenzausschlussklausel zum tragen. Darüber hinaus, wenn Sie selber kündigen, laufen Sie Gefahr keine Leistungen vom Arbeitsamt zu erhalten (Sperrzeit). Das betrifft sowohl das Überbrückungsgeld, als auch Gelder für eine Ich-AG.

Herzlichst,
morsbach | anatom5 perception marketing

IP: 80.132.208.126

Kalle-W
unregistriert
erstellt am 17.03.2003 um 18:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich will natürlich nicht nebenberuflich als Konkurrenz zu meinem jetzigen AG auftreten, das würde dann erst im Anschluß an meine jetzige Tätigkeit losgehen.

Eine Sperrklausel habe ich nicht im Vertrag.

Irgendwelche Leistungen seitens Arbeitsamt sind mir auch nicht wichtig (ich habe etwas flapsig von einer Ich-GmbH gesprochen, keine Ich-AG).

Was ich als problematisch ansehe ist: Ich stehe in einem (ungekündigten) Arbeitsverhältnis und müßte aus eben diesem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus meinen jetzigen Kunden bewerben, indem ich mich in die Ausschreibung miteinbeziehe. Es besteht eine (wenn auch sehr kleine) Chance, dass mein jetziger Arbeitsgeber den Kunden behalten könnte. Könnte mein jetziger Arbeitgeber später deswegen womöglich mit Regressforderungen kommen? Oder riskiere ich momentan (durch die Teilnahme an der Ausschreibung) lediglich eine fristlose Kündigung? (Wäre natürlich schlimm genug, ist mir schon klar!)

IP: 217.5.80.14

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