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Thema: Brauche dringend einen kompetenten Rat...
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Messina Mitglied Beiträge: 8 Von: Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 12.03.2003 um 14:23 Uhr
Guten Tag, ich würde gerne Parties veranstalten. Jetzt werfen sich die Fragen auf, ob man dafür überhaupt eine Gewerbeanmeldung benötigt und wo die Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Parties liegen und welche Probleme(Genehmigungen, etc.) entstehen könnten im Bezug auf die Parties, die Getränke und das Publikum. Freu mich schon auf eure Antwort
IP: 172.197.19.206 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 12.03.2003 um 14:45 Uhr
Zitat: Original erstellt von Messina: wo die Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Parties liegen und welche Probleme(Genehmigungen, etc.) entstehen könnten im Bezug auf die Parties, die Getränke und das Publikum.
Öffentliche Parties veranstalte ich, wenn ich öffentlich dafür werbe. dan benötige ich auch eine gaststättenerlaubnis der ihk, des baumates sowie der GEMA. hansIP: 212.20.141.190 |
Messina Mitglied Beiträge: 8 Von: Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 13.03.2003 um 15:12 Uhr
Vieln dank für ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch: Da ich die Parties nicht immer am selben Ort stattfinden lassen möchte, sondern dort, wo es sich anbietet, wird das mit der Gaststättenerlaubnis wohl etwas problematisch. Gibt es Möglichkeit, wie ich die Parties als Privatparties deklarieren könnte, ohne das Probleme enstehen. Vieleicht haben sie ja einen Tip für mich... MFG
IP: 172.186.168.228 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 14.03.2003 um 09:24 Uhr
Zitat: Original erstellt von Messina: Vieln dank für ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch: Da ich die Parties nicht immer am selben Ort stattfinden lassen möchte, sondern dort, wo es sich anbietet, wird das mit der Gaststättenerlaubnis wohl etwas problematisch.
Die gaststättenerlaubnis muss entweder der betreiber der immobilie, oder der veranstalter der parties besitzen. weiterhin muss der betreiber der immobilie verantworten, dass nach dem baurecht tatsächlich öffentliche veranstaltungen stattfinden können - fluchtwege, feuerschutz, toiletten u.a. mehr. hansIP: 212.20.141.190 |