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Autor Thema:   Brauche dringend einen kompetenten Rat...
Messina
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Beiträge: 8
Von:
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 12.03.2003 um 14:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Messina anzusehen!   Klicken Sie hier, um Messina eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Guten Tag,
ich würde gerne Parties veranstalten. Jetzt werfen sich die Fragen auf, ob man dafür überhaupt eine Gewerbeanmeldung benötigt und wo die Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Parties liegen und welche Probleme(Genehmigungen, etc.) entstehen könnten im Bezug auf die Parties, die Getränke und das Publikum.
Freu mich schon auf eure Antwort

IP: 172.197.19.206

hansk
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Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 12.03.2003 um 14:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Messina:
wo die Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Parties liegen und welche Probleme(Genehmigungen, etc.) entstehen könnten im Bezug auf die Parties, die Getränke und das Publikum.
Öffentliche Parties veranstalte ich, wenn ich öffentlich dafür werbe. dan benötige ich auch eine gaststättenerlaubnis der ihk, des baumates sowie der GEMA. hans

IP: 212.20.141.190

Messina
Mitglied

Beiträge: 8
Von:
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 13.03.2003 um 15:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Messina anzusehen!   Klicken Sie hier, um Messina eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Vieln dank für ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch: Da ich die Parties nicht immer am selben Ort stattfinden lassen möchte, sondern dort, wo es sich anbietet, wird das mit der Gaststättenerlaubnis wohl etwas problematisch. Gibt es Möglichkeit, wie ich die Parties als Privatparties deklarieren könnte, ohne das Probleme enstehen. Vieleicht haben sie ja einen Tip für mich...
MFG

IP: 172.186.168.228

hansk
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Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 14.03.2003 um 09:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Messina:
Vieln dank für ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch: Da ich die Parties nicht immer am selben Ort stattfinden lassen möchte, sondern dort, wo es sich anbietet, wird das mit der Gaststättenerlaubnis wohl etwas problematisch.
Die gaststättenerlaubnis muss entweder der betreiber der immobilie, oder der veranstalter der parties besitzen. weiterhin muss der betreiber der immobilie verantworten, dass nach dem baurecht tatsächlich öffentliche veranstaltungen stattfinden können - fluchtwege, feuerschutz, toiletten u.a. mehr. hans

IP: 212.20.141.190

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