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Thema: Unterstützung bei Einstieg in bestehendes Unternehmen
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superevil Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:Saarbrücken Registriert: Feb 2003
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erstellt am 19.02.2003 um 08:24 Uhr
Hallo Zusammen, ich hätte da mal eine Frage: Meine Firma die ich mit einem anderen Gesellschafter betreibe ist eine im Juli 2002 gegründete GbR. Wir haben einen fähigen Mann der gerne in das Unternehmen als gleichberechtigter Gesellschafter einsteigen möchte. Vor dem Eintritt ist er "Arbeitslos". Nun meine Frage: gibt es eine Art Überbrückungsgeld für Leute die keine "Ich-Ag" gründen - sondern in ein bestehendes Unternehmen einsteigen. Beim Einstieg wäre er ja sozusagen erstmalig Selbständig. Falls jemand Erfahrung damit hat, freuen wir uns über Tips
Liebe Grüsse IP: 80.138.214.118 |
Jörgi unregistriert
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erstellt am 19.02.2003 um 08:33 Uhr
Wenn er Anspruch auf Alogeld und hilfe hat, kann er Ü-Geld (empfehlenswert) oder Ich-AG Mittel (weniger empfehlenswert) beantragen.IP: 195.93.72.18 |
m. hübner unregistriert
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erstellt am 19.02.2003 um 09:54 Uhr
er würde aber nur dann das ü-geld bekommen, wenn er NICHT von der gmbh angestellt wird.ist ja auch logisch: als angestellter ist er nicht mehr arbeitslos, ist aber auch nicht selbständig. gruss, markus hübner, unternehmensberater www.monetaer.de IP: 217.236.4.125 |
superevil Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:Saarbrücken Registriert: Feb 2003
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erstellt am 19.02.2003 um 12:23 Uhr
danke für die ersten Antworten.Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht darum, ob er Anspruch auf Überbrückungsgeld hat, wenn er in eine bereits vorhandene Firma als Gesellschafter einsteigt. Nicht als Angestellter sondern sozusagen als 3. Chef. Wir sind auch keine GmbH sondern eine GbR! IP: 80.138.213.188 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 19.02.2003 um 13:01 Uhr
hi, du stellst die falschen fragen ;-) . eine gbr ist eine personengesellschaft, bei der jeder partner ein eigenes gewerbe anmelden und auch selbst ESt zahlen muss. dein neuer partner zaehlt erst einmal als neugruender. er schreibt einen geschaeftsplan mit rentabilitaetsplan fuer seinen part bei euch, denn das ganze muss ja auch fuer ihn selbst wirtschaftlich tragbar sein. mit diesem konzept, was begutachtet sein muss, z. b. von einem steuerberater, stellt er den antrag auf ueberbrueckungsgeld. ob er nun mit dir kooperiert oder nicht, ist fuer das aa nicht unbedingt von interesse, sondern nur die wirtschaftliche tragfaehigkeit. jede kooperation ist praktisch gbr, also nicht ueberbewerten. gruss, dragonIP: 134.94.113.161 |
Jörgi unregistriert
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erstellt am 19.02.2003 um 16:14 Uhr
Ergänzung zu Dragon, bei Mittel aus Ich-AG entfällt sogar der Businessplan und die fachkundige Stellungnahme, ist also noch einfacher zu bekommen. Ansonsten gilt das von Dragon gesagte.IP: 195.93.72.18 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 19.02.2003 um 18:57 Uhr
die ich-ag ist nur fuer einzelunternehmen (1-personen-unternehmen)zulaessig, nicht fuer eine gbr. gruss, dragonIP: 134.94.113.161 |
Jörgi unregistriert
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erstellt am 19.02.2003 um 19:50 Uhr
Stimmt, Dragon har recht, habe ich bei dieser Rechtsform übersehen.IP: 195.93.72.18 |