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Thema: Selbständiger Buchhalter
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Accounting unregistriert
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erstellt am 07.02.2003 um 16:05 Uhr
Hallo. Ich würde mich gerne Nebenberuflich als Buch-halter für kleine Gewerbebetriebe selbständig machen. Ich mache schon seit geraumer Zeit die Buchführung für die Schneiderei meiner Schwester und nun gibt es noch ein paar andere Bekannte für die ich das machen soll. Nun würde ich nur gerne wissen, ob ich mich einfach so als Buchhalter selbständig machen darf, oder ob ich da erst eine bestimmte Prüfung ablegen muß? Danke.IP: 62.158.25.31 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 07.02.2003 um 17:59 Uhr
Hallo Anonym,Du findest im § 6, Absätze 3 und 4, des Steuerberatergesetzes detailliert gelistet, was Du im Bereich der Buchhaltung leisten darfst und welche Vorraussetzungen zu erfüllen sind. Im § 8 findest Du dann noch etwas über Werbung. Wenn Du die Bedingungen erfüllst, kannst (mußt) Du ein Gewerbe anmelden. Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de IP: 80.142.253.63 |
Caitlin unregistriert
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erstellt am 08.02.2003 um 22:17 Uhr
Hi, Infos findest Du auch beim Verband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter, www.bbh.de, dort gibt es eine kostenlose Infomappe für Gründer. Oder auch im Branchenbrief 090, Kontierer, der Volksbanken: http://www.vr-westfalen.de/site/html/sections/braco/branchenbriefe/BB090N.pdf Gruß
IP: 217.1.238.86 |
Accounting unregistriert
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erstellt am 10.02.2003 um 10:35 Uhr
Danke für die Infos.Habe mir den Branchenbrief und das Steuerberatergesetz mal durchgelesen. Die verlangen da einen kaufmännischen Abschluss und drei Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung. Die Ausbildung habe ich ja, nur mit der Berufserfahrung ist´s ein Problem. Habe nämlich nach der Ausbildung ein Studium an der Uni angefangen und studiere mittlerweile an der Berufsakademie. Weis vielleicht jemand, wie relevant diese drei Jahre sind und wie das kontroliert werden soll? Danke. IP: 193.28.97.39 |