Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Ideen / Konzepte
  PC Notdienst

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   PC Notdienst
Sussarc
unregistriert
erstellt am 19.01.2003 um 09:23 Uhr             Antwort mit Zitat
Guten Morgen,


Mir kam die Idee mich Selbständig zu machen. Aber bevor ich mich in den Behördenjungle stürze, wollte ich hier nur mal ein kurze Frage loswerden.
Und zwar kann mir einer sagen ob ich einen speziellen Schein brauche um einen PC Notdienst zu eröffnen, oder mir ein einfacher Gewerbeschein von der Gemeinde reicht.

Es ist mir klar das jetzt wohl, Antworten des Typs: "Gehe Dich doch erst einmal Informieren, bevor Du uns hier belästigst!" aufkommen werden. Aber für jede Hilfe bin ich dankbar.

Mfg Sussarc

IP: 80.129.118.244

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 19.01.2003 um 10:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
es kommt darauf an, was dein Notdienst beinhaltet.
Wenn Du auch einen Schraubenzieher in die Hand nehmen und Dich an die Hardware heranmachen willst, ist das Handwerk und Du brauchst bis jetzt noch einen Meisterbrief.
Beschraenkst Du Dich auf Software, gibt es keine Probleme und ein Gewerbeschein von der Stadtverwaltung (Gewerbeamt in der Regel) reicht aus.
Beschreibe doch mal, wie Du Dir Deinen Service vorstellst, was Du alles anbieten moechtest.
Gruss, ip

IP: 134.94.113.161

Sussarc
unregistriert
erstellt am 19.01.2003 um 12:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Erst einmal, Danke für die schnelle Antwort. Super!

Eigentlich hatte ich schon vor, alles anzubieten von der beseitigung von Hardware Problemen über Software bis hin zur Installation und Verkauf von neuen Komponenten. Ich bin mir auch ziemlich sicher das die Idee in der Region in der ich Wohne, guten Anklang finden würde.

Leider habe ich keinen Meisterbrief. Ich beschäftige mich mit der Materie schon ca. 15 Jahre. Das einzige was ich "vorweisen" kann ist ein abgebrochenes Informatik Studium. Zuletzt war ich im Einzelhandel als Verkäufer im EDV Bereich tätig.

Dies wird wohl nicht reichen.

Und mich nur auf die Software zu beschränken ist wohl auch zu wenig.

Mfg Sussarc

IP: 80.129.118.244

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 19.01.2003 um 13:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi,
wir alle wissen, dass die Handwerksordnung noch nicht die neue zeit mit ihren beduerfnissen verinnerlicht hat.
Daher versuche mal bitte, bei der Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Beispiel: es ist moeglich, dass ein von der Natur begnadeter Klavierbauer ohne Meisterbrief selbststaendig und voellig alleine Klaviere bauen darf. Er darf aber keine Klavierbauer einstellen oder ausbilden.
Gilt vielleicht als Kuenstler, ich weiss es nicht so genau. Ich will damit nur auf eine Ausnahmemoeglichkeit hinweisen.
Bei Dir wird es schon schwieriger. Wenn Du das Vordiplom hast und noch Fachsemester nachweisen kannst, koennte das mit einem Techniker verglichen werden.
techniker ist eine hoeherwertige Ausbildung als Meister.
Wenn Du eine Ausnahmeregelung erwirken willst, muss das professionell mit einem darin erfahrenen Berater vorbereitet werden.
Alleine schaffst Du das in dem konservativen Laden nicht.
Dazu schlage ich einen Senio-Experten aus den Initiativen "Alt hilft Jung" vor.
Schade, dass Du Dich nicht registriert hast, sonst koennte ich Deinen Standort sehen.
So musst Du Dir ueber Google geeignete Seniors in Deiner Gegend raussuchen. Oder Du gehst bei mir auf eine Baustelle www.realmobil.com/senioren.html .
Gruss, ip

IP: 134.94.113.161

Andreas Punke
unregistriert
erstellt am 19.01.2003 um 19:13 Uhr             Antwort mit Zitat
Ina Petersen hat Recht, die Handwerksordnung ist wirklich nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Dies zeigt sich gerade beim Thema "PC". Diejenigen, die weiterhin den Handwerksbrief fordern, sind auf dem EDV-Gebiet meistens - salopp ausgedrückt - "fachliche Flaschen". Wenn sie dennoch etwas von der Materie verstehen, haben sie es wahrscheinlich von den Jüngeren gelernt, die über keine Offizialqualifikation verfügen.

In der Praxis kann man schlicht nicht zwischen Hardware- und Softwarearbeiten trennen. Wer eine neue Festplatte formatieren will, muß sie vorher einbauen. Soll dafür ein handwerkskammerlich zugelassener Meister vorbeikommen? Die Jungs haben doch in der Regel vom Tuten und Blasen keine Ahnung. Ich sage daher: Weg mit den alten Zöpfen!

Andreas Punke
Branch Manager
EuroVence - der europäische Marktplatz für Risikokapital www.eurovence.com
Venture Capital von Investoren für Existenzgründung und Wachstumsfinanzierung

IP: 62.225.224.73

Sussarc
unregistriert
erstellt am 20.01.2003 um 12:20 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

An I.P. und Andreas Punke ein herzliches Dankeschön für eure Teilnahme.

Dem Beitrag von Andreas kann und muss ich nur zustimmen.

Bei mir gibt es da noch ein kleines Problem mehr, und zwar habe ich mein unvollendetes Studium im Ausland bestritten.
Also würde dies weitere Behördengänge nach sich ziehen, wobei das Wort ziehen eine witzige doppeldeutigkeit bekommt.

Meine Frage ist jetzt: So wie es Ina. Petersen in Ihrem ersten Thread schreibt, reicht ein einfacher Gewerbeschein aus um z.B. Software zu Verkaufen oder sogar zu Installieren und zu "erklären". Dies wurde mir heute auch auf dem Gewerbeamt bestätigt.
Sobald es aber in der offizielen Tätigkeitsbeschreibung darum geht z.B. die hier schon angesprochene Festplatte zu installieren, brauche man eben einen Meisterbrief, oder dergleichen.

Was also, wenn ich mir den Gewerbeschein ausstellen lasse, nur für SW Angelegenheiten. Dann aber in der Praxis natürlich auch HW "schäden" beheben würde?
Denn von der Praktische Seite wäre ich dazu
allemal fähig.

Danke für eure Antworten.

schöne Grüsse Sendet Sussarc

IP: 80.129.124.61

Andreas Punke
unregistriert
erstellt am 21.01.2003 um 12:40 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich gebe darauf einmal eine "inoffizielle" Antwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. Tausende von EDV-Geschäften machen es so, und jeder weiß es. Mit dir wäre es dann einfach noch ein Anbieter mehr.

Allerdings: Ein "Restrisiko" bleibt, bspw. wenn es mit einem Kunden zu einem ausufernden Streit um Gewährleistungen kommt und dieser die Handwerkskammer einschaltet. Dann mischen sich die graumelierten EDV-Amateure ein und beanspruchen ihre Claims - wobei sie formal im Recht sind.

Andreas Punke
Branch Manager
EuroVence - der europäische Marktplatz für Risikokapital www.eurovence.com
Venture Capital von Investoren für Existenzgründung und Wachstumsfinanzierung

IP: 62.225.224.38

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 23.01.2003 um 23:55 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi Andreas,
halbe sachen zu machen und immer die Angst im Nacken zu haben, dass die Handwerkskammer den laden dicht macht, halte ich nicht fuer eine erstrebenswerte Loesung.
Ein Business sollte sauber gefuehrt werden.
Mit derartiger Mauschelei kommt zumindest ein PC-Notdienst nicht auf den gruenen Zweig. Ein veraergerter Kunde ist ganz schnell auf der Matte und sorgt fuer das Aus.
Gruss, ip

IP: 134.94.113.161

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer