erstellt am 15.01.2003 um 12:03 Uhr
Hallo Arti_ko,habe Dir die Kriterien hier einmal aufgelistet; das Ergebnis findest Du am Ende.
Ich würde sagen, auf Dich werden mehr als nur zwei Kriterien zutreffen. So wäre der Tatbestand der Scheinselbständigkeit wohl erfüllt bei Dir.
Darüberhinaus würde ich äußerst skeptisch sein im Hinblick auf die von Dir geschilderten Zahlungsmodalitäten Deines evtl. Auftraggebers.
Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de
1.) Der Auftragnehmer beschäftigt selbst regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von regelmäßig über DM 630,--/EUR 325
2.) Der Auftragnehmer hat auf Dauer und im Wesentlichen nur einen Auftraggeber
3.) Es werden für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbracht
4.) Es wird nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt aufgetreten
5.) Ein Beschäftigungsverhältnis wurde in freie Mitarbeit umgewandelt, ohne dass sich an der Tätigkeit etwas geändert hat.
Schein-Selbständige (Selbständige mit einem Auftraggeber)
Zu diesem Personenkreis gehören Personen, auf die folgende zwei der oben genannten fünf Kriterien zutreffen:
1.) im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit wird regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt
2.) Sie sind auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.