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Autor Thema:   Scheinselbständig???
Arti_ko
Mitglied

Beiträge: 5
Von:
Registriert: Jan 2003

erstellt am 15.01.2003 um 10:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Arti_ko anzusehen!        Antwort mit Zitat
Auf der Suche nach eine Arbeitstelle wurde mir von eine Firma angeboten für diese im Vertrieb als Selbständige zu Arbeiten und so auch die Unterstützung des Arbeitsamtes zu nutzen. Dies für Zeitraum 6 Monate (Probezeit) Soll aber auch von ausländischen Zweigstellen der Firma bezahlt werden. Scheinselbständigkeit oder nicht?
Gruß
Arti_ko

IP: 62.246.25.168

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 15.01.2003 um 12:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Arti_ko,

habe Dir die Kriterien hier einmal aufgelistet; das Ergebnis findest Du am Ende.
Ich würde sagen, auf Dich werden mehr als nur zwei Kriterien zutreffen. So wäre der Tatbestand der Scheinselbständigkeit wohl erfüllt bei Dir.

Darüberhinaus würde ich äußerst skeptisch sein im Hinblick auf die von Dir geschilderten Zahlungsmodalitäten Deines evtl. Auftraggebers.

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de


1.) Der Auftragnehmer beschäftigt selbst regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von regelmäßig über DM 630,--/EUR 325

2.) Der Auftragnehmer hat auf Dauer und im Wesentlichen nur einen Auftraggeber

3.) Es werden für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbracht

4.) Es wird nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt aufgetreten

5.) Ein Beschäftigungsverhältnis wurde in freie Mitarbeit umgewandelt, ohne dass sich an der Tätigkeit etwas geändert hat.


Schein-Selbständige (Selbständige mit einem Auftraggeber)

Zu diesem Personenkreis gehören Personen, auf die folgende zwei der oben genannten fünf Kriterien zutreffen:

1.) im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit wird regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt

2.) Sie sind auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.

IP: 80.142.242.83

Arti_ko
Mitglied

Beiträge: 5
Von:
Registriert: Jan 2003

erstellt am 15.01.2003 um 12:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Arti_ko anzusehen!        Antwort mit Zitat
Danke für Informationen, Ich werde mich bemühen noch weitere Geschäftspartner zu finden und Vertrag mit diese Firma prüfen lassen, da es mir (wenn es funktioniert) einen Schritt in die Selbständigkeit erleichtern wurde. Habe ein paar sehr gute Geschäftsideen,-nur die Umsetzung braucht Zeit und Geld, - da es sich um internationale Geschäfte und Dienstleistungen handelt. (Habe mehrere Hersteller und Dienstleister im Ausland unter Vorvertrag aber zu wenig "Kundschaft" im Deutschland obwohl es sich um Interessante Produkte und Leistungen handelt.) Aber das nur am Rande.
Vielen Dank
Arti_ko

IP: 62.246.26.197

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