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  Nebenbei selbstständig - ohne Info an den Chef...

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Autor Thema:   Nebenbei selbstständig - ohne Info an den Chef...
bono
unregistriert
erstellt am 13.11.2002 um 19:16 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe vor mich mit meiner Umsetzung eines Online-Shops selbstständig zu machen. Ich plane das ganze nebenberuflich (salopp gesagt vielleicht Hobbymässig) mit einem geringen Budget zu beginnen. Nun habe ich mich bereits viel belesen, erkundigt und gekümmert; es könnte eigentlich losgehen. Aber das Problem ist, dass ich das jetzt nun meinem Arbeitgeber melden muss, zweckis Erlaubnis. Aber genau das ist es, was ich nicht will!! Kann ich trotzdem starten? Würde mein Arbeitgeber überhaupt davon erfahren? Meine Lonsteuerkarte bekomme ich ja weiterhin, denke ich jedenfalls. Was sagt Ihr dazu?

Viele Grüsse.

IP: 194.175.117.86

ip
unregistriert
erstellt am 13.11.2002 um 19:35 Uhr             Antwort mit Zitat
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Du riskierst eine fristlose Kuendigung, wenn darin steht , dass Du Nebentaetigkeiten melden musst.
Dein Arbeitgeber kann Dir keine Nebentaetigkeit verbieten, wenn das keine Konkurrenztaetigkeit zu Deinem Arbeitgeber ist und der Zeitaufwand sowie Verdienst sich in Grenzen halten (ca 1/5 des Jobs).
Erfahren kann dein Arbeitgeber das durch die Sozialversicherungstraeger z. B.
Gruss, ip

IP: 134.94.113.161

bono
unregistriert
erstellt am 13.11.2002 um 21:24 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
ich glaube nicht, dass ich dafür 'ne Fristlose kriegen würde, aber der Chef muss ja nicht alles wissen.
Aber wenn Du schreibst, dass der Arbeitgeber die Infos über die SV-Träger bekommt, werde ich das mal melden müssen.
Trotzdem ganz vielen Dank für die Infos.

IP: 194.175.117.86

kerner
unregistriert
erstellt am 22.11.2002 um 13:08 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo bono,
also, wenn Dein Chef doch eh kein Problem damit hat, dann solltest Du ihn offen informieren.
Erfahren wird er es früher oder später sowieso.
Grundsätzlich unterscheidet man 2 Arten der Nebentätigkeit:
1. der Arbeitgeber muss zustimmen,
2. der Arbeitgeber muss informiert werden (kann nicht verbieten)

zu 1) Verbieten kann er dir nur Nebentätigkeiten, mit denen du ihm Konkurrenz machst, bzw. wenn deine Arbeit im Betrieb darunter leidet.

zu 2) Auf jeden Fall bist Du verplichtet deine Chef über eine regelmäße Nebentätigkeit zu informieren.

Natürlich gibt es genaue Definitionen darüber ob, wann, warum usw. - aber das zu prüfen kannst Du dir sparen indem Du offensiv vorgehst, wenn Sie versuchen dir etwas zu verbieten, kannst Du dich immer noch informieren.

Am besten setzt Du einen 3 Zeiler auf:
..Hiermt informiere ich Sie, dass ich ab dem ... ein Gewerbe .. als Nebentätigkeit ausübe... Ich versichere, das meine Nebentätigkeit keine Konkiurrenz zum ..darstellt.
Meine Tätigkeit als ... wird durch meine Tätigkeit nicht beeinträchtigt...

so in der Art, dann erkläst Du ihm, das es dir hauptsächlich darum geht, Steuern zu sparen und vielleicht ein bisschen unternehmerische Erfahrungen zu sammeln,- kannst du sicher auch im Betrieb verwerten.

Gruß Kerner

IP: 145.254.191.183

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