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  Gründung aus der Arbeitslosigkeit jetzt ohne 4 Wochen Wartezeit

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Autor Thema:   Gründung aus der Arbeitslosigkeit jetzt ohne 4 Wochen Wartezeit
steffi_hh
unregistriert
erstellt am 26.09.2002 um 21:51 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich bin gerade dabei, mich selbständig zu machen. Habe mit einem Berater aus einem Gründungsnetzwerk gesprochen. Der sagte mir, das es seit Anfang des Jahres möglich ist, sofort mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld das Überbrückungsgeld zu beantragen (natürlich nur mit geprüftem und bestätigtem Businessplan), also eine Frist von mind. 4 Wochen Arbeitslosigkeit nicht mehr erforderlich ist, wie es aber noch in den Arbeitsämtern erzählt wird.

Gruß Steffi

IP: 213.6.147.136

bkgoetzenberger
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:Deutschland, 74189 Weinsberg
Registriert: Sep 2002

erstellt am 27.09.2002 um 10:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von bkgoetzenberger anzusehen!   Klicken Sie hier, um bkgoetzenberger eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Steffi,

als Büro- und Kontierservice und der Kooperation mit einem Steuerberater haben wir schon öfters die Anträge auf Überbrückungsgeld für unsere Mandanten gestellt.

Die Regelung mit Arbeitslosen und der Selbständigkeit soll durch das neue Job-Aktiv / Hartz-Kommision geändert werden.
Momentan stand heute erhalten nur Langzeitarbeitslose und Ausnahmen Überbrückungsgeld. Wenn eine Sachkundige Stelle den Antrag ausfüllt werden Ausnahmen gemacht wenn die angestrebte Tätigkeit zu sicheren Einnnahmen führen kann.
Andernfalls würde ich an Ihrer Stelle Druck von oben ausführen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen Thomas Götzenberger

IP: 80.131.220.230

TomHeinz
unregistriert
erstellt am 03.10.2002 um 11:30 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Steffi_hh,

nur kurz zur Aussagen von bkgoetzenberger: ich habe andere Erfahrungen gemacht - sowohl Antrag als auch Genehmigung des Überbrückungsgeldes waren überhaupt kein Problem (ich selbst war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Langzeitarbeitslos)

Also, probier´s Steffi!

Tom.

IP: 80.132.98.249

allfikeule
unregistriert
erstellt am 03.10.2002 um 21:55 Uhr             Antwort mit Zitat
JA Steffi, mach es!!

Es ist tatsächlich unnötig zu warten und wenn die auf dem Arbeitsamt meinen, Dir was Anderes erzählen zu wollen, dann lass Dich nicht abschütteln, denn die wissen meist nicht was sie tun! Allerdings ist eine Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan Pflicht! VIEL ERFOLG!

IP: 193.159.30.128

Hamlet
Mitglied

Beiträge: 20
Von:D 38104 Braunschweig
Registriert: Aug 2002

erstellt am 29.11.2002 um 15:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hamlet anzusehen!   Klicken Sie hier, um Hamlet eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Genau,

das Überbrückungsgeld kann jetzt sofort mit der Arbeitslosenmeldung beantragt werden. Die IHK muß allesdings eine Stellungsnahme abgeben. Hat bei mir sofort geklappt. Frage ist nur, wann ich die erste Zahlung erhalte *g*!

IP: 80.134.252.191

Henry
unregistriert
erstellt am 02.01.2003 um 23:15 Uhr             Antwort mit Zitat
Überbrückungsgeld wird immer pünktlich gezahlt.Ich habs auch gemacht.Super Sache.
Jetzt mal was anderes weiß jemand wo man ein
Existenzgründungsdahrlehen bekommt ohne
Hausbank Beteiligung.Ich habe nämlich eine Super Idee um mich selbstänig zu machen.
Im Bereich Internetmarketing.
Dazu brauche ich aber ein Gründungsdahrlehe von 20.000 Euro wobei davon 80% die Deutsche
Ausgleichbank übernehmen würde aber wo kriege ich die restlichen 20% her.Meine jetzige Hausbank ist zur zeit hierfür nicht geeignet.

IP: 195.93.72.18

Andreas Punke
unregistriert
erstellt am 04.01.2003 um 22:32 Uhr             Antwort mit Zitat
Das Überbrückungsgeld ist doch eine Farce! Da wird dem bisher Erwerbslosen (nicht "dem Arbeitslosen", man beachte den kleinen Unterschied - wer ist schon arbeitslos?) nach pfuschiger Konzeptprüfung "eine Handvoll Geld" für einen arg begrenzten Zeitraum hingeblättert, der in der Regel nicht ausreicht, um sich bis dahin wirklich freigeschwommen zu haben. Und danach muß der oder die Arme dann selbst für sich aufkommen. Ist das nicht möglich, bleibt nur der Gang zum Sozialamt. So frisiert man die Arbeitslosenstatistiken. Aber damit hat die Bundesanstalt für Arbeit ja hinreichend Erfahrung. Auf die Weise schaffen wir sicher nicht mehr Unternehmertum, das wir dringend brauchen, sieht man sich einmal die Zahl der Unternehmen in vergleichbaren Ländern an. Allen, die Überbrückungsgeld beantragen wollen, um sich selbständig zu machen, sei daher geraten, sich diesen Schritt gründlich zu überlegen.

Andreas Punke
Branch Manager
EuroVence - der europäische Marktplatz für Risikokapital www.eurovence.com

IP: 62.225.224.91

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 04.01.2003 um 23:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Verehrter Herr Punke,

Ihren Ausführungen vermag ich in dieser Konsequenz nicht zu folgen. Zunächst ist wohl festzustellen, daß die max. 6-monatige Zahlung des Überbrückungsgeldes plus Aufschlag für die Sozialversicherung nichts anderes darstellt als den Aufwand, den das Arbeitsamt auch hätte, wenn der Erwerbslose weiterhin erwerblos wäre - das ist wohl richtig!

Aber es geht ja weiter! Es gehört eine fundierte Geschäftsplanung dazu, die in aller Regel aufzeigt, daß weitere Mittel nötig sind. Seien es Investitionskredite (z. B. über die DtA) oder auch Kontokorrentkredite, um überhaupt den Break-Even erreichen zu können. Nur das alles zusammen kann dazu führen, daß ein Konzept auf Dauer auch aufgeht.

Und vor diese Hintergrund ist das Überbrückungsgeld als zusätzliche und vorübergehende und dazu nicht rückzahlbare Sicherungsmaßnahme zu sehen.

Sollte sich wider Erwarten herausstellen, daß der Gründer mit seinem Konzept scheitert, lebt der vorherige Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder auf. Insoweit ist Ihre Aussage (Sozialamt!) falsch!

Ich stimme Ihrem letzten Satz insoweit zu, als daß sich jeder über die Konsequenzen im Klaren sein sollte. Mal eben zwischendurch für ein halbes Jahr Unternehmer spielen wg. des Überbrückungsgeldes - DAS ist nicht drin.

Peter Wilhelm
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Andreas Punke
unregistriert
erstellt am 05.01.2003 um 02:26 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo, Herr Wilhelm,

sollte ich mich da vergriffen haben? Wenn ja, daß also weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld- oder hilfe besteht, dann war ich nicht auf dem Laufenden.

Aber: So mancher Erwerbslose dürfte den Weg in die Selbständigkeit als quasi "letzten Ausweg" betrachten, um wieder zu eigenem Einkommen zu gelangen. Ob deswegen immer mit der letzten Konsequenz über die Herausforderung nachgedacht wird, die eine Selbständigkeit mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln.

Wie die "Konzeptprüfung" des Arbeitsamtes vor sich geht, konnte ich vor einigen Monaten bei einem Mitglied in meinem Sportverein hautnah mitbekommen. Da hatte eine positive Stellungnahme oberflächlichster Art eines Feld-Wald-und-Wiesen-Steuerberaters ausgereicht, um vom Arbeitsamt einen positiven Bescheid zu erhalten. Betriebswirtschaftlich gesehen war die Stellungnahme grob schlampig. In dem betreffenden Fall konnte ich allerdings den Kontakt zu einem professionellen Berater herstellen. Nun wird der Herr den Schritt in die Selbständigkeit erst im Frühjahr vornehmen, und ich bin sicher, daß er damit gut tut. Wie ich erfahren habe, konnten in der Beratung zahlreiche "Konzeptmacken" ausgebügelt und auch ein wirklich tragfähiges Finanzierungskonzept gefunden werden.

Aus diesen persönlichen Einsichten - und verschiedenen Berichten, die ich gelesen habe - drängt sich bei mir der Eindruck auf, daß seitens der Arbeitsämter nicht genügend hartnäckig nachgehakt wird, ob die Projekte auch wirklich erfolgversprechend sind. Und schließlich: Jeder Erwerbslose weniger ist ja auch schön für die Statistik.

An dieser Stelle müßte man eigentlich eine Diskussion über eine bessere Vernetzung von Fördermöglichkeiten beginnen. Insbesondere bessere Hilfestellungen für ideenreiche Gründungswillige ohne Kapital, die zur Zeit in der Starre der Erwerblosigkeit verharren, wären ein spannendes Thema. Aber das würde über den Rahmen dieses Threads hinausgehen. Nur soviel: Der gesamte "Fördermarkt" in Deutschland braucht eine Reform, denn trotz zahlreicher Programme ist die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland im EU-Vergleich doch eher mager. Daran sind nicht zuletzt auch die schwierigen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen schuld, die jungen Unternehmern zahlreiche unnötige Knüppel zwischen die Beine werfen. Insofern müßten Reformen schon sehr tief greifen. Angesichts der allerorten anzutreffenden Resistenz gegenüber notwendigen Veränderungen habe ich da so meine Zweifel an einer schnellen Besserung. Der Leidensdruck für die Nichtbetroffenen ist eben nicht gerade groß, und die letzten Wahlen waren gerade erst ...

Andreas Punke
Branch Manager
EuroVence - der europäische MArktplatz für Risikokapital www.eurovence.com

IP: 62.225.224.91

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 05.01.2003 um 03:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
tja Herr Punke,

zunächst sieht es wohl so aus, als ob wir heute beide schlecht in den Schlaf kommen ;-)

Aber zum Thema...

Die Arbeitsämter selbst prüfen bekannterweise kein Konzept. Ich wage auch zu bezweifeln, daß entsprechende Kompetenzen vorgehalten werden können. Wenn der "Bekannte", von dem Sie berichten, keine weiteren Mittel mehr benötigte, dann mag ja durchaus die "Prüfung" eines Steuerberaters ausreichen...

Wenn dagegen Fremdmittel benötigt werden, wird sich die Bank kaum mit der Stellungnahme eines Steuerberaters begnügen. In diesem Fall würde sie, sofern sie die notwendigen Infos hat, selbst prüfen oder aber die Einschaltung einer entsprechenden Unternehmensberatung verlangen. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen kann ich sagen, daß die Gilde der Steuerberater im allgemeinen nicht unbedingt den besten Ruf bei den Banken hat. Das liegt darin begründet, daß viele (nicht alle!) Steuerberater schlecht in der Lage sind, eine wirkliche betriebswirtschaftliche Beratung zu leisten. Möchte das an dieser Stelle nicht unbedingt weiter vertiefen...

Was Ihre weitergehenden Ausführungen angeht...da gebe ich Ihnen unbestritten Recht! Viele Dinge sind zu sehr verkompliziert und erschweren unnötig die Gründung neuer Unternehmen. Weil im Vordergrund zu oft die Frage steht nach den Möglichkeiten der Besicherung usw. Das kann natürlich keine Frage der Banken sein, sondern muß eine Frage des Gesetzgebers sein.

Es gibt da in Deutschland sicher noch einiges zu tun...

In diesem Sinne...

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de


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