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Autor Thema:   nebenberufliche Existenzgründung mit Partner zusammen
muru
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland, 83623 Dietramszell
Registriert: Aug 2002

erstellt am 30.08.2002 um 23:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von muru anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich möchte gerne mit meinem Freund zusammen eine Reinigungsfirma gründen, die auch verschiedene Liefer- und Botengänge übernehmen soll.
Mein Freund hat keine EU-Staatsangehörigkeit, ist es dennoch möglich sich in diesem Bereich nebenberuflich (er arbeitet Teilzeit) selbstständig zu machen?
Ist es möglich die Firma auf unsere Beiden Namen laufen zu lassen (auch steuerlich gesehen!), bzw. dem anderen die Vollmacht zu erteilen?
Wir würden uns über Antworten auf diese vielen Fragen sehr freuen.

IP: 213.6.64.222

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 31.08.2002 um 00:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
fuer ein Gebaeudereinigungsgewerbe brauchst Du einen Meisterbrief: http://www.hwk-trier.de/1-14/1-14-nr2.html
Gehe bitte daher zuerst zur Handwerkskammer und informiere Dich.
Nur fuer bestimmte "Tiefenreinigung" ist kein Meister erforderlich.

Falls alles klar geht seitens der Handwerkskammer braucht jeder von Euch einen Gewerbeschein. Fuer nicht EU-Angehoerige kannst Du die Gewerbebedingungen hier nachlesen: http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/basisinfos/auslaender/index.html

Wie schon gesagt, jeder muss einzeln bei seinem zustaendigen Gewerbeamt das Gewerbe anmelden und auch selbst Einkommenssteuer zahlen.
Beide zusammen koennt Ihr eine GbR gruenden, das muss auch beim Gewerbeamt des Geschaeftssitzes angemeldet werden. Die GbR selbst ist dann umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Dafuer gibt es aber wieder spezielle Regelungen und Freigrenzen.
Lest Euch mal den E-Lancer-Ratgeber durch www.e-lancer-nrw.de , da steht alles drin.
Die naechste Huerde ist nun Euer Arbeitgeber. Er muss die Nebentaetigkeit erlauben. Wenn Ihr damit mehr verdient als einen kleinen Teil des Angestelltenjobs, muesst Ihr alle Sozialversicherungsbeitraege selbst zahlen. Auch diese Grenze mit Arbeitgeber klaeren.
Gruss, ip

IP: 62.246.130.45

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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