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Autor Thema:   Gewerbeschein,Rechnung,....?????
Missy680
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Jul 2002

erstellt am 26.07.2002 um 13:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Missy680 anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo
Ich bin auf der Suche nach folgenden Auskünften.
Ich arbeite momentan noch als Personalleiterin Service eines großen Fitneßstuidos.
Habe aber zusätzlich eine Visagistenausbildung und möchte auch über kurz oder lang in diesem Bereich Fuß fassen.
Da ich als Visagistin ja wohl ein Gewerbe anmelden muß kann ich das festangestellten Verhältnis mit dem Studio nicht mehr weiterführen.
Meine Fragen daher:
1.Wer kann mir geziehlte Aukunft über diese Künstlerselbstständigkeit geben(was muß ich anmelden,...)
2. Kann ich den Servicebereich als Rechnungsschreibung nutzen??

wäre über jeglich Informationen dankbar,auch gerne über geziehlte Angabe von Beratungsstellen.

Vielen Dank im voraus.

Irina

IP: 172.176.224.191

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 26.07.2002 um 14:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Irina,
Visagistin zaehlt zu Freien Berufen und Du brauchst dazu keine Gewerbeanmeldung: http://www.ihk-luebeck.de/gemeinschaftsinitiative-existenzgruendung/FreieKunst.html

Du kannst aber durchaus nebenberuflich mit dieser selbststaendigen Taetigkeit beginnen, bis Du dann genuegend Kunden hast.
Du musst deswegen noch nicht Deinen Job aufgeben.
Oder welche Probleme gibt es dabei?
Gruss, ip

IP: 134.94.100.199

Missy680
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Jul 2002

erstellt am 27.07.2002 um 00:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Missy680 anzusehen!        Antwort mit Zitat
Danke schön erstmal für die nette und schnelle Antwort.
Genau da lag mein Problem.
Da ich diesem Gebiet nunmal kein Profi bin habe ich nicht die große Ahnung was ich benötige oder darf.
Man möchte ja nicht mit dem gesetz in konflikt kommen.
Mir war schon bewußt das ich ein nicht zuversteuerndes Nebeneinkommen haben darf, das Problem was sich allerdings noch stellt, ist das wenn man als Visagistin erfolgreich einsteiegn will am besten eine Agentur beauftragt, diese allerdings einen Gewerbeschein fordern.
Hm,,und nü???

Wäre schön darauf auch eine hilfreiche Antwort zu erhalten.

Irina

IP: 172.177.223.69

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 27.07.2002 um 09:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Stop, es geht hier nicht um ein nicht zu versteuerndes zweites Einkommen, sondern als Freiberufler um einen nicht gewerbesteuerpflichtigen Gewinn.
Wenn Du das neben Deinem Job beginnst, ist das eine Nebentaetigkeit, ueber die Du Deinen Arbeitgeber informieren muesstest.
Lies Dir das vorab alles mal in http://www.e-lancer-nrw.de/ durch.
Wenn die Agenturen nun einen Gewerbeschein verlangen, dann geht es dabei auch um Vermittlung oder Vertraege mit Kosmetika-Hersteller. Das heisst, Du wuerdest dann noch Produkte einer Vertragsfirma mit vertreiben. Und das ist gewerbepflichtig.
Darum ueberlege bitte erst einmal, wie Du Dein "Geschaeft" gestalten willst.
Gruss, ip

IP: 62.246.131.1

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 30.07.2002 um 17:22 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo die Damen!

Frau Petersen hat schon richtig erkannt, daß hier noch etwas "sortiert" werden muß.
Gaaanz wichtig:
Visagisten SIND NICHT Freiberufler, sondern KÖNNEN solche sein!
Das muß man mit dem Steuerberater und/oder dem Finanzamt besprechen. Es kommt darauf an, was man wie macht. Ein Grafiker ist kein Künstler, wenn er nur Visitenkarten entwirft, ein Visagist kann auch nur als Kosmetiker arbeiten. Das künstlerische Element muß im Vordergrund stehen. Wie wird es hier gemacht werden?

Aber man sollte auch wissen, daß es bei der Gewerbesteuer hohe Freibeträge gibt. Da fällt im Nebenberuf kaum noch was an und seit 2001 ist die GewSt auch noch ggf. teilweise auf die Einkommensteuer anrechenbar.

Und Buchführung? Von einem solch kleinen Betrieb will das Finanzamt auch keine Bilanz und doppelte Buchführung, eine Überschußrechnung und einfache Aufzeichnungen reichen dann, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden UND das Finanzamt nach Überschreitung schriftlich zur Bilanzerstellung und Buchführung auffordert.

Das ist was für eine steuereliche Erstberatung beim Steuerberater.

Viel Erfolg

h.j.rosen@grs-consult.de

IP: 193.27.50.70

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 30.07.2002 um 20:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Ich habe inzwischen mal ein bisschen recherchiert, was man alles so Visagisten nennen kann und was deren Betaetigungsfelder sind.
Zunaechst mal, Visagist ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine freie Qualifizierungsmassnahme fuer bestimmte Taetigkeitsfelder, liegt in der Praxis so zwischen Kosmetikerin und Maskenbildnerin.
Wenn es um ein Gesichts-Styling geht fuer Shows, Buehne, TV oder auch bestimmte Anlaesse, ohne dem Kunden bestimmte Produkte dabei zu empfehlen, ist das Freiberuf.
Sowie Produktempfehlungen und -vermittlungen zur dekorativen Kosmetik mit Geschaeftsbestandteil sind, ist das Gewerbe.
Das ist aber auch kein Weltuntergang, denn ein Gewerbeschein ist nicht teuer (ca. 25 Euro und gewerbesteuern sowie IHK-Pflichtbeitraege sind erst ab bestimmten Obergrenzen faellig, lassen sich aber auch als Betriebsausgaben absetzen.
Darum ist es jetzt erst mal ganz wichtig, ein detailliertes Geschaeftskonzept zu erarbeiten, praktisch ein "Kochbuch", um eine Vorstellung zu gewinnen, was alles auf einen zukommt und was beachtet werden muss.
ip

IP: 62.246.77.116

Missy680
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Jul 2002

erstellt am 30.07.2002 um 22:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Missy680 anzusehen!        Antwort mit Zitat
Vielen Danke für die nette und auch hilfreichen Auskünfte.
Um dies mal ein zugrenzen:
Ich möchte in so fern "frei" arbeiten das ich für Fotographen und Agenturen buchbar bin.
Das heißt, egal ob es sich um Arbeiten für eine Sedcard, für Videoclips, für TV-Aufnahmen oder Produktwerbung ist.

Läßt sich somit das Problem besser analysieren??

No ne Frage:eine Bekannte rät mir wenn ich diesen Schritt tue keine Umsatzsteuer zu zahlen.
Ist dies möglich??
Wieso bzw. wann muß ich diese nicht zahlen??


Irina

IP: 172.185.47.104

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 30.07.2002 um 23:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi Irina,
ja, Deine Eingrenzungen sind hilfreich. Das zaehlt zunaechst mal zu den Freien Berufen.
Irina, bevor Du Dich selbststaendig machst, besuche unbedingt einen Existenzgruenderkurs und frage die Dozenten Loecher in den Bauch!
diese Kurse gibt es ueberall auch schon kostenlos, frage einfach bei den Gleichstellungsbueros der Stadt nach!
Und lies Dir den E-lancer-Ratgeber durch oder lass Dir alles von einem deutschen Muttersprachler, der auch hier aufgewachsen und selbststaendig ist, erklaeren. Oder Du nimmst Dir einen Steuerberater. Existenzgruendung ist nicht schwer, kann man lernen und auch verstehen. Das ist aber kein Spiel und sollte man nur gut vorbereitet umsetzen.
Wenn Du als "Kleinunternehmer" beginnst, gibt es folgende Regelung (steht im E-Lancer :-):
Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 16.620 € (32.500 DM*) lag und im laufenden Jahr 50.000 € (100.000 DM*) voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Und nun wird's etwas komplizierter. Du kannst Dich auch fuer die Umsatzsteuer entscheiden. Was fuer Dich besser ist, musst Du wirklich mit einem Steuerberater durchrechnen.
ip

IP: 62.246.76.3

Missy680
Junior Mitglied

Beiträge: 4
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erstellt am 31.07.2002 um 00:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Missy680 anzusehen!        Antwort mit Zitat
Ein ganzzzzzzz dickes DANKESCHÖN an Ina.
Hast Dich für mich echt ins Zug gelegt um mir als Branchenleihe weiter zuhelfen.
Sind ich echt bemerkenswert nett.
Ich werde mich dann mal auf die suche nach einem solchen Kurs machen(auch wenn ich nicht wirklich weiß obs das in Darmstadt gibt).
Ansonsten war mir schon bewußt einen Steuerberater zu Rate ziehen zu müssen da man ja individuell ist und man das ohne andere Einzelheiten nicht pauschalisieren kann.
Aber wie gesagt, bin echt total positiv überrascht über die nette Hilfsbereitschaft hier.

Viele Grüße
rina

IP: 172.185.47.104

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