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Autor Thema:   Nebenberuflich selbstständig
asprey
unregistriert
erstellt am 21.07.2002 um 20:59 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

würde mich nebenberuflich gerne selbstständig machen. Jedoch würde ich vorerst nur für 1 Firma arbeiten (Montage von Geräten). Geht das überhaupt ? Und diese Firma ist auch mein jetziger Arbeitsgeber, aber aus Personalmangel baue ich die Geräte in Heimarbeit zusammen. Bis jetzt geht alles auf eine Lohnsteuerkarte (630 DM Basis). Aber ich könnte so ca. 1000 Euro im Monat verdienen. Bitte um Hilfe

Danke im voraus

IP: 172.179.110.249

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 21.07.2002 um 21:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Nein, das geht nicht, denn das ist eine typische Scheinselbststaendigkeit.
Gruss, ip

IP: 62.246.130.150

Björn Wulf
unregistriert
erstellt am 22.07.2002 um 09:15 Uhr             Antwort mit Zitat
Tja. Vielleicht wird dieses in meinen Augen schwachsinnige Gesetz ja wieder abgeschafft.

Deine Freundin/Frau/Mutter kann deinem Arbeitgeber Rechnungen schreiben, wenn Sie ein Gewerbe anmeldet und die "Arbeiten" dann auch wirklich selbst erledigt.

Wieso macht sie also nicht die Arbeit :-?

Gruss,

Björn Wulf

IP: 193.27.50.70

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 23.07.2002 um 11:36 Uhr             Antwort mit Zitat
Aller guten Dinge sind 3!

Prüfungsansatz 1:
Ist es die gleiche Tätigkeit, die haupt und nebenberuflich gemacht wird. Wenn ja, keine Trennung möglich. Wenn etwas ganz anderes, dann Prüfung durch LVA,BfA (Anfrage) ob die Tätigkeit für einen Auftraggeber getrennt werden kann.

Prüfungsansatz 2:
Scheinselbständigkeit: Hier ist die Antwort von Frau Petersen zu flott. Wenn der Tätige sich am Markt anbietet und leider erst nur einen Kunden hat, nicht in Zeit und Ort gebunden ist, dann kann er trotzdem Selbständig sein (nicht Schein...)

Prüfungsansatz 3:
Guter Praktikerrat Herr Wulf. Aber der der nicht Scheinselbständig ist und im wesentlichen für einen Auftraggeber (selbständig)arbeitet und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, ist "arbeitnehmerähnlich tätiger Selbständiger" und damit für sich alleine Rentenversicherungspflichtig. Das gilt für "asprey" und seine Mutti ...

Bei diesem Tipp NIE vergessen, daß man als Neugründer Befreiung beantragen kann. Dies für 3 Jahre ab Gründung, frühestens aber ab ANTRAGSTELLUNG bei BfA. Befreiung binnen 3 Monaten ab Gründung beantragen, dann gilt sie rückwirkend, Antrag zu spät: 2 Probleme: RV-Pflicht ab Anfang bis Antrag und nur noch Befreiung für Rest der 3 Jahre.

Wie ist Herrn Wulf's Tipp zu modifizieren?
Mutti macht's und stellt Befreiungsantrag, sie macht später (nach 3 Jahren) so viel, daß sie Sohni (der ihr hilft)auf 2. LSt-Karte SV-pflichtig einstellt, dann ist sie kein "a.ä.T." mehr und nicht selbst RV-pflichtig.
Oder man hat so viel zu tun, daß Sohni ganz selbständig wird. Dann wäre er wieder Neugründer ...

Mal schauen ob das aber alles noch stimmt, wenn Stoibi oder Schrödi im Har(t)z angekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen

Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
TEL 0221-96857-0 Rosen 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33 Rosen 0221-96857-32


IP: 193.27.50.70

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 23.07.2002 um 13:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Herr Rosen,
ich moechte noch kurz erklaeren, worauf sich meine flotte Antwort begruendet:
Der junge Mann hat bei seiner Firma einen 630 "Mark" Job. Firma leidet unter Personalmangel und moechte daher dem billigen Mitarbeiter in einer weiteren billigen Form einen Montageauftrag vergeben, den er als selbststaendiger Gewerbetreibender in einer nebenberuflichen Taetigkeit abwickeln soll.
Das ist nach meiner Meinung ein nicht verstaendliches Herumtricksen zum Nachteil des Mitarbeiters in jeder Beziehung. Was spricht dagegen, den Mitarbeiter voll einzustellen und angemessen zu bezahlen?
Gruss, ip

IP: 134.94.100.199

Kerner
unregistriert
erstellt am 23.07.2002 um 16:18 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Frau Peters,
wie immer - auch an das "Drumherum" gedacht und zwischen den Zeilen gelesen- einfach klasse.
Auch ich denke, wer sich noch nicht über Scheinselbständigkeit grundsätzlich informiert hat (IHK, Arbeitsamt etc.), dem ist auch mit den ausgefeilten Tricks nicht gedient.
An asprey:
Wenn Du tatsäclich den Willen und die Möglichkeiten hast, auch andere Aufträge anzunehmen, dürfte sich das Problem mit der Scheinselbständigkeit doch nicht stellen?
Herr Rosen:
Sehr gute Tipps, Befreiung und so, da sieht man erst, was man alles nicht weiß.
Gruß Kerner

IP: 172.178.15.219

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 23.07.2002 um 16:22 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich kann Ihre Argumente verstehen. Nur ist es eben nicht "klassische Scheinselbständigkeit", sondern gestaltbar.

Ihre Gedanken sind aber weitergehend ins Sozialpolitische gegangen.
Ich denke daß das Ansinnen des Arbeitgebers gar nicht so unanständig ist.
Nur die gesetzlichen Gegebenheiten sind nicht zeitgemäß, was auch die Politik kurz vor der Wahl erkennt.
Wenn heute die Betriebe schwankende Umsätze und Forderungsausfall erwarten müssen, dann ist nicht nur die Abgabenlast für feste Mitarbeiter das Problem. Es geht auch darum, daß man gerade fest angestellte Mitarbeiter nicht wieder so leicht kündigen kann. Das klingt sehr hart, aber ein paar feste zuviel wenn der Umsatz runtergeht und alle gehen baden. Da muß gesetzlich mehr Flexibilität rein. Der Arbeit(Auftrag-)geber nimmt die Ich-AG vorweg. Mein Verständnis für den Auftraggeber bringe ich in der Annahme auf, daß der auch noch zum Mittelstand gehört. Die Gesellschaftssäule, die leider immer wieder unter die allgemeinen Urteile über Arbeitgeber fällt. In den nächsten vier Jahren (egal welche Partei) wird sich notgedrungen ein Umbau vom Arbeitslosen zum Klein-Dienstleister ergeben. Das wird dann gefördert und die Politiker haben die Leute aus der Arbeitslosigkeit in eine andere Statistik "gerettet". In vier Jahren geht dann der kleine Maler mit " Lehrlingen und 4 Gesellen kaputt. Warum? Weil Sie und ich nicht mehr den Maler beauftragen, sondern den billigeren Ich-AGisten. Aber das ist dann ein Thema für die übernächste Wahl.

Freundliche Grüße in harten Zeiten

Hans Jürgen Rosen

IP: 193.27.50.70

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 23.07.2002 um 20:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Das ist dann wieder ein typisches Beispiel dafuer, dass eine kleine Frage wieder eine komplette Fachberatung nach sich zieht, wie sie ein Forum einfach nicht bieten kann.
Ich habe hier mal wieder eine ganze Menge gelernt.
Zwischen den Zeilen lesen ist ja gut und schoen, reicht aber nicht aus, wie ich jetzt feststelle, weil man auch dazu 'ne ganze Menge hinterfragen muesste, um alle Randbedingungen (Gruenderqualifikation und Geschaeftsverhaeltnisse des Arbeitgebers) einschaetzen zu koennen.
Ich sage einfach danke!
Gruss, ip

IP: 62.246.130.224

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