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  Markthändler oder Einzelhändler!! Welche Rechtsform? Trotzdem doppelte Buchführung???

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Autor Thema:   Markthändler oder Einzelhändler!! Welche Rechtsform? Trotzdem doppelte Buchführung???
Mike_NRW
unregistriert
erstellt am 30.06.2002 um 17:35 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,
da ich mich entschlossen habe mit einem Artikel als Einzelhändler oder Markthändler selbständig zu machen, habe ich an Euch eine wichtige Frage, um die ganze Sache überhaupt ins Rollen zu bringen.

Falls der Umsatz bzw. Gewinn so sein sollte wie ich es mir erhoffe, wäre beides höher um als "Kleinunternehmer" zu fungieren. Also, müsste ich ein eingetragener "Kaufmann" werden. Dieser muss jedoch eine "doppelte Buchführung" erstellen, was von meinen Kenntnissen kein Problem wäre.

Meine Frage ist jedoch, wenn ich angenommen als Markthändler arbeiten würde, welche generell keine Kassenbons bzw. Quittungen ausstellen,........wie soll ich dann eine doppelte Buchführung berücksichtigen????????

Die gleiche Frage habe ich.........was ist wenn ich Einzelhändler wäre??? Wie wird die Sache dort abgewickelt???

Dazu kommt, welche Rechtsform ist für beide Bereiche die sinnvollste?????

Über Eure Informationen würde ich mich wirklich sehr freuen und bedanke mich dafür schon im voraus!!!!

Gruß
Mike_NRW


IP: 62.156.22.10

WulfConsulting
Mitglied

Beiträge: 11
Von:D, 30169 Hannover
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 30.06.2002 um 23:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von WulfConsulting anzusehen!   Klicken Sie hier, um WulfConsulting eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Was ist ein Markthändler?

Generell gilt, dass "nachvollziehbar" sein muss, was für geschäfte Du machst. Doppelte Buchführung hin oder her. Auch bei einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden Belege für eingenommenes Geld und Ausgaben gesammelt werden.

Wenn Du noch erläuterst, was ein Markthändler ist, kann ich vielleicht auch die anderen Fragen beanworten.

Gruss,

Björn Wulf

IP: 213.23.37.212

Mike_NRW
unregistriert
erstellt am 01.07.2002 um 09:14 Uhr             Antwort mit Zitat
Guten Morgen Björn Wulf,

vielen Dank für die rasche Antwort. Mit Markthändler meinte ich, dass man z.B. mit seinem Stand 4x die Woche auf einem normalen
Wochenmarkt steht und seine Ware anbietet.

Gruß
Mike NRW

IP: 217.3.114.122

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 01.07.2002 um 20:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Mike,
Du schwimmst ja jetzt schon maechtig.
Auch wenn Du die Kleinunternehmergrenze ueberschreitest, sind ein Eintrag ins Handelsregister und eine Bilanzbuchhaltung (doppelte Buchfuehrung) erst ab diesen Grenzen erforderlich:
Umsatz 260.000 € im Jahr oder
Gewinn 25.000 € .
Bis zu diesen Grenzen bist du normaler Gewerbetreibender, der nur einen Gewerbeschein braucht, aber auch noch Umsatzsteuer,Gewerbesteuer und IHK-Beitraege zahlen muss.
Ich wuerde Dir empfehlen, mal die IHK und einen Steuerberater aufzusuchen.
Deine Einnahmen bzw. Deinen Umsatz musst Du schon nachweisen. Entweder legst Du Dir eine Registrierkasse zu oder schreibst Dir alles penibel auf.
ip

IP: 62.246.76.179

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